45 euro gebühr für ratenzahlung

12 Antworten

Lieber Fragesteller,

regelmäßig ist es einem Rechtsdienstleister (Inkassounternehmer) möglich, in Anlehnung an das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz, Gebühren zu verlangen:

Beispiel: -Außergerichtliches Mahnwesen, telef. Kontaktaufnahme, Ratenzahlungsvereinbarung usw. -

Beispiel 1) Ihre Hauptforderung: EUR 140,00

Gebühren für den Rechtsdienstleister: -Außergerichtliches Mahnverfahren- EUR 32,50 (Geschäftsgebühr) EUR 4,88 (Auslagen) EUR 37,38 (Zwischensumme) EUR 7,10 (USt) EUR 44,48 (Gesamtbetrag) Nebst Verzugszinsen, vgl. u. a. § 288 Abs. I und II BGB.

Somit dürften Sie feststellen, dass die Kostennote, in Höhe von, EUR 46,75, gerechtfertigt ist.

Bitte bedenken Sie, dass Kostennoten von Rechtsanwälten, Rechtsdienstleistern und Rechtsbeiständen, beglichen werden müssen.

viel Erfolg und Grüße

Ist aber nur ein Inkassounternehmen und keine Anwaltskanzlei !

Eine ratenzahlung mit einem IB ist die schlechteste aller Möglichkeiten für den " Schuldner "

Allerdings die Beste und Profitabelste für den Inkassoladen ;-))

@rainerendres

Liebe Alle,

ich kann Ihnen bestätigen, dass ich als Rechtsdienstleister - auch bei gerichtlicher Geltendmachung - meine Forderungen realiseren kann!

Die Anlehnung an das RVG ist somit richtig!

viele Grüße

Sie müssen sich nicht einmal auf die Ratenzahlung einlassen. Frag deine Eltern z.B. und bezahl es und verbuch es als Lehrgeld.

Nimm lieber einen Kleinkredit bei deiner Bank auf der kostet mit Gebühren nicht soviel. Verlangen kann das Unternehmen für sein Ratenangebot was es will. Doch dieses Angebot fällt unter Wucher. Suche nach einer Möglichkeit anderweitig zu bezahlen, und achte in Zukunft darauf dir nur etwas zu kaufen, wenn du es dir auch leisten kannst. Wenn es schon bis zu einem Inkassounternehmen gegangen ist, hast di einige Mahnungen einfach nicht beachtet. Kopf in den Sand stecken hilft nichts. Die ware wird meist teurer als ursprünglich.

@JoachimWinters: Was anderes habe ich auch nicht gesagt. Vielleicht habe ich mich falsch ausgedrückt. Die Höhe ist rechtens. Andererseits vertrete ich immer noch den Standpunkt, dass das Inkassobüro nicht ohne Grund kommt und dem meist Mahnungen vorausgegangen sind, man sich insofern darüber bewusst sein sollte, dass die Einschaltung kostet. Alle seriösen Unternehmen stehen unter strenger Bewachung und riskieren es mit Sicherheit nicht durch willkürliche Gebühren ihre Zulassung zu verlieren!

Nichts für ungut - das mit der " strengen Bewachung " ist aber schon etwas übertrieben ;-))

@rainerendres

Gut, ich weiß natürlich nicht, in was für nem Inkassounternehmen Du da gearbeitet hast ;)

@BlueApple83

Stinknormales im Masseninkasso tätiges Unternehmen

Mitglied im BDIU

Und BDIU-Präsident Wolfgang Spitz kontrolliert seine Mitlieder - wie allgemein bekannt ist - äußerst penibel !

Jedes Inkassobüro was Gebührentechnisch über die Strenge schlägt wird umgehend ausgeschlossen ;-)))

@rainerendres

Ironie ist schon watt Feines ;-) Mich nervt halt nur die Einstellung Vieler zu Inkassobüros! Weil, wie gesagt, die kommen in der Regel nicht aus Spaß an der Freud!

Zwar darf zusätzlicher Aufwand durch verlängerte Zahlungsfristen und/oder Raten (Zinsen, Kontospesen usw.) beim Schuldner geltend gemacht werden, aber selbstverständlich nur in angemessenem Umfang. Die hier genannte "Gebühr" für eine Ratenvereinbarung ist Nepp und bei keinem Gericht in Deutschland durchsetzungsfähig. Falls es sich aber bei den 45 Euro um die "normalen" Inkassokosten handelt, ist das ein üblicher Betrag.