4/3-Rechner Rechnungsdatum aus Vorjahr wie buchen?

3 Antworten

Um deine Frage zu beantworten musst man drei Aspekte berücksichtigen.

1. Umsatzsteuer

Hatte die Rechnung Vorsteuer und nimmt der Mandant am Umsatzsteuerverfahren teil? Wann beides ja, wann lag sie dem Mandanten vor? Vielleicht gibt es einen Posteingang? Falls altes Jahr, ist die Vorsteuer im alten Jahr abziehbar, sonst im neuen.

2. Gewinnermittlung

EÜR oder Bilanzierer? Bei ersterem ist dann die Frage des Zahldatums wichtig, Bilanzierer muss die Rechnung immer im alten Jahr abbilden. Wenn bei EÜR die Zahlung im alten Jahr liegt, gehört doch auch die Rechnung hin. Bei Zahlung im neuen Jahr kommt noch

3. Software / OP-Buchhaltung

Selbst bei EÜR und Zahlung im neuen Jahr, kann es bei Kreditorenbuchhaltung sein, dass die Rechnung ins alte Jahr gehört. Per Software erfolgt nach Auszifferung mit der Zahlung die Zuordnung ins neue Jahr.

Maßgeblich ist das Zahlungsdatum, nicht das Rechnungsdatum. Die Vorsteuer aus der Rechnung gehört aber in das Jahr der Rechnungstellung. Buche in 2017 die Vorsteuer auf das Vorsteuerkonto. Ein Gegenkonto dafür gibt es auch, das habe ich für den SKR 03 leider nicht im Kopf, so daß die VSt zwar geltend gemacht wird, in der 4/3-Rechnung aber nicht aufschlägt (wird wieder angezogen). In 2018 buchst du die betreffende VSt auf dem Vorsteuerkonto im Haben mit dem Gegenkonto "Auflösung Vorsteuer 4/3" oder so ähnlich. Die Rechnung wird in 2018 mit Vorsteuerschlüssel gebucht. Soll- und Habenbuchung auf dem Vorsteuerkonto heben sich in 2018 somit auf. Ich hoffe, ich konnte es dir einigermaßen anschaulich erklären. :)

Bei einem 4(3) Rechner interessiert das Rechnungsdatum nicht, da der Tag der Zahlung maßgeblich ist.

Die Rechnung wurde an 21.12.2017 bar bezahlt

@mssunshiney

und wieso kommst du dann auf die glorreiche Idee, die Rechnung zum 01.01.20187 zu buchen?

@wurzlsepp668

also soll ich einen 13. Lauf in 2017 anlegen und die Rechnung dort einbuchen?

@mssunshiney

ein Azubi zum Steufa fragt das nicht, weil die Angelegenheit klar ist!

@mssunshiney

§ 11 EStG Zu- und Abflussprinzip. Die Rechnung wurde am 21.12.17 bezahlt, also ist sie auch in 2017 zu erfassen.

Wie, ist ein technisches Problem, kein rechtliches.