400 Euro Anwaltskosten für einen Brief zur "Ansicht" / Überteuert?

6 Antworten

Die Rechtsanwaltsgebühren sind in einer Gebührenordnung ( BRAGO und RVG) festgelegt und richten sich u.A. nach dem Streitwert.

Wenn Du Deinem Anwalt keine Rückmeldung gibst und er dadurch tätig wird, musst Du selbstverständlich auch die Kosten tragen.

Dein Anwalt wird in seiner Rechnung aufführen, welche Kosten er nach welchem Paragrafen abgerechnet hat.

http://www.iww.de/rvgprof/archiv/uebergangsvorschriften-wann-ist-die-brago-wann-das-rvg-anwendbar-f47529

Dumm ist immer, ERST einen Rechtsanwalt anzurufen und DANACH mit dem Streitgegner zu REDEN.

Ja, leider darf er das. Du hättest das vorher abklären sollen, was er dafür verlangt, ich habe schon festgestellt, das das sehr unterschiedlich gehandhabt wird. Er steht halt auf dem Standpunkt, dass er etwas "geleistet" hat, und wenn Du diese Leistung nicht annimmst, ist es Deine Sache. Wir hatten mal einen Hausverwalter, der auch für jeden Brief den er schrieb, extra Geld verlangte. Der Jetzige macht das z.B. nicht, bei ihm ist es im Pauschal-Tarif enthalten. Also, es empfiehlt sich immer, das Finanzielle vorher abzuklären, ich weiss aber, dass Dir das jetzt natürlich nix mehr nützt. Siehs positiv, dass Du es trotz allem mit Deinem Nachbarn klären konntest, das ist doch auch schon was. Gruß gigunelsa

Die Anwälte berechnen ihre Honorare meistens nach dem Streitwert, deshalb sollte man vielleicht vorher einen Preis vereinbaren. Wenn man den Brief dann lange liegen lässt und dann auch noch in den Urlaub fährt, dann darf man sich nicht wundern, wenn der Anwalt diese Angelegenheit als erledigt betrachtet. Sicher, ich ärgere mich auch ständig über die Höhe der Kostennote, aber leider ist das nun einmal Realität. Tut mir echt leid für Dich. LG

Vielen Dank schon mal für die schnellen antworten. Ich muss dazu sagen das der Anwalt nicht weiter tätig geworden ist und keine weitere Aktion durchgeführt hat. Außer natürlich, mir die Rechnung zu schreiben.

Es geht um den Streitwert. Die Gebühren ergeben sich aus einer Gebührentabelle.