39km/h zu schnell trotz Probezeitverlängerung u Aufbauseminar?

5 Antworten

Hallo,

bisher leider keine brauchbare Antwort dabei ;-)

"Trotz Probezeitverlängerung" interpretiere ich mal so, dass du aktuell auch noch in der Probezeit bist.

Daher wird man dich nun schriftlich (und kostenpflichtig) verwarnen und dir nahelegen innerhalb von zwei Monaten an einer verkehrspsychologischen Beratung teilzunehmen.

Beim nächsten A-Verstoß oder zwei B-Verstößen wird man dir dann dir Fahrerlaubnis entziehen.

https://dejure.org/gesetze/StVG/2a.html

Zusätzlich erhältst du natürlich den entsprechenden Bußgeldbescheid für diesen Verstoß.

Sollte dein erster Verstoß, für den du die Verlängerung bekommen hast, eine Geschwindigkeitsübertretung ab 26 km/h sein und diese erst bis zu einem Jahr her sein, dann wirst du für diesen neuen Verstoß auch ein Fahrverbot von einem Monat bekommen.

Viele Grüße

Michael

Aufbauseminar bereits erfolglos abgeschlossen?

Dann kommt vermutlich Informationssammlung in einem neuen Bereich auf Dich zu.

1. Hier : http://www.mountainbike-magazin.de/news/bikes-parts/mtb-neuheiten-2017-alle-mountainbike-highlights-fuer-die-neue-saison.1521906.2.htm


2. Hier: https://www.greenfinder.de/e-bikes/ratgeber/was-ist-ein-pedelec/


Wünsche Dir viel Erfolg beim Aufbau einer beeindruckenden Oberschenkelmuskulatur!


Und du bist Komiker oder was soll solch ein Schwachsinn..? Absolut niveaulos u unangebracht!!!!!

@SchoteDW

Du hast in der probezeit um 39 Km/h die geschwindigkeitsbegrenzung überschritten, damit bist du den Lappen los. Du hast gefragt "was auf dich zukommt". Wenn du mobil bleiben willst kommt auf dich die Suche nach einem Fahrrad zu.

Das soll der Schwachsinn.

Deine Antwort ist aber leider wirklich vollkommen falsch.

Hätte er nach dem ersten A-Verstoß das Aufbauseminar nicht absolviert, dann hätte man ihm die Fahrerlaubnis bereits entzogen.

Beim nun zweiten A-Verstoß wird er schriftlich verwarnt und es wird empfohlen innerhalb von zwei Monaten an einer verkehrspsychologischen Beratung teilzunehmen.

"Den Lappen" ist er (noch) nicht los.

https://dejure.org/gesetze/StVG/2a.html

Gruß Michael

A-Verstoß in der verlängerten Probezeit Verwarnung & Empfehlung der Teilnahme an verkehrspsychologischer Beratung , MPU 

Zweiter A-Verstoß in der verlängerten Probezeit Entzug der Fahrerlaubnis dann ist der Schein erst mal ganz weg und darf nach der Sperrzeit ganz neu gemacht werden . Ab zur Fahrschule  .

A-Verstoß (z.B. Unfallflucht, Nötigung, Trunkenheit, Rotlichtverstoß, Geschwindigkeitsüberschreitungen, Überholen im Überholverbot, Abstandsvergehen)

https://www.bussgeldkatalog.org/probezeit/

Das kommt zusätzlich dazu 

Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit außerorts:

… 31 - 40 km/h 120 € 1 Punkt 1 Monat Fahrverbot 

Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit innerorts:

... 31 - 40 km/h 160 € 2 Punkte 1 Monat Fahrverbot
 https://www.bussgeldkatalog.org/geschwindigkeitsueberschreitung/

Empfehlung der Teilnahme an verkehrspsychologischer Beratung , MPU

Die verkehrspsychologische Beratung ist etwas ganz anderes als die Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU).

Gruß Michael

... und nach dem Entzug muss die Fahrerlaubnis neu erteilt werden. Sie muss aber nicht neu gemacht werden ...

... und ein Fahrverbot gibt es für Geschwindigkeitsübertretungen außerhalb geschlossener Ortschaften erst ab 41 km/h zu viel.

Außer er wäre Wiederholungstäter innerhalb eines Jahres und hätte damals 26 km/h oder mehr zu viel gehabt. Dann auch jetzt schon.

Gruß Michael

Da fehlen diverse Angaben.

Gefahrene Geschwindigkeit?

Erlaubte Geschwindigkeit?

Noch Probezeit?

Innerorts? Ausserorts?

Toleranzabzug?

Gefahren 103
Erlaubte Geschwindigkeit 60
Probezeit Ja
Außerorts
Toleranzabzug 4km/h sprich 99km/h

1 Punkt 120€ Bußgeld erneutes Aufbauseminar und Probezeitverlängerung

Stimmt nicht, man kann nur einmal einen Aufbauseminar absolvieren u Probezeitverlängerung gibt es auch nur ein mal.

in dem Fall eine nackenschelle, wenn man so blöd ist.

@drehhmoment

Eine Nackenschelle für dich drehhmoment. In der Tat absolviert man ein Aufbauseminar nur einmal. In dem o. G. Falle (darauf bezieht sich die Antwort) Gibt n Fahrverbot und der Führerschein wird entzogen und muss neu gemacht werden. Man das schlägt auf die Tasche xD

Dankeschön magic👌🏻

Sorry, aber man sollte die Frage richtig lesen, denn darin steht alles was man für eine Antwort braucht ;-)

Lediglich die Höhe des Bußgelds kann man nicht mitteilen, da nicht angegeben, ob innerhalb oder außerhalb einer geschlossener Ortschaft. Danach wurde aber auch nicht gefragt.

Man wird ihn verwarnen und ihm nahelegen innerhalb von zwei Monaten an einer verkehrspsychologischen Beratung teilzunehmen.

Ein zweites Aufbauseminar gibt es nicht!

Wie schnell er hätte sein dürfen und ob er nun 39 km/h zu schnell mit oder ohne Abzug der Toleranz war, ist total egal. Denn alles ab 21 km/h zu viel ist für die Probezeit und die entsprechenden Maßnahmen relevant.

Und darum geht es in dieser Frage.

Gruß Michael

Kauf´ dir gute Schuhe, denn die wirst du brauchen !

Ich hab nicht in der ICH Form geschrieben !

Kauf´ dir gute Schuhe, denn die wirst du brauchen !

Allerdings maximal dafür, um weiterhin im Auto gaszugeben.

Gruß Michael