3,5 Jahre nach Badinstallation senkt sich Duschwanne ab. Gewährleistung?
Wenn 3,5 Jahre nach einer Badherstellung plötzlich Mängel auftreten, die nicht dem üblichen Gebrauch geschuldet sind, muss hier die Fachfirma von damals kostenlos Nachbessern, oder sind solche Ansprüche wegen der bereits vergangenen Zeit ausgeschlossen? Ich habe was von 2 Jahren aber auch mal von 4 Jahren Gewährleichtung gelesen und bin daher unsicher.
Zum Hintergrund:
Wir haben in unserer Wohnung 2008 auf 2009 umfassend renovieren lassen. Im Zuge dessen wurde auch ein neues Badezimmer hergestellt. Die Arbeiten wurden komplett von Fachfirmen durchgeführt und die Schlussrechnung ist von Anfang 2009.
Vor zwei Wochen hat sich plötzlich die Duschwanne (rundum eingefliest) an einer Ecke abgesenkt, wodurch nun zwischen der Silikonfuge und der Duschwanne mehrere Millimeter Abstand sind. Betritt man die Duschwanne in diesem Bereich, senkt sich die Wanne in dieser Ecke noch weiter bis zu 10 mm ab, wie wenn gar keine Stütze mehr darunter wäre, die übrigen Ecken sind in Ordnung.
Ein Mitarbeiter der Fachfirma wird in den nächsten Tagen vorbei kommen. Auf meine Frage bzgl. der Kosten sagte mir dieser, dass ich das mit seinem Chef absprechen müsse, denn soweit er wüsste, wäre nach zwei Jahren die Gewährleistungspflicht abgelaufen.
3 Antworten
wenn dr Chef dieser Firma mit einer kulanten Regelung nicht einverstanden ist, dann wende Dich an die Handwerkskammer und lass von dort den Schaden begutachten, denn das sieht stark nach Pfusch aus.
Sehr praxisnahe Ansicht, die ich in diesem Fall auch teile.
Gesetzliche Regelungen hin oder her: Die Firma will ja sicher nicht Ihren guten Ruf aufs Spiel setzen. Wenn sich denn herausstellen sollte, dass es tatsächlich deren Fehler war.
Der Handwerker war vor kurzem da und hat sich, schlau wie er war, von der Waschküche aus Zugang unter die niedrige Duschwanne verschafft statt im Bad Fliesen zu zerschlagen. Die Wand zwischen diesen Räumen ist nämlich nur eine gedämmte Holzständerwand.
Es hat sich herausgestellt, dass zwei der fünf Schraubfüße über dem Untergrund schwebten anstatt satt aufzusitzen, weshalb die Acrylwanne nachgab. Und auch wenn das Warum nicht geklärt werden konnte: Die Kontermuttern aller (!) Füße waren nicht festgezogen, so dass der Handwerker es abschließend repariert und uns nicht in Rechnung gestellt hat.
Also alles Gut.
Wenn VOB vereinbart wurde beträgt die Gewährleistungszeit 2 Jahre, wenn nicht sind das nach BGB 5 Jahre. Es können aber unterschiedliche Gewerke "Schuld" sein, die Schadenursache sollte deshalb von einem öffentlich bestellten Sachverständigen (IHK, Handwerkskammer oder Architektenkammer) festgestellt werden.
Der Fehler kann beim Einbau der Wanne oder auch bei der Vorbereitung des Fußbodens unter der Wanne gemacht worden sein. Das muss geklärt werden. Oder hat die gleiche Firma sowohl die Fußbodenvorbereitung als auch die anderen Installationen gemacht? Warte den Besuch des Handwerkers ab.
Wir hatten zeitgleich auch eine Firma für Innenausbau und Wandbeläge vor Ort, daher bin ich mir nicht sicher. Problematisch ist, dass man, um unter die absichtlich niedrig platzierte Wanne zu kommen entweder den Fliesenspiegel links und rechts entfernen oder aus dem Nachbarzimmer durch die daneben befindliche Wand bohren muss...
Der Handwerker war vor kurzem da und hat sich, schlau wie er war, von der Waschküche aus Zugang unter die niedrige Duschwanne verschafft statt im Bad Fliesen zu zerschlagen. Die Wand zwischen diesen Räumen ist nämlich nur eine gedämmte Holzständerwand.
Es hat sich herausgestellt, dass zwei der fünf Schraubfüße über dem Untergrund schwebten anstatt satt aufzusitzen, weshalb die Acrylwanne nachgab. Und auch wenn das Warum nicht geklärt werden konnte: Die Kontermuttern aller (!) Füße waren nicht festgezogen, so dass der Handwerker es abschließend repariert und uns nicht in Rechnung gestellt hat.
Also alles Gut.