35 Euro Verwarnungsgeld wegen Unfall

4 Antworten

Die Polizei hat Dir angeboten ein Verwarnungsgeld zu zahlen. Das ist immer die günstigste Variante und hat mit einem Schuldeingeständnis überhaupt nichts zu tun.

Wenn Du das Verwarnungsgeld an Ort und Stelle gezahlt hättest dann wäre die Sache vom Tisch gewesen.

Jetzt kommt ein Bußgeldverfahren auf Dich zu das dann auch mindestens 1 Punkt einbringt und Probezeitmaßnahmen nach sich zieht.

Jetzt kommt ein Bußgeldverfahren auf Dich zu das dann auch mindestens 1 Punkt einbringt und Probezeitmaßnahmen nach sich zieht.

Nein, das stimmt nicht. Zwar wird möglicherweise ein Bußgeldbescheid erlassen werden (vielleicht ergeht aber auch nur eine schriftliche Verwarnung), das Bußgeld entspricht dann aber der Höhe nach dem ursprünglichen Verwarnungsgeld, also 35 Euro. Die zusätzlichen Gebühren für den Erlass und die Zustellung des Bußgeldbescheides heben zwar die Gesamtsumme auf über 40 Euro, aber Punkte sind damit dennoch nicht verbunden.

Es wird nur deshalb mehr kosten, weil für den zu erwartenden Bußgeldbescheid Gebühren und Auslagen in Höhe von 23,50 Euro zusätzlich erhoben werden. Einen Eintrag in Flensburg und damit Punkte und Probezeitmaßnahmen wird es dennoch nicht geben.

Das Zahlen der Knolle ist kein Schuldeingeständnis das hätten dir die Knaben vom Trachtenverein aber auch sagen können. Die können das sogar allen Unfallbeteiligten eine Knolle geben.

Ganz einfach: Wird mehr wegen den Verwaltungsgebühren!

Ich muss dann trotzdem kein Nachschulung machen oder?

Bei Verwarnungsgeldern bis 35€ werden keine Gebühren erhoben.

@Crack

Doch, auch bei Verwarnungsgeldern bis 35€ werden Gebühren erhoben. Aber nicht sofort, erstmal wird ein Verwarngeld angeboten, das ist das vereinfachte Verfahren für Bußgelder, schnell bezahlen und fertig. Lehnt jemand dieses Verwarngeld ab, wird ein normales Bußgeldverfahren eingeleitet. Die Höhe des Bußgeldes/Verwarngeldes bleibt, aber die Gebühren kommen dazu. Wenn man den Einspruch später zurücknimmt, muss man die angefallenen Gebühren trotzdem zahlen. Im Fall des Fragestellers war es so, dass der Polizist vor Ort ein Verwarngeld angeboten hatte. Wenn der Fragesteller das abgelehnt hat, wurde ein Bußgeldverfahren eingeleitet und dann wird es jetzt aufGrund der Gebühren teurer. Die Probezeit etc. bleiben jedoch unberührt.