300,- € Nachzahlung Heizkosten Wasser Heizung für 1 Monat (Dezember)?

5 Antworten

Die Rechnung erscheint falsch zu sein.

Verlange Einsicht in die Originalbelege - speziell in die Ablesetermine und Ablesewerte.

Die komplette Berechnung muss Dir auf Verlangen beim Vermieter gezeigt werden - Du hast das Recht auf volle Einsicht.

Hasche90 
Fragesteller
 12.09.2014, 13:17

Kannst du mir sagen was da falsch sein kann? Welche Werte? Ich hab keine Ahnung wieviel man zu zweit verbraucht.. Danke!

Tina2012  12.09.2014, 13:38
@Hasche90

kann es sein das man den Zähler bei deinem Einzug gar nicht abgelesen hat und einfach eine Schätzung vorgenommen hat?

anitari  13.09.2014, 08:42

Inhaltlich ist die Abrechnung korrekt. Ob rechnerisch kann man ohne die Belege zu kennen natürlich nicht beurteilen.

@Hasche90

Knapp 5,5 m³ Kalt- und Warmwasserverbrauch sind für 2 Personen realistisch.

Nun - man darf nicht vergessen, daß der Monat Dezember ein Heizmonat ist; man leistet normalerweise 12 Abschläge - diese werden ja auch in den Monaten Mai bis ca. September bezahlt, obwohl hier nicht geheizt wird - daher werden die Heizmonate durch diese Abschläge kompensiert.

Ihr habt nun keine Abschläge bezahlt, sodaß der volle Heizmonat mit einer Abschlagszahlung zusammenfällt (die müsste ja auch abgezogen worden sein), die aber in ihrer Höhe nach auch die Monate des Nichtheizens berücksichtigt; daher habt Ihr natürlich ggf. auch entsprechend zu wenig gezahlt.

Zudem fließen bei den Nebenkosten auch die Verbräuche der anderen Mieter teilweise mit ein (Heizung: 70% - eigener Verbauch - 30% nach qm - also auch einen Teil des Heizverhaltens der anderen Mieter zahlt Ihr mit) - wenn ihr wenig Wasser verbraucht aber andere jeden tag 10 Badewannen füllen, dann zahlt Ihr das ebenfalls mit.

Diese Nebenkosten kann man nicht mit einer bisherigen Wohnung vergleichen, da evtl. stärker heizende oder mehr Wasser verbrauchende Mieter im Haus wohnen als vorher.

Sofern die Ablesedaten stimmen, kann das schon hinkommen.

Evtl. sollte man die Heizkostenpauschale auch anheben um eine Nachzahlung zu vermeiden.

Für einen Monat Nutzungszeitraum ausschließlich in der Heizperiode kann das durchaus sein.

Die Bilder sind zu schlecht. Und ich habe keine Lupe zur Hand.

Wohnungsgröße?

Monatliche Vorauszahlungen?

Hinweis - Heizkosten waren 2013 besonders hoch!

Da vergessen viele.

anitari  13.09.2014, 08:38

Ich habe doch mal die Lupe raus geholt. Die Abrechnung sieht korrekt aus.

130 € Vorauszahlung bei Wohnfläche von 65 m² inkl. Heizkosten und Warmwasseraufbereitung sind allerdings sehr knapp. Allein dafür wären 90 - 100 € realistischer gewesen.

Nun waren die Monate Oktober - Dezember 2013 ja ziemlich mild, aber die Monate Januar - April waren es nicht. Und der Mai vielerorts auch noch nicht.

Jetzt denkst Du sicher "was gehen mich die Monate Januar - April an, bin doch erst im Dezember eingezogen".

Sie gehen dich aber was an bzw. betreffen dich.

Denn die Kosten der Heizungsanlage des ganzen Jahres (3473,86 €) sind die Grundlage der Heizkostenabrechnung.

Ich bin zwar kein Experte in solchen Dingen, kann aber aus Erfahrung sagen, dass ich in den letzten Jahren einen solchen Betrag für ein ganzes Jahr nachzahlen musste und nicht für nur einen Monat.

Am besten du rufst einfach mal die Finanzabteilung deiner Mietfirma an und lässt dir genau aufschlüsseln, wie diese Kosten zusammenkommen sollen. Ansonsten gibts eigentlich auch immer Mietschutzfirmen, irgendwie so heißen die, hab die noch nicht gebraucht, die haben da mehr Erfahrung und können sich das mit nem geschulten Auge nochmal genau angucken.

Viel Erfolg bei dem Problem!

Deine beigefügte Bilddatei kann man nicht lesen. Aber ich will dir was allgemeines dazu sagen. Die Heizkostenvorauszahlung beträgt jeden Monat den gleichen Betrag. Im Sommer heizt man nicht und spart daher für den Winter an. Wenn nun in der Abrechnung nur der Dezember enthalten ist und das ein sehr kalter Monat war - dann hast du als Vorauszahlung nur den Jahresdurchschnitt bezahlt aber der reale Verbrauch im Dezember war viel höher -- das merkst du jetzt an der Abrechnung.

Wenn du vorher in einer anderen Wohnung gewohnt hast, muss die dortige Abrechnung deinen Auszug zum Novemer auch berücksichtigen, vermutlich kommt da eine Rückzahlung raus. Wenn es deine erste Wohnung ist, dann hast du einfach Pech.

Du kannst aber mit der Abrechnung auch zum Mieterbund gehen und sie dort überprüfen lassen. Kostet den Beitrag dort.

Silmoo  12.09.2014, 13:46

Mit einer Lupe kann ich erkennen, das es eine Betriebskostenabrechnung mit Nutzungszeitraum vom Zeitraum 01.12.2013 bis 31.12.2013 ist.
Abgesendet / Zugestellt am 18.Aug. 2014

Was ich noch erkenne, ist eine Berechnung angegeben vom 31.01.2014 mit Zukauf Erdgas in Höhe von 194,67 Euro. Diese Summe von Jan. 2014 darf nicht Berechnet werden zum Jahr 2013. Jedenfalls ist die Nachzahlung falsch und unberechtigt.

angy2001  12.09.2014, 16:21
@Silmoo

Wenn Silmoos detektivische Aussage richtig ist, stimmt es. Der Vermeiter darf den Erdgas-Zukauf vom Januar 2014 nicht hinzu nehmen bei der Abrechnung. Es muss auch immer "das älteste Gas" in der Abrechnung enthalten sein.