30€-Versicherungspauschale an FSJ-Vergütung angerechnet durch das JobCenter?

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Du hattest schon Einkommen als du nur Kindergeld und Waisenrente bekommen hast und ab deinem 18 Lebensjahr steht dir auf solches Einkommen,welches kein Erwerbseinkommen ist,diese 30 € Versicherungspauschale zu !

Das aber nur solange du kein Erwerbseinkommen oder wie bei dir das Taschengeld aus einem freiwilligen Dienst bekommst.

Denn dann stehen dir darauf die besagten 200 € Freibetrag zu,da in diesen die 30 € Versicherungspauschale enthalten ist und sie dir nur einmal in Abzug gebracht werden kann,wird dir dann nur ein Freibetrag von 170 € zugestanden.

Weil sie dir schon theoretisch vom Kindergeld / Waisenrente abgezogen werden,ist also völlig egal.

Diese Pauschale musst du nicht entrichten,sie wurde dir nur theoretisch von deinem Kindergeld / Waisenrente abgezogen und hat somit dein anrechenbares Einkommen verringert und deinen evtl.ALG - 2 Anspruch erhöht.

Was mich aus deinem Zitat stört ist,dass da steht ,, Somit ergibt sich eine Überzahlung von 160 € " !

Das sieht dann für mich so aus,dass du diese zu unrecht bekommen hast und diese zurück zu zahlen sind.

Wohnst du schon alleine,wenn ja was zahlst du an Warmmiete und was bekommst du an Kindergeld / Waisenrente ?

Wenn noch zuhause,dann auch die Warmmiete,Kindergeld / Waisenrente,wie viel Personen gehören zum Haushalt und was verdienen die Eltern Brutto und Netto.

Vielen Dank für deine Antwort.

Ich wohne zusammen mit meiner Mutter, die nicht arbeiten kann, daher ALGII auch für mich.

Heißt das, dass mir, zumindest bisher, 30€ mehr von meinem Kindergeld/meiner Halbweisenrente uanrechenbar zustanden? Und ist das jetzt nicht mehr so wegen meinem Einkommen aus dem FSJ?

Ja, ich habe meinen Arbeitsvertrag erst sehr spät unterzeichnen können und daher ist es zu dieser Überzahlung gekommen, die ich nun ausgleichen muss. Aber das heißt ja auch, dass mir jeden Monat von meinem FSJ-Verdienst 160€ abgezogen bzw. dieser Betrag angerechnet wird, was ja auf dasselbe für mich hinausläuft.

"Diese Pauschale musst du nicht entrichten,sie wurde dir nur theoretisch von deinem Kindergeld / Waisenrente abgezogen und hat somit dein anrechenbares Einkommen verringert und deinen evtl.ALG - 2 Anspruch erhöht." - Das hört sich so an, als dürfte ich sogar 30€ mehr Einkommen als normal erzielen, wenn mein anrechenbares Einkommen sich verringert hat und sich mein Anspruch erhöht...

@meyerliane

Ob dir diese 30 € Versicherungspauschale vorher tatsächlich vom Kindergeld / Waisenrente abgezogen wurde,kannst du nur aus dem Bescheid des Jobcenters ersehen !

Diese Pauschale steht dir aber erst ab deinem 18 Lebensjahr zu,wenn du kein weiteres Erwerbseinkommen erzielst,was du aber jetzt durch dein FSJ - machst,demnach entfallen diese 30 € jetzt,weil sie schon in deinen 200 € Freibetrag von deinem FSJ - Gehalt enthalten sind.

Weil dir das Jobcenter aber schon vorher diese 30 € entweder vom Kindergeld oder von der Waisenrente theoretisch abgezogen hat,bleibt es auch dabei,deshalb wird dein FSJ - Gehalt bis auf 170 € auf deinen Bedarf angerechnet,weil du diese 30 € nur einmal geltend machen kannst.

Es ist also völlig egal wo diese 30 € abgezogen werden,du hast im Endeffekt immer das gleiche anrechenbare Einkommen,dann würden dir halt dein Kindergeld und Waisenrente voll angerechnet und du hättest 200 € anstatt 170 € Freibetrag vom FSJ - Gehalt.

Dir bleiben am Ende nur diese 200 € Freibetrag,was du extra für dich zur Verfügung hast,weil du den gekürzten Teil deines Bedarfes aus deinem Einkommen direkt an deine Mutter zahlen musst,weil sie ja weniger oder auch gar nichts mehr für dich bekommt.

Dann würdest du aus der BG - ( Bedarfsgemeinschaft ) deiner Mutter raus sein.

Es kommt also im Endeffekt darauf an,was deine Mutter an Warmmiete zahlen muss,wie viel Kindergeld / Waisenrente du bzw.deine Mutter für dich bekommt.

Dann könnte es nämlich auch passieren,dass deiner Mutter dann ein Teil deines Kindergeldes auf ihren Bedarf angerechnet würde,wenn du dieses Kindergeld nicht mehr zur eigenen Bedarfsdeckung benötigen würdest.

Mal ein Beispiel :

Deine Mutter müsste 500 € Warmmiete zahlen bzw.bekommt / bekam sie bisher vom Jobcenter,dann beträgt dein Kopfanteil der KDU - Kosten der Unterkunft und Heizung ( Warmmiete ) 250 €,wenn du mit ihr alleine wohnst,sonst würde die Warmmiete durch die Anzahl der Personen im Haushalt geteilt,so kommen dann diese 50 % bei 2 Personen zustande.

Dazu käme dann ab dem 18 Lebensjahr dein Regelsatz von derzeit 320 €,dann läge dein Bedarf inkl.der 250 € Kopfanteil der KDU - bei 570 € pro Monat.

Angenommen du bekommst jetzt derzeit 184 € Kindergeld und 166 € Waisenrente,dann läge dein bisheriges Einkommen bei 350 €,davon würden aber theoretisch diese 30 € Versicherungspauschale abgezogen,es bliebe dann nur ein anrechenbares Einkommen von 320 € übrig.

Das würde genau dein Regelsatz sein,demnach hätte dann deine Mutter für dich noch deinen Kopfanteil der KDU - von 250 € für dich bekommen.

Jetzt bekommst du aber 330 € FSJ - Gehalt,normalerweise würden dann diese 200 € Freibetrag abgezogen,es blieben dann 130 € anrechenbares Erwerbseinkommen übrig.

Zu diesen 130 € würden dann das volle Kindergeld von 184 € kommen + die 166 € Waisenrente = 480 € gesamtes anrechenbares Einkommen.

Da dein Bedarf im Beispiel aber bei 570 € liegen würde,stünden dir noch 90 € als ALG - 2 Aufstockung zu.

Jetzt rechnet das Jobcenter aber 160 € vom FSJ - Gehalt an,dafür aber nicht 350 € Kindergeld + Waisenrente,sondern nur 320 €,dazu dann die 160 € vom FSJ = 480 €,also genau das gleiche anrechenbare Einkommen.

Würdest du jetzt angenommen statt 166 € Waisenrente 300 € bekommen,dazu dann dein Kindergeld von 184 €,dann läge dein anrechenbares Einkommen nach Abzug der 30 € bei 454 € pro Monat.

Dazu käme dann dein anrechenbares FSJ - von 160 €,dass gesamte anrechenbare Einkommen würde dann bei 614 € liegen.

Da dein Bedarf aber nur bei 570 € liegen würde,hast du dann 44 € Überschuss,wärst also aus der BG - deiner Mutter raus und diese 44 € würden dann deinem Kindergeld zugerechnet,welches du dann zur eigenen Bedarfsdeckung nicht mehr benötigen würdest.

Das würde dann auf den Bedarf deiner Mutter angerechnet,hat sie aber kein Einkommen von dem sie schon Freibeträge geltend macht,dann würden ihr diese 30 € Versicherungspauschale zustehen,weil der Überschuss vom Kindergeld dann zu ihrem Einkommen würde.

Demnach würden dann deiner Mutter nicht 44 €,sondern nur 14 € von ihrem Bedarf abgezogen,dass gleicht dann dein Kindergeld ja wieder aus,sie würde dann im Endeffekt sogar 30 € mehr als sonst haben.

@isomatte

Deine Erklärungen sind sehr super, vielen lieben Dank dafür!

Ich muss mich da noch mal genauer erkundigen, wie viel Geld ich und meine Mutter für Miete zahlen müssen...

Aber das heißt ja jetzt, dass ich seit ich 18 bin, im Grunde 30€ mehr zur Verfügung habe, da diese Pauschale von meinem Kindergeld/meiner Halbwaisenrente nicht mehr angerechnet werden darf(Weshalb ich dann von meiner FSJ-Vergütung nur 170€ behalten darf)? 

@meyerliane

Es gibt keine Pauschale die nicht angerechnet werden darf,es gibt nur eine 30 € Versicherungspauschale ab dem 18 Lebensjahr die vom Einkommen theoretisch abgezogen würde,wenn es sich nicht um Erwerbseinkommen handelt,was vor dem 18 Lebensjahr in der Regel nicht der Fall ist !

Aber du meinst sicher das richtige,ab deinem 18 Lebensjahr hattet ihr dann 30 € mehr zur Verfügung,als es ohne Kindergeld / Waisenrente der Fall gewesen wäre.

Im Endeffekt kann man sagen,dass ihr dann durch dein FSJ - Gehalt rein rechnerisch 170 € mehr als bisher haben werdet,weil ja die 30 € schon beim Kindergeld / Waisenrente berücksichtigt worden.

@isomatte

Also macht es im Grunde genommen finanziell ab meinem 18. Lebensjahr doch keinen Unterschied und ich habe keine 30€ mehr zur Verfügung am Ende, wenn Kindergeld und Halbwaisenrente schon aufgestockt wurden? (Ich rede dann ja von der Zeit, in der ich noch kein Erwerbseinkommen hatte.)

@meyerliane

DOCH !

Dann hattest du ab dem 18 Lebensjahr 30 € mehr zur Verfügung,weil diese dann theoretisch entweder vom Kindergeld oder der Waisenrente abgezogen wurde und somit das anrechenbare Einkommen verringerte und den Bedarf um diese 30 € erhöhte und diese hast du bzw.deine Mutter dann für dich mehr bekommen.

@isomatte

Okay, dann habe ich das richtig verstanden.
Meine Mutter meinte nämlich zu mir, dass ich gar nicht 30€ mehr bekommen hätte und dann müsste ich mich natürlich noch einmal mit dem Jobcenter in Verbindung setzen. Aber eventuell hat sie sich auch nur vertan...
Ich schreib dir mal eben, was wir so für Einkommen haben und welche Leistungen wir erhalten (der Stand vor dem 1. August 2015, wo mein FSJ begonnen hat):
Ich
- KG 184€
- HWR 110€
- 184€ zusätzlich zur Miete vom Jobcenter

Meine Mutter
- Witwenrente 249€
- 60€ Leistungen zum Bedarf
- 317€ zusätzlich zur Miete

- 634€ Warmmiete zusammen
- 60€ Strompauschale, 30€ für jeden, die wir von unserem Einkommen zahlen müssen

@meyerliane

Mal vorausgesetzt das du hier alles korrekt angegeben hast,du zu diesem Zeitpunkt schon 18 warst,die Warmmiete von 634 € angemessen ist und euch nicht noch eine Rate für ein zinsloses Darlehen abgezogen wird ( z.B. für die Kaution der Wohnung ) dann kann hier etwas nicht stimmen !

Denn von den 634 € Warmmiete stünden dir 317 € als Kopfanteil für die KDU - Kosten der Unterkunft und Heizung ( Warmmiete ) zu und dazu käme dein derzeitiger Regelsatz ( ab 18 Jahre von 13 - 17 würden es 302 € sein ) von 320 €.

Demnach läge dein Bedarf bei insgesamt 637 € pro Monat.

Bei deiner Mutter stehen ja die 317 € für die Miete,dass würde ja dann stimmen,aber wenn sie nur 249 € Witwenrente bekommt und dazu nur noch 60 € zu ihrem Regelsatz,dann würden hier ja schon 90 € fehlen,selbst wenn ich diese 30 € Versicherungspauschale für sonstiges Einkommen nicht abziehen würden.

Du hast 184 € Kindergeld + 110 € Waisenrente + 184 € für deinen Kopfanteil der KDU = 478 €.

Haben müsstest du aber ab 18 Jahren 320 € + deine 317 € Kopfanteil der KDU = 637 €.

Demnach würden hier ebenfalls 159 € fehlen,selbst wenn ich diese 30 € Versicherungspauschale für sonstiges Einkommen nicht abziehen würde.

Euer gesamter Bedarf läge also bei 1 x 399 € Regelsatz für deine Mutter + 1 x 320 € Regelsatz für dich + die 634 € KDU = 1353 € pro Monat.

Von diesen 1353 € müssten dann bei dir 154 € anrechenbares Kindergeld + die 110 € Waisenrente als Einkommen auf deinen Bedarf angerechnet werden und bei deiner Mutter 219 € Witwenrente.

Da würden jeweils diese 30 € Versicherungspauschale berücksichtigt sein.

Bedarf 1353 € minus 483 € anrechenbares Einkommen = 870 € pro Monat vom Jobcenter.

Das müsstet ihr normalerweise bekommen,wenn nicht eines oder mehrere oben genannte Voraussetzungen vorliegen würden,sodass euch etwas abgezogen würde.

Ob die 30 € Versicherungspauschale abgezogen worden,dass muss aus dem Bescheid hervorgehen.

@isomatte

Danke dir für deinen Stern !

Leider wurde mir die Möglichkeit, eine genauere Erklärung zu meiner Frage zu geben, nicht angezeigt.

Also: Ich mache ab diesem Monat ein FSJ, beziehe aber ALG II und somit muss natürlich meine Vergütung angerechnet werden. Ich erhalte auch Kindergeld und Halbwaisenrente.

Von meiner Vergütung in Höhe von 330€ wurden mir nun 160€ in Anrechnung gestellt, obwohl der Bund eigentlich 200€ als Freibetrag stellt - wegen der 30€-Versicherungspauschale.

Zitat: "Es wurde eine FSJ-Vergütung von 330,00 Euro bei Ihnen angerechnet, hiervon gewährt der Bund 200 Euro als Freibetrag (an Stelle der 30-Euro-Versicherungspauschale nach ...). Da Sie jedoch weiteres Einkommen aus Kindergeld und Halbwaisenrente beziehen, wurde die 30-Euro-Versicherungspauschale bereits dort in Abzug gebracht. Somit verbleibt ein Freibetrag von 170€. Somit ergibt sich eine Überzahlung von 160€."


Was genau hat es mit dieser 30€-Versicherungspauschale auf sich, inwiefern wurde sie "bereits dort - bei meinem Kindergeld/meiner Halbwaisenrente - in Abzug gebracht"? Wurde mir die schon zuvor abgezogen z.B. an meinem Kindergeld (habe gerade mein Abi gemacht und habe zum ersten Mal Erwerbseinkommen) oder kommt das erst durch meine Erwerbstätigkeit (obwohl die Vergütung ja auch eigentlich gar kein Erwerbseinkommen ist, sondern eine schlichte Vergütung)? Und muss ich diese Pauschale überhaupt an das JobCenter zusätzlich entrichten? Und muss ich sonst noch etwas dazu wissen...?

Vielen lieben Dank für eure Hilfe...

@isomatte

Vielen Dank für deine Antwort.

Ich wohne zusammen mit meiner Mutter, die nicht arbeiten kann, daher ALGII auch für mich.

Heißt das, dass mir, zumindest bisher, 30€ mehr von meinem Kindergeld/meiner Halbweisenrente uanrechenbar zustanden? Und ist das jetzt nicht mehr so wegen meinem Einkommen aus dem FSJ?

Ja, ich habe meinen Arbeitsvertrag erst sehr spät unterzeichnen können und daher ist es zu dieser Überzahlung gekommen, die ich nun ausgleichen muss. Aber das heißt ja auch, dass mir jeden Monat von meinem FSJ-Verdienst 160€ abgezogen bzw. dieser Betrag angerechnet wird, was ja auf dasselbe für mich hinausläuft.

"Diese Pauschale musst du nicht entrichten,sie wurde dir nur theoretisch von deinem Kindergeld / Waisenrente abgezogen und hat somit dein anrechenbares Einkommen verringert und deinen evtl.ALG - 2 Anspruch erhöht." - Das hört sich so an, als dürfte ich sogar 30€ mehr Einkommen als normal erzielen, wenn mein anrechenbares Einkommen sich verringert hat und sich mein Anspruch erhöht...

Die Versicherungspauschale kommt bei "sonstigem Einkommen" zur Anrechnung. Sie wird also von dem anrechenbaren Einkommen abgezogen.