30 Überstunden abgegolten
Mir wurde ein neuer Arbwitsvertrag bei einem neuen Arbeitgeber angeboten. In diesem befindet sich die Klausel Das mit der Zahlung des Monatlichen Gehaltes von 1.700 € brutto Überstunden und Mehrarbeit bis zu 30 Stunden im Monat abgegolten sind. Eine Arbeitszeit von 40 Stunden die Woche wird vorgegeben. Ist diese Formulierung gültig?
3 Antworten
Weiter gilt:
BGB § 612 Vergütung(1) Eine Vergütung gilt als stillschweigend vereinbart, wenn die Dienstleistung den Umständen nach nur gegen eine Vergütung zu erwarten ist.
(2) Ist die Höhe der Vergütung nicht bestimmt, so ist bei dem Bestehen einer Taxe die taxmäßige Vergütung, in Ermangelung einer Taxe die übliche Vergütung als vereinbart anzusehen.
Wenn jemand also erwartet, dass jemand ohne Gegenleistung eine Arbeit abliefert, sollte der sich auf seinen Gesundheitszustand überprüfen lassen.
und mal ehrlich: der AG kann nicht erwarten, dass Du 293€ einfach so übrig hast.
n vielen Arbeitsverträgen finden sich Klauseln, die besagen, dass Überstunden „pauschal abgegolten“ sind. Jedoch sind nicht alle wirksam. Hier finden Sie einige Beispiele und die Meinungen von Gerichten dazu:
- „Erforderliche Überstunden werden nicht gesondert vergütet, sondern sind mit dem Gehalt abgegolten.“
Eine solche Klausel ist unwirksam, da der Arbeitnehmer nicht erkennen kann, wann Überstunden erforderlich sein sollen (BAG, Urteil vom 01.09.2010, Az. 5 AZR 517/09). Folge: Haben Sie Überstunden gemacht, können Sie von Ihrem Arbeitgeber verlangen, dass er sie auch bezahlt.
- „Überstunden werden nicht gesondert vergütet, sondern sind mit dem Gehalt abgegolten, soweit sie einen Umfang von drei Stunden pro Woche / zehn Stunden pro Kalendermonat nicht überschreiten. Darüber hinausgehende Überstunden werden auf der Grundlage des monatlichen Grundgehaltes gesondert bezahlt.“
Diese Klausel ist wirksam (BAG, Urteil vom 16.05.2012, Az. 5 AZR 331/11). Denn die Anzahl der Überstunden muss zeitlich genau eingegrenzt sein und darf das übliche Maß nicht überschreiten. Also müssen die Überstunden nicht gesondert gezahlt werden. Alles darüber hinaus muss der Arbeitgeber vergüten. Schreibt Ihr Arbeitgeber aber zum Beispiel in den Vertrag, dass 40 Überstunden oder mehr im Monat mit dem Gehalt abgegolten sind, ist das übliche Maß überschritten. Dann können Sie eine Bezahlung aller geleisteten Überstunden verlangen.
http://www.finanztip.de/arbeitsgesetz-ueberstunden/Dann darf keine einzige Stunde abgegolten werden bei meinem Gehalt?
@ stinkertum:
Das ist so nicht richtig!
Arbeitnehmer, deren Entgelt oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze für die gesetzliche Rentenversicherung liegt (5.200 €/mtl. ost, 6.050 € mtl. west - sogenanntes "herausgehobenes" Entgelt) können nach einer Entscheidung des BAG keine Überstundenentgeltung auf der Grundlage des BGB § 612 "Vergütung" verlangen. Für diese Arbeitnehmer sind die Bestimmungen zur Pauschalabgeltung von Überstunden bedeutungslos.
Das heißt aber nicht, dass für Arbeitnehmer mit darunter liegendem Entgelt keine präzise formulierten Vereinbarungen zur Pauschalabgeltung getroffen werden könnten/dürften!
Die Anzahl der pauschal abzugeltenden Überstunden muss aber eben immer in einem "passenden" Verhältnis, das den Arbeitnehmer nicht unangemessen benachteiligt, zur vereinbarten regulären Stundenzahl und zum vereinbarten Entgelt stehen.
Bleibt dann die Frage, was "Nicht für Geringverdiener" genau heißen soll!
Nein.
Effektiv hast du dann für ein eh schon geringes Gehalt eine Arbeitszeit von 45-48h die Woche.
http://karrierebibel.de/arbeitsrecht-sind-uberstunden-mit-dem-gehalt-abgegolten/
Ok, und wie könnte ich das begründen? Ich benötige ein paar mehr Details.
Musst du nicht begründen, du musst einfach sagen, dass du mit diesem Passus nicht einverstanden bist, da er sowieso nicht gültig ist, und dann wird ein neuer Vertrag ausgefertigt.
Falls dein Arbeitgeber das nicht will, wäre ich sowieso froh, wenn ich da nicht arbeiten muss bzw. dann ist er ein Ausbeuter.
Das gilt nur für Gehälter, die über der Beitragsbemessungsgrenze liegen.
Nicht für Geringverdiener