30 Stunden Woche und Feiertage

6 Antworten

Ein Anspruch auf Feiertagsvergütung besteht nach § 2 EFZG nur, wenn der/die Arbeitnehmer/ in an diesem Tag zur Arbeit eingeteilt worden wäre.

Du liegst richtig.

Das musst Du begründen.

Das Entgeltfortzahlungsgesetz ist da zuständig.

Die regelmäßige Arbeitszeit von Montag muß Dir auch ohne dass Du arbeitest bezahlt werden. Hast Du (auf Anweisung) diese Stunden am Di-Fr nachgeholt ist das Mehrarbeit die bezahlt werden sollte.

Wenn Du von Montag bis Freitag arbeitest, Bekommst Du diese Tage bezahlt. Ist ein Feiertag darin Erhalten bekommst Du Ihn bezahlt. Du arbeitest ja nicht am Feiertag.

Es steht mir allerdings frei meine Arbeitszeit so zu legen das ich auch nur von Mo-Do arbeite und am Freitag frei habe.

Die Entgeltfortzahlung bei Feiertagen ergibt sich aus dem Entgeltfortzahlungsgesetz. Ob deine Rechnung korrekt ist, kann ich nicht beurteilen. Der Feiertag ist so zu bewerten, als ob du normal gearbeitet hättest und nicht mit einem fiktiven Durchschnitt aufgrund der vereinbarten Wochenarbeitszeit. D. h., arbeitest du Montags 8 Stunden und Freitags 5, sind auch Feiertage, die auf diese Wochentage fallen mit dieser Stundenanzahl zu "bewerten". Diese Stunden müssen bei der Feststellung der Wochenarbeitszeit auch in der Woche mit gerechnet werden, in die der Feiertag fällt. Kommst du mit den gearbeiteten Stunden und den Feiertagsstunden über die vereinbarte Wochenarbeitszeit, hast du natürlich Überstunden. Der Feiertag selbst kann nie zu Plus- oder Minusstunden führen.

Und das hast du alles aus §2 Abs.1 EntgFG?

@Fawbzn

Und ich habe keine festen Arbeitszeiten im Sinne von am Montag 8 am Freitag 5. Ich bin da völlig frei.

@Fawbzn

Zusätzlich ist § 4 EntgFG zu berücksichtigen. Wenn keine festen Arbeitszeiten an den jeweiligen Tagen bestehen, ist der Durchschnitt der letzten 13 Wochen festzustellen.

@ralosaviv

Danke fürs weiterantworten :)

Bin nun aber erst seit 3 Wochen angestellt. Die letzten Wochen habe ich es immer so gehalten das ich Freitags frei gemacht habe. Es steht mir aber ausdrücklich frei meine Arbeitszeit nach Bedarf zu legen da ich auch hier und da noch Veranstaltungen in der Uni besuche.

Allerdings kann ich mir auch nicht vorstellen das ich dann so gar nichts von den Feiertagen habe.

@Fawbzn

Ja, das wird dann leider dein persönliches Pech sein, was den Karfreitag angeht. Du kannst schlecht argumentieren, das du zwar in der Vergangenheit Freitags nicht gearbeitet hast, aber gerade an diesem Freitag ganz klar vor gehabt hättest, eine gewisse Anzahl von Arbeitsstunden zu erbringen - auch, wenn die Vergangenheit hier nur 3 Wochen beträgt. Dann ist es leider entgegen deiner Vorstellungskraft rechtens, wenn dir für den Karfreitag auch keine Stunden angerechnet werden.