3 Strafzettel für ein Vergehen?

5 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Falsch.
Nach dem Grundgesetz ist eine Doppelbestrafung nicht zulässig.
Dies gilt insbesondere auch für Ordnungswidrigkeiten.
vgl. 103 III GG
https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_103.html
Hier kann es sich aber um ein Dauerdelikt handeln, wo das Bußgeld je nach Dauer erhöht wird. Die einzelnen Strafzettel können also aufeinander aufgerechnet werden und stellen somit keine 3 Einzelstrafen da.
Also am besten auf den Brief warten und sollte dem nicht so sein, Einspruch einlegen.

Wow, fast 300€ Bußgeld/ Gebühren sind eine Hausnummer.

es wird noch etwas dauern, bis du post bekommst. 

und ja, du kannst mehrere strafzettel für "ein- und dasselbe" bekommen. ansonsten stellt man sich einfach ohne zu bezahlen auf eine "parkraumbewirtschaftete" fläche (natürlich ohne einen parkschein zu ziehen) und einfach den ganzen tag stehen bleiben. da würdest du sogar mehrere strafzettel AM TAG bekommen 

Ich würde das, im Gegensatz zu den anderen hier verneinen. Die Frage ist, warum waren drei Zettel dort. Wurden die anderen entfernt? Oder klebten die drei übereinander? Bei ersterem könnte man schon einwenden, dass trotz Kenntnis keine Abhilfe geschaffen wurde. Bei letzterem nicht. Andererseits heißt es nicht, dass der Halter auch die Zettel abgezogen hat und deshalb Kenntnis erlangte.

Tja, so ist das.

Die fortbestehende Ordnungswidrigkeit wird nicht dadurch getilgt, dass du einmal ein Knöllchen bekommst.