3 Strafzettel für ein Vergehen?
Guten Tag, ich habe folegendes Problem:
Ich habe völlig vergessen für meinen PKW eine Umweltplakette zu kaufen und habe in einer Umweltzone geparkt. Da ich das Auto nicht jeden Tag fahre, habe ich heute entdeckt, dass ich für dieses Vergehen gleich 3 Strafzettel bekommen habe.
Einen vor vier Tagen, einen gestern und einen heute. Auf allen Zetteln steht, dass ich eine Anhörung per Post bekommen werde, jedoch kam noch garnichts.
Bitte versteht mich nicht falsch, ich bin ja durchaus bereit für meine eigene Dummheit eine Strafe zu kassieren, aber werde ich jetzt für ein und das selbe Vergehen gleich 3x belangt? Denn ich habe ja mein Auto in der Zwischenzeit nicht bewegt und bin deswegen erst heute auf die Strafzettel aufmerksam geworden.
Da ich gerade niemanden beim Ordnungsamt erreiche frage ich nun hier:
3 Strafzettel für ein Vergehen = 3 Strafen?
5 Antworten
Falsch.
Nach dem Grundgesetz ist eine Doppelbestrafung nicht zulässig.
Dies gilt insbesondere auch für Ordnungswidrigkeiten.
vgl. 103 III GG
https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_103.html
Hier kann es sich aber um ein Dauerdelikt handeln, wo das Bußgeld je nach Dauer erhöht wird. Die einzelnen Strafzettel können also aufeinander aufgerechnet werden und stellen somit keine 3 Einzelstrafen da.
Also am besten auf den Brief warten und sollte dem nicht so sein, Einspruch einlegen.
Wow, fast 300€ Bußgeld/ Gebühren sind eine Hausnummer.
es wird noch etwas dauern, bis du post bekommst.
und ja, du kannst mehrere strafzettel für "ein- und dasselbe" bekommen. ansonsten stellt man sich einfach ohne zu bezahlen auf eine "parkraumbewirtschaftete" fläche (natürlich ohne einen parkschein zu ziehen) und einfach den ganzen tag stehen bleiben. da würdest du sogar mehrere strafzettel AM TAG bekommen
Ich würde das, im Gegensatz zu den anderen hier verneinen. Die Frage ist, warum waren drei Zettel dort. Wurden die anderen entfernt? Oder klebten die drei übereinander? Bei ersterem könnte man schon einwenden, dass trotz Kenntnis keine Abhilfe geschaffen wurde. Bei letzterem nicht. Andererseits heißt es nicht, dass der Halter auch die Zettel abgezogen hat und deshalb Kenntnis erlangte.
Tja, so ist das.
Die fortbestehende Ordnungswidrigkeit wird nicht dadurch getilgt, dass du einmal ein Knöllchen bekommst.