3. Mal Zwangsversteigerung?

7 Antworten

Wenn dem so wäre, würde das Vollstreckungsgericht keinen Termin ansetzen. Wenn es bereits zwangsversteigert wurde, ist das aktuelle Verfahren ohnehin ein vollkommen neues.

Nein also ich meine jetzt ob der das Haus nochmal retten kann wenn er das Geld zahlt

@dilo575

Natürlich. Denn dann entfällt der Grund für die Zwangsversteigerung.

Ihr könntet sogar Glück haben, daß das Haus jetzt nur noch für die Hälfte des Verkehrswertes versteigert wird, wenn sich weiter keine Käufer finden. Erkundigt Euch beim Gericht, das das Haus versteigert.

Ja aber was ist wenn der das Haus wieder rettet ... hat er ja schon zweimal gemacht

@dilo575

Auskünfte solltest Du beim Gericht einholen und einsehen, nur so weißt Du, wie es läuft mit der Zwangsversteigerung.

Möglicherweise gehört ihm das Haus ja (komplett) und er will es nur über ZV verkaufen. Solange es ihm gehört kann er es rausnehmen solange ihm der Preis nicht passt.

Korrigiert mich wenn ich falsch liege :)

Granatenfalsch. Niemand kann sein eigenes Haus zwangsversteigern lassen und dann auch noch über den Zuschlag bestimmen.

@lesterb42

Hast du dazu eine Quelle? Ich meine dazu mal ein Video gesehen zu haben wo einer seine eigene Bude versteigert hat. Klar es wäre keine Zwangsversteigerung in dem Sinn lief aber auch übers Amtsgericht.

Wie gesagt hatte das nur so im Hinterkopf daher "Korrigiert mich wenn ich falsch liege :)"

@JackJack321

Du liegst leider falsch. Du mußt bei einer Zwangsversteigerung immer aus einem Anspruch (Geldforderung) gegen einen anderen die Versteigerung betreiben. Aus einer Eigentümergrundschuld heraus geht das z. B. nicht. vgl. § 16 ZVG

Daneben gibt es noch freiwillige Versteigerungen über Auktionshäuser. Mit einer Zwangsversteigerung hat das aber nichts zu tun.

Wenn du da nicht so richtig durchblickst, lass es oder nimm dir einen guten Anwalt. Der müsste bei den Beträgen drin sein.

Ich blicke ja durch mekne frage ist nur ob der das den Termin jetzt wieder verhindern kann

@dilo575

Es ist unklar, was in den ersten beiden Terminen passiert ist. Insoweit wird dir niemand sagen können ob "das" auch im dritten Termin passiert.

Irgendetwas stimmt hier nicht. Wenn ein Termin zur Versteigerung durchgeführt wird, erwirbt man das Haus nicht, sondern ersteigert es. Dass der bisherige Eigentümer nun die finanziellen Mittel hat, um es selbst zu steigern? Halte ich für ziemlich unwahrscheinlich. Kann er die Versteigerung vorher abwenden, entfällt der Termin.

Könnte es sein, dass für dieses Objekt inzwischen der 3. Termin angesetzt wird, weil es bei den ersten beiden keine Bieter gab? Dann gelten meines Wissens die Wertgrenzen nicht mehr, es hat dann aber auch bestimmt einen Grund, warum es keine Bieter gab. Den gilt es dann herausfinden.

genau es gab schon zwei Termine aber der könnte die Versteigerung immer abwenden

@dilo575

wenn er die Versteigerung abwenden konnte, trägst du doch kein Risiko. Du notierst dir einen Termin, der evtl davor wieder abgesagt wird. Eine Obergrenze wie oft das gleiche Objekt in jeweils neuen Verfahren unter den Hammer kommt, davon hätte ich noch nichts gehört.

https://www.justiz.sachsen.de/agl/download/2014-06-23_Mythen_Irrtuemer_Halbwahrheiten.pdf

Mit den Regeln einer Versteigerung musst du dich sowieso vorher noch eingehend befassen, die Ersteigerung ist mit Risiko verbunden, vor allem wenn man von der Materie null Ahnung hat!

Wie jetzt die persönliche finanzielle Situation des Eigentümers ist, wieso und auf welchem Weg er immer wieder eine Versteigerung abwenden kann? Die Frage wird er dir nur selbst beantworten können.