3 Herzinfarkte, was ist jetzt mit Rente?

5 Antworten

Widerspruch einlegen , mit dem Hausarzt beraten und notfalls klagen 

hab ich nach dem 2ten Infarkt gemacht, hat sich 2 Jahre hingezogen und nix wars mit Rente.

@sonor3003

Das gehtvimmer so weiter 

freiwillig zahlen die nicht

@Alexuwe

doch, bei einem "schlechteren" Gesundheitszustand zahlen die auch sofort!

Es gibt seit 2001 keine LVA mehr. Und eine LVA Südbayern hab es noch NIE.

Wenn man mit der Beurteilung des Gesundheitszustandes nicht einverstanden ist, dann kann man nur Widerspruch gegen den Ablehnungsbescheid einlegen.

Es wird jedoch beurteilt, ob man in der Lage ist, auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt noch irgendeine Arbeit zu machen und nicht, ob man seine jetztige Tätigkeit nicht mehr schafft!

Hallo sonor3003,

Sie schreiben:

3 Herzinfarkte, was ist jetzt mit Rente?

bin jetzt 51 Jahre alt und hatte seit 2007 3 Herzinfarkte. Mittlerweile habe ich 10 Stents aber die LVA Südbayern will mir keine Rente zahlen. Zusätzlich habe ich Diabetis Typ 2, beide Knie und Schultern operiert, beide Augen operiert (grauer Star), HWS und LWS Probleme und Schmerzen, Zittern in den Händen und mittlerweile psychische Probleme und bin deswegen auch in Behandlung, habe 60% GdB.

Antwort:

2017 - 51 = 1966 geboren!

Schwerbehinderung wird auf gar keinen Fall in Prozent, sondern ausschließlich in Grad der Behinderung (GDB 60) ausgewiesen!

Schwerbehinderung hat auf die Bewilligung einer Erwerbsminderungsrente in der Regel keinen Einfluss!

Die Auflistung von Diagnosen und Beschwerden reicht für die Bewilligung einer Erwerbsminderungsrente auf gar keinen Fall aus, sondern es muß in der eigenen Krankenakte der glasklare und sehr detaillierte Beweis erbracht werden, warum, weshalb und wieso die verbliebene Restleistungsfähigkeit dauerhaft auf unter 3 Stunden pro Arbeitstag abgesunken ist!

Wer nach dem 1.1.1961 geboren ist, hat in der DRV keinen Vertrauensschutz wegen Berufsunfähigkeit!

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Grundvoraussetzung für die Bewilligung einer Erwerbsminderungsrente ist die Erfüllung der versicherungsrechtlichen Voraussetzungen!

Auf Ihrem DRV Rentenkonto müßen mindestens
60 Beitragsmonate (5 Jahre)-
davon in den letzten 5 Jahren
mindestens 36 Beitragsmonate (3 Jahre)
nachgewiesen werden!
Fehlt da auch nur ein Monats - Beitrag,
besteht in der Regel keine Chance auf Erwerbsminderungsrente!

Im nächsten Schritt geht es
um den Nachweis der medizinischen Voraussetzungen!

Wer nach dem 1.1.1961 geboren ist,
hat in der DRV keinen Vertrauensschutz wegen Berufsunfähigkeit!

Für die Bewilligung einer vollen Erwerbsminderungsrente
muß an Hand der eigenen Krankenakte glasklar
und sehr detailliert nachgewiesen werden,
daß die Leistungsfähigkeit auch für leichte Tätigkeiten
am allgemeinen Arbeitsmarkt
dauerhaft auf unter 3 Stunden pro Arbeitstag,
auch für leichte Tätigkeiten am allgemeinen Arbeitsmarkt,
abgesunken ist!
(Leichte Tätigkeiten
= zum Beispiel Pförtner, Museumswärter, Nachtportier, usw.)

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Fazit:

http://www.deutsche-rentenversicherung.de/cae/servlet/contentblob/232616/publicationFile/49858/erwerbsminderungsrente_das_netz_fuer_alle_faelle.pdf

https://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/5_Services/03_broschueren_und_mehr/01_broschueren/01_national/flexirente_das_ist_neu_fuer_sie.pdf?__blob=publicationFile&v=17

Ihre Zeilen deuten darauf hin, daß der Inhalt Ihrer eigenen Krankenakte nicht stichhaltig ist, zuwenig Fakten beinhaltet und somit von der DRV widerlegt werden kann!

Der beste Staranwalt kann nichts für Sie bewegen, wenn Ihre eigene, medizinische Beweisführung auf wackeligen Beinen steht!

https://www.youtube.com/user/hubkon

https://youtube.com/watch?v=lT893J4l_Co

Beste Grüße, viel Erfolg und bestmögliche Gesundheit

Konrad

Bin zwar beim VdK aber wenn einem der Gutachter ein schlechtes Gutachten gibt, kann der VdK auch nichts mehr machen. Hat jemand eine Idee wie ich zu meiner Rente komme?

Antwort:

Bitte bedenken Sie bei einem Gutachten, daß der Gutachter sich in erster Linie an den vorhandenen Krankenakten orientiert, an was denn auch sonst!

Beim Begutachtungstermin wird der Gutachter ggf. zusätzliche Kurzuntersuchungen durchführen und auf der Aktenlage aufbauend entsprechende Zusatzfragen stellen!

Wenn nun dem Gutachter nur fadenscheinige Akten und keine stichhaltigen Arzt-/Entlassungsberichte vorliegen, dann kann auch das darauf aufbauende Gutachten nichts taugen!

Der VDK kann für Sie die juristische Seite checken, für die aussagefähigen Arzt-/Entlassungsberichte sind aber Sie zuständig!

Unter folgendem Link finden Sie sehr hilfreiche Merkblätter des Rentenbüro Jokusch, den Inhalt dieser Merkblätter sollten Sie beherzigen und umsetzen!

http://www.rentenburo.de/Merkbl%C3%A4tter

Beste Grüße, viel Erfolg und bestmögliche Gesundheit

Konrad

Ja, warten...wie alle anderen auch...

Hä???

Hätte dir eine gute Lösung, damit es mit deinem Herzen wieder besser kommt. Google nach Chelat-Therapie.

Diese Therapie kann die Ablagerungen in den Arterien auflösen und über die Blase geht alles weg. Eine sehr gute und erprobte  Möglichkeit für dich. Es sind ja die Ablagerungen, welche deinem Herzen Probleme machen und weiter machen werden.

Leider will die Schulmedizin nichts davon wissen. Sie operieren lieber und lassen den Patienten im Ungewissen. Die alternative Medizin hingegen empfiehlt die Chelat-Therapie. Seit vielen Jahren erprobt und gut verträglich.

Auch ich kenne diese Therapie und kann sie dir wärmstens empfehlen.