2Monate im Minijob - Schwanger - Beschäftigungsverbot - Anspruch auf Zahlung?

4 Antworten

Der Arbeitgeber zahlt  bei einem Minijob nach der Anmeldung der Arbeitnehmerin bei der Minijob-Zentrale  u.a. eine Umlage (U2) von 0,24 Prozent des Verdienstes.

Diese Umlage wird erhoben, um die Aufwendungen des Arbeitgebers bei Mutterschaft der Arbeitnehmerin auszugleichen.

Damit wird sichergestellt, das die werdende Mutter nach dem durchschnittlichen Verdienst der letzten 13 Wochen oder drei Monaten weiter entlohnt wird, wenn sie wegen eines Beschäftigungsverbots teilweise oder ganz mit der Arbeit aussetzt.

Hat das Arbeitsverhältnis kürzer gedauert, so ist der kürzere Zeitraum der Berechnung zugrunde zu legen.

Nein, wer bei 450€ Jobs nicht arbeitet bekommt auch kein Geld...

Es gibt ja auch keine Lohnfortzahlung bei Krankheit etc...

Das ist nicht ganz richtig, denn wenn du dir das Gesetz durch liest ist es auch so das man auf Mini-Job basis einen Anspruch auf Entgeldfortzahlung hat!

@ludieter

Dann bekommst eben sofort die Kündigung und dann wars das auch wieder mit der Fortzahlung... Das ist ja das "schöne" an 450€ Jobs...

@blacksheepkills:

Deine Antwort ist falsch und hat auch keine "Daumen hoch" verdient.

Auch für Minijobberinnen gilt der Mutterschutz mit vollem Lohnausgleich. Dafür zahlt der AG eine Umlage an die Minijob-Zentrale.

Außerdem hat Schwangerschaft nichts mit Krankheit zu tun, aber auch bei Erkrankung gibt es für Minijobber die Entgeltfortzahlung.

@lenzing42

aber auch bei Erkrankung gibt es für Minijobber die Entgeltfortzahlung.

Bei uns nicht...

Bei einem Beschäftigungsverbot hast du Anspruch auf den vollen Lohnausgleich.