25er Roller fährt über 40km/h

9 Antworten

Das ist fahren ohne Fahrerlaubnis.Eine Straftat nach § 21 Strassenverkehrsgesetz,Fahren ohne Fahrerlaubnis.

(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer

ein Kraftfahrzeug führt, obwohl er die dazu erforderliche Fahrerlaubnis nicht hat oder ihm das Führen des Fahrzeugs nach § 44 des Strafgesetzbuchs oder nach § 25 dieses Gesetzes verboten ist, oder

als Halter eines Kraftfahrzeugs anordnet oder zuläßt, daß jemand das Fahrzeug führt, der die dazu erforderliche Fahrerlaubnis nicht hat oder dem das Führen des Fahrzeugs nach § 44 des Strafgesetzbuchs oder nach § 25 dieses Gesetzes verboten ist.

(2) Mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu einhundertachtzig Tagessätzen wird bestraft, wer

eine Tat nach Absatz 1 fahrlässig begeht,

vorsätzlich oder fahrlässig ein Kraftfahrzeug führt, obwohl der vorgeschriebene Führerschein nach § 94 der Strafprozeßordnung in Verwahrung genommen, sichergestellt oder beschlagnahmt ist, oder

vorsätzlich oder fahrlässig als Halter eines Kraftfahrzeugs anordnet oder zuläßt, daß jemand das Fahrzeug führt, obwohl der vorgeschriebene Führerschein nach § 94 der Strafprozeßordnung in Verwahrung genommen, sichergestellt oder beschlagnahmt ist.

(3) In den Fällen des Absatzes 1 kann das Kraftfahrzeug, auf das sich die Tat bezieht, eingezogen werden, wenn der Täter

    das Fahrzeug geführt hat, obwohl ihm die Fahrerlaubnis entzogen oder das Führen des Fahrzeugs nach § 44 des Strafgesetzbuchs oder nach § 25 dieses Gesetzes verboten war oder obwohl eine Sperre nach § 69a Abs.1 Satz 3 des Strafgesetzbuchs gegen ihn angeordnet war,

    als Halter des Fahrzeugs angeordnet oder zugelassen hat, daß jemand das Fahrzeug führte, dem die Fahrerlaubnis entzogen oder das Führen des Fahrzeugs nach § 44 des Strafgesetzbuchs oder nach § 25 dieses Gesetzes verboten war oder gegen den eine Sperre nach § 69a Abs.1 Satz 3 des Strafgesetzbuchs angeordnet war, oder

    in den letzten drei Jahren vor der Tat schon einmal wegen einer Tat nach Absatz 1 verurteilt worden ist.


Deine Prügbescheinigung ist kein Führerschein und nur für Mofa gültig.Bis 25 Km/h.Du darfst damit nicht fahren.

Die Betriebserlaubnis ist erloschen,kein Versicherungsschutz.

Was auf dich zukommen kann :

Einzelabnahme TÜV,Einzug des Gefährtes,Sperrfrist für Führerscheinantrag,Sachverständigen-Kosten,Geldbuße oder Freiheitsstrafe,Punkte in Flensburg.Alles natürlich auf deinen Lasten.Am einfachstgen ist es damit zu einen Zweirradhändler,Werkstatt zu fahren und das Teil wieder auf die erlaubten 25 Km/h zu drosseln.Klar das der Vorbesitzer sagt das er nichts gemacht hat.Aber wer will das nachweiseisen das es auch stimmt ?Du wurdest damit erwischt,nicht der Vorbesitzer wenn man dich anhält.

Richtig schlimm kann es werden wenn du einen Unfall verursachst.Selbst wenn die Haftpflicht den Schaden zahlt bei den oder dem anderen so kann sie sich zumindest einen Teil vom Fahrzeughalter zurückholen.

Wirst du erwischt und sei es nur ein dummer Zufall,weil die Polizei gerade mal allgemeine Verkehrskontrollen macht und ausgerechnet dich rauswinkt wirst du vielleicht nicht direkt die volle Härte des Gesetzes zu spüren bekommen aber Kosten kommen trotzdem auf dich zu.Denn es muss auf die erlaubten 25 Km/h zurückgebaut werden.Nicht vergessen : Ab 14 Jahren ist man in Deutschland Strafmündig.Vielleicht kommst du mit ein paar Sozialstunden als Ersttäter davon.Sei schlau und lass es erst gar nicht drauf ankommen.

Bauartbedingt ist das sicher nicht. Wenn der Roller etwas schneller ist dann wird das oft toleriert, aber 45 anstatt 25km/h geht sicher nicht mehr durch. Du musst ihn drosseln lassen sonst machst Du Dich des Fahrens ohne Fahrerlaubnis strafbar, und das hat weitreichende Folgen: Es droht eine Geldstrafe [ersatzweise Sozialstunden] sowie 6 Punkte in Flensburg

Tja, da Problem hatte ich mit meiner Zündapp CS 25 auch. Im 2 Gang war die schon bei 25 und im 3 über 40 lt. Tacho. Damals hat die Polizei auch nichts gesagt, weil ich eben nichts gemacht hatte, aber prinzipiell stellt die zu hohe Geschindigkeit einen Mangel dar. Du darfst mit deinem Führerschein nur 25km/h fahren. Und die betriebserklaubnis ist auch für 25. Hier muß der Händler nachbessern. Wenn du es nicht ändern läßt und es passiert ein Unfall, dann bleibt alles an dir hängen.

Das Ding ist frisiert und sonst garnichts. Ich würde vom Vorbesitzer verlangen das er das Ding in Ordnung bringen lässt. Hatte er/sie das direkt vom Händler? oder auch schon von irgendwem gekauft? Die Polizei kann dir schon etwas, wenn du zu schnell fährst bzw dich auf dem Ding erwischt. Wenn du einen Führerschein für Mofas hast und mit einem 45 km/h Teil durch dich Gegend fährt hat das sogar einen Namen. Das nennt man "Fahren ohne gültige Fahrerlaubnis"

Nein, du darfst damit nicht weiterfahren. Wenn du erwischt wirst, bekommst du ne Anzeige.

Du musst den Roller auf 25km/h drosseln lassen (In einer Werkstatt,Händler etc.).