25er Genehmigung bei Werkstatt?
Guten Tag, ich habe vor mir einen Roller zu holen, welcher jedoch 50er Papiere hat. Habe bisher nix gefunden, was mir diese Frage beantworten kann.
Kann eine normale Werkstatt die Drosseln einbauen und mir direkt die Genehmigung geben, dass der Roller fachgerecht gedrosselt worden ist und anschließend damit zur Straßenzulassungsstelle? Oder MUSS es der TÜV machen mit der Bescheinigung und eine Werkstatt hat da keine Berechtigung zu?
MfG
3 Antworten
Hallo,
man benötigt einen Drosselsatz mit Gutachten.
Ein Drosselsatz mit Gutachten kostet ca. 150 bis 200 €.
Hinzukommen noch Kosten von jeweils ca. 50 für Einbau und TÜV-Abnahme.
Das Gutachten ist an die Fahrgestellnummer gebunden, es ist also nicht übertragbar.
Also kaufe keinen gebrauchten Drosselsatz, denn der wird NICHT akzeptiert!
Die Drosseln sind ziemlich genau, die Tachometer sind jedoch eher ungenau.
Ein Tachometer geht immer etwas vor, darf aber nicht nachgehen.
Zeigt ein Tacho 30 km/h an sind es etwas über 25 km/h.
Genau messen kann man mit einem Navi.
Ein Drosselsatz besteht in der Regel aus
- CDI
Die CDI misst die Drehzahl und versetzt den Zündpunkt, wenn eine bestimmte Drehzahl erreicht wurde.
6000 Umdrehungen müssten ca. 25 km/h sein.
- Gasschieberanschlag
Der Gasschieberanschlag ist eine kleine Hülse aus Aluminium.
Diese sitzt über der Feder im Vergaser und begrenzt den Weg der Vergasernadel, so dass diese nich zu hoch gehen kann es kann also kein Vollgas gegeben werden.
- Distanzring
Der Distanzring ist eine Hülse aus Stahl die auf die Kurbelwelle geschoben wird.
Diese begrenzt den Weg vom Antriebsriemen und drosselt dadurch mechanisch.
- Tasche
Mit der Tasche wird der Sitzplatz für den Sozius blockiert, da Mofas und gedrosselte Mopeds grundsätzlich Einsitzer sind und keine zweite Person befördert werden darf.
Einbauen kann ihn jede Werkstatt, die Einbaanleitung steht im Gutachten.
Das mit der Tasche ist überholt! Die Vorschrift hat sich zwischenzeitlich geändert. Zum Mofa gedrosselte KKR müssen nicht mehr einsitzig sein (siehe § 4 Abs. 1 Nr. 1b FeV). Auch darf eine zweite Person befördert werden, da die Vorschrift dem EU-Recht angepasst wurde und im EU- Recht gibt es keine Einsitzigkeit (siehe 2002/24/EG bzw. EU168/2013).
Die Werkstatt kann dir kein Gutachten zur Erlangung einer Betriebserlaubnis erstellen, das darf nur ein amtlich anerkannter Sachverständiger oder Prüfer, z.B. vom TÜV. Sollte der nicht in die Werkstatt kommen, musst du zu ihm.
Ja sicher, dafür sind diese da:) Kostenpunkt incl Allem rund 350€..