24 Stundenregelung zur Selbstanzeige nach Fahrerflucht, wie verhält sich Polizei, wenn Unfallverursacher bekannt ist?

11 Antworten

Du findest Fahrerflucht in Paragraph 142 StGB. Dort ist niedergeschrieben, dass der Unfallbeteiligte verpflichtet ist a) eine angemessene Zeit zu warten b) vor Ort das feststellen seiner Personalien zu ermöglichen

Er muss sich unverzüglich bei der Polizei melden wenn er a) und b) nicht gemacht hat. Das heißt er muss ohne Umwege den direkten Weg zur Polizei auf sich nehmen

Ich habe heute diese Fahrerflucht beobachtet und das Nummernschild dem Busfahrer mitgeteilt. Gewartet hat die Verursacherin gar nicht, sondern ist, nachdem sie ihren eigenen, nicht unerheblichen Schaden, begutachtet hat , wieder in ihr Auto gestiegen und von dannen gefahren

@Angy63

Kann sein das sie direkt zur Polizei gefahren ist, dann ist das vollkommen in Ordnung. Hatte sie einen wichtigen Grund vorliegen darf sie sich ebenfalls Entfernen. Du fungierst in diesem Fall als Zeuge, was nicht ganz unerheblich sein kann. Du solltest deine Daten telefonisch bei der Polizei hinterlegen lassen

Die 24h sind nur freundliches Entgegenkommen der Staatsanwaltschaft, wenn der Verursacher nicht schon vorher ausfindig gemacht wurde und sich ganz alleine meldet, ohne dass es Zeugen gab.

Darauf kannst du in dem Fall wirklich nicht hoffen. Aber ein Richter wird Beihilfe zur Aufklärung immer positiv hineinrechnen.

Der Tatbestand der Fahrerflucht besteht voll und ganz. Ob du dich stellst oder nicht. Sei sie kommen vorbei oder schreiben dich an. Für Fahrerflucht wirst du (oder die Person) sowieso belangt, also zusätzlich zu den Kosten der Teilkasko. Aber bei Fahrerflucht werden die Versicherungen garantiert nicht wortlos den Schaden regulieren. Kann sein dass man ALLE Kosten übernehmen muss.

Ein Anruf bei der Versicherung, der Polizei oder Handynummer am Scheibenwischer vom Bus, oder kurz warten bis Fahrer kommt, und man hätte sich viele viele Probleme und viel viel Geld sparen können.

Ich habe keine Fahrerflucht begangen, ich war heute Zeuge von einer. Ich habe den Busfahrer aus dem Supermarkt geholt und auf den Schaden aufmerksam gemacht, sowie ihm das Nummernschild genannt. Ich fand die Dreistigkeit der Autofahrerin echt bemerkenswert. Den eigenen Schaden begutachten ein Blick rüber zum Bus, kein Busfahrer da, also nichts wie weg. Die hat ihre Strafe echt verdient, eine Schockhandlung war das nicht.

@Angy63

Ich glaube dir! Oder doch nicht?

@JakoShako

Jakoshako: Ob du mir glaubst oder nicht ist mir eigentlich so ziemlich wurscht. Ich habe die Frage eigentlich nur gestellt, weil ich mir im ersten Moment fast wie ein Denunziant vorkam und ich fast schon ein schlechtes Gewissen hatte das ich die Frau verpfiffen hatte. Im Nachhinein weiß ich, ich habe richtig gehandelt. Bis heute habe ich noch nichts vom Gericht gehört, Vielleicht hat sich die Frau ja auch selbst gestellt.

Die 24 Stunden sind sowieso reine Kulanz. Auch das Unfallereignis an sich spielt eine Rolle. Man KANN dann von einer Strafverfolgung wegen Fahrerflucht absehen, MUSS man aber nicht. In den meisten Fällen wirkt es sich lediglich strafMILDERND aus.

Wenn Zeugen die Daten des beteiligten Pkw angeben, wird sofort ermittelt. Man muss ja erstmal schauen, wer der Fahrer war.

Gruß S.

Diese 24h-„Regel“ (oder sind es nur 12h?) kommt nur in Betracht, wenn der Schaden nicht vor Ende der Frist anderweitig bereits als Unfallflucht gemeldet wurde.

In dem von dir geschilderten Fall lief die „Frist“ also vermutlich mit der Meldung des Busfahrers bei der Polizei ab...

T3Fahrer