24-Stunden-Zahlungsfrist legal?

4 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Würde sagen, dass so ein Zahlungsziel eher dazu dient, zusätzlich Geld vom Käufer einzufordern, weil ein solches Zahlungsziel in aller Regel nicht einzuhalten ist.

Alleine schon die Tatsache, so man samstags eine Überweisung am Automaten einer Bank tätigt, die Bank aber erst montags wieder arbeitet, wäre das Zahlungsziel schon überschrittten, weil nicht machbar.

Ich würde auf keinen Fall eine Bearbeitungsgebühr bezahlen. Bevor man überhaupt eine Bearbeitungsgebühr ( diese wird hier wegen angeblichen Verzugs )verlangt, müsste mindestens 1 Mahnung an den Zahlungspflichtigen vorausgegangen sein.

Hier will jemand ganz bewusst nebenher Kasse machen, was so nicht erlaubt ist. Der kommt mit so einer Forderung niemals durch.

Hinzu kommt, dass eine "Bearbeitungsgebühr" vn 10.--€ die per Mail in Rechnung gestellt wird, weitaus überzogen ist, abgesehen davon, dass sie aufgrund des unakzeptablen Zahlungsziels jeglicher, rechtlicher Grundlage entbehrt.

Der Gläubiger hat weder Porto noch Materialkosten und könnte im Streitfall diese 10.--€ Gebühr nicht begründen, weil sie ihm nicht entstanden ist

Es ist pure Abzocke auf die man keinesfalls Zahlung leisten sollte..

Ist das legal?

"Nein, die Erhebung von Mahngebühren ist erst ab der zweiten Zahlungsaufforderung – meist der 1. Mahnung – zulässig. Wie hoch die Mahngebühren sein sollen, ist gesetzlich nicht geregelt. Sie müssen angemessen und verhältnismäßig sein. Das bedeutet, dass sie dem tatsächlichen finanziellen Aufwand des Gläubigers (Material- und Portokosten) entsprechen müssen." (aus https://www.kaeuferportal.de/dienstleistungen/inkasso/zahlungserinnerung/)

Vielen Dank für die schnelle Antwort! Der Link war sehr hilfreich, es gab dort auch ein Rechnungsbeispiel für die Höhe der Verzugszinsen (wären hier wohl unter einem Cent).

Danke für die schnelle Antwort. Der erste Link ist sehr hilfreich, ich habe auch noch einen anderen Absatz bezüglich der Errechnung von Verzugszinsen gefunden! Der zweite Artikel scheint aus der Schweiz zu sein, dort gelten ja wahrscheinlich andere gesetzliche Bestimmungen.

Wenn du die Bedingung kanntest, hättest du dich ja nur daran halten brauchen.

Wenn du beim Bäcker Brötchen kaufst, musst du sie ja auch gleich bezahlen und hast KEINE 14 Tage Zahlungsfrist.

Danke für die schnelle Antwort. Bezüglich der Zahlungsfrist gebe ich dir völlig recht! Wie sieht es denn mit den 10 Euro Bearbeitungsgebühr aus? Die Mahnung erfolgte ja per Mail, so dass nicht einmal Porto- oder Materialkosten entstanden sind und selbst dann ist die gerichtlich anerkannte Gebühr nur 2,50€. Oder habe ich etwas übersehen?

@Ronnie65

Trotzdem ist es ja ein Arbeitsaufwand, eine Mahnung zu erstellen.