20J,Teilzeitjob, ausbildungsplatzsuchend,kindergeld?

2 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Nein, verfällt nicht, du musst nur nachweisen das du auf der ernsthaften Suche nach einer Ausbildung bist und das bist du durch deine Ausbildung suchend Meldung, du musst nur darauf achten das du dich spätestens alle 3 Monate erneut meldest !

Das Einkommen spielt für das Kindergeld schon seit dem 01.01.2012 keine Rolle mehr, denn da wurde die Einkommensgrenze abgeschafft.

Danke dir für deinen Stern !

Nein, da es keine Einschränkung beim Verdienst mehr gibt. Ich bin während meines Studiums sogar Vollzeit arbeiten gegangen und meine Eltern haben dennoch Kindergeld für mich erhalten.