20h/Woche als Student überschreiten?
Soviel ich weiß, darf man als Student nicht mehr als 20h/Woche arbeiten. Wie sieht es denn mit so befristeten Jobs aus, wie z.B. eine Inventur, die maximal eine Woche geht, bei der man aber dann die 20 Stunden vielleicht überschreiten würde. Sind das dann eventuell Ausnahmefälle?
2 Antworten
Während der Vorlesungszeit dürfen die 20 Std/Wo. nicht überschritten werden (auch nicht geringfügig oder wegen zuviel Arbeit) - am Wochenende oder in den Semesterferien gibt es die Grenze nicht; die gibt es auch nicht, wenn man während der Vorlesungszeit nur abends oder nachts arbeiten würde (erhöhte Nachweispflicht).
Die über 20 Std. hinausgehenden Beschäftigungen dürfen insgesamt max. 26 Wochen betragen (Beschäftigungswochen nicht Kalenderjahrwochen).
Danke für den Hinweis.
Ich habe mir das entsprechende Rundschreiben des GKV, Deutsche Rentenversicherung und Arbeitsagentur vom 23.11.2016 diesbezüglich angeschaut:
Die bisherige Regelung ist VERSCHÄRFT worden:
Es gilt nunmehr:
Das gilt ausschließlich für die Vorlesungszeit und nur bei Beschäftigungsverhältnissen über 20 Std./Woche
In den Semesterfereien und bei max. 20 Std. (hier ist auch unbefristet möglich) bleibt alles beim alten.
Beispiel:
25 Std. Woche während der Vorlesungszeit
Davon 18 tagsüber und 7 Std. am Wochenende
Das geht nur noch, da insg. 20 Std. überschritten werden, mit Befristung, da man sonst dauerhaft (also mehr als 26 Wochen) mehr als 20 Std. hätte.
Nein, du must eben darauf achten, die Stundenzahl nicht zu überschreiten.
Was passiert dann, wenn man die Studenzahl überschreitet. Muss der Arbeitgeber nicht auch darauf achten?
Dann verlierst du u.U. Förderansprüche oder der Arbeitgeber muß dich sozioalversichern (ich weiß gerade nicht welche Stundenzahl für das eine oder ander ausschlaggebend war).
Arbeitgeber, die explizit Studentenjobs ausschreiben, sind in der Regel mit dem Problem vertraut. Verantwortlich dafür bist jedoch zunächst mal du selber.
Unterschiede:
1) Werkstudent (20h/Woche) = Job mit Bezug zum Studium. 26 Wochen Befristung - wie oben angemerkt. = sozialversicherungsfrei
2) Studenten-Minijob: Verdienstgrenze 450€/Monat oder 5400€ pro Jahr= sozialversicherungsfrei
Das sind beides feste Anstellungsverhältnisse, wenn auch der Werkstudent ein befristetes hat.
Wichtig: bekommt man andere Fördermittel (bsp Bafög) muss man aufpassen, da es hier Abzüge geben kann.
Ich habe gerade gelesen, dass es aber seit dem 1.1.2017 die Regelung gibt, dass eine Ausnahme gemacht werden kann, wenn die Beschäftigung auf maximal 26 Wochen befristet ist. Also scheint es doch möglich zu sein.