2000 € Strom nachzahlen bei 2 Personen Haushalt und 59qm Wohnung?

11 Antworten

Interessant ist erstmal nur euer Zählerstand und die Zählernummer.

Was war der letzte Stand, den ihr übermittelt habt? Und der vom Jahr davor und noch ein Jahr früher. Daraus kann man den jeweiligen Verbrauch errechnen.

Und checken, ob ihr den richtigen Zähler ablest. Also auf den Zähler schauen und dann mal aller Herdplatten einschalten, dann muss er sich deutlich schneller drehen.

Solche Überraschungen können mir nicht passieren, ch lese den Zähler jede Woche per Handyfoto ab.

Ist gesichert, dass sich niemand bei euch bedient? Also mal sicherheitshalber in kurzen Intervallen den Zählerstand ablesen und prüfen, ob das realistisch ist.

Einspruch einlegen.

Mit einem glaubhaften Beweis des 1.Anscheines  Fotos der Wohnung,den größten Verbrauchern,allen Abrechnungen der vorigen Zeiträume machst Du klar,das die Abrechnung und damit die Forderungen so unplausibel sind,das diese in der Höhe nicht rechtmäßig sein kann.

Du setzt eine 10-tägige Frist,in dem Du Antwort erwartest.

Du bist bereit eine Anzeige gegen unbekannt zu machen,sofern ein Stromdiebstahl nicht ausgeschlossen werden kann.

Du kündigst an,einen Rechtsbeistand zu beauftragen zur Wahrung Deiner Interessen,sofern Du innerhalb 10 Tagen keine Antwort bekommst.

Gleiches gilt auch,wenn die Forderung aufrecht erhalten werden sollte.

Du kannst ein Schreiben telefonisch ankündigen.Mit Glück bietet man Dir an die Angelegenheit zu überprüfen.Dann bestehe darauf,das Dir umgehend eine schriftliche Mitteilung zugeht.

Wenn Du einen Brief schickst,unbedingt per Einschreiben,Rückschein.

Ich kann auch auf 20 qm Strom ohne Ende verbrauchen. Solarien, Aquarien, Terrarien, Wärmequellen, alte Stromfresser ect. ect.

Ich sehe zur Wohnungsgröße keinen Zusammenhang.

@LouPing

Quatsch! Es ist klar beschrieben,das die Verbraucher und die Verbrauchsgewohnheiten wie im Vorjahreszeitraum liegen.Und mal eingekocht,mal nicht,dreimal den Backofen als Heizung mißbraucht macht 100 KW/ h aus ,aber nicht tausende.

TiP. Sollte die Sache eskalieren,Mahnungen,Androhung der Abschaltung,nehme Kredit und zahle unter Vorbehalt. Dann erhebst Du Klage gegen das Stromunternehmen.Besser als ohne Strom und im Recht.^^

@Rutscherlebnis

Du zweifelst an der Erhöhung, rätst aber trotzdem zu zahlen?

Während eines laufenden Prozesses darf der StA nichts abstellen. Warum also sollte der FS mit der Zahlung praktisch zugestehen das er doch so viel verbracht haben könnte?

@LouPing

Ultima Ratio! Auch der Abschalter kann unberechtigt kommen! Ansonsten hast Du unter rein rechtlichen und Gesichtspunkten aber recht.Nicht die eigene Argumentationslinie verlassen.

@Rutscherlebnis

Bis zum Urteil kann der Stromanbieter gar nichts.

Soll er das bei verlieren des Prozesses wieder gutmachen und so unnötig Geld verschleudern? Na hoffentlich bist du kein Rechtsberater.

Man zahlt wenn die Schuld bewiesen ist, fertig.

@LouPing

Welches Urteil? Die mahnen,mahnen erneut und schicken einen Abschalter,der zwar erneut angedroht werden muß,aber auch da geschehen Fehler.

Haha, solche Unterlagen versüßen das Arbeitsleben. Wohnungsgröße ist uninteressant. Fotos sind schön anzusehen, mehr auch nichts.

Der Anbieter rechnet nur ab.

@EinGast99

Kann versuchter Betrug sein,wer zuletzt lacht,lacht am Besten.

@Rutscherlebnis

? Nö, kann nicht. Die Zählerstände ermittelt der Messtellenbetreiber. Der ermittelt den Verbrauch. Wenn die Zählerstände abgelesen wurde - wie FS es ja mitteilt - ist alles korrekt.

Und Betrug wäre ja gesetzlich und das muss FS dem Anbieter erstmal nachweisen.

@EinGast99

gesetzlich = ich meinte vorsätzlich

Bei einem offensichtlichen Fehler musst Du erstmal nicht zahlen. Du musst dann aber den Fehler nachweisen. Das kannst Du nur über eine Befundprüfung nachweisen. Dafür wendet man sich an den Netzbetreiber. ACHTUNG ist der Zähler nicht defekt, musst Du neben dem Verbrauch auch die Kosten der Prüfung bezahlen.

Wenn ihr Prüfung veranlasst, hast Du ein Recht auf Stundung. Läßt Du keine Prüfung machen, musst du zahlen, wenn alles andere stimmt.

Wenn ihr früher schon mal einen falschen Zähler abgelesen habt, hätte es dann schon mal einen großen Sprung gegeben haben müssen.

Am besten ihr kontrolliert als erstes den Zählerstand laut Rechnung. Dabei auch immer auf die Zählernummer achten!

Vielleicht taucht da irgendwo schon ein Zahöendreher auf.

Und dann setzt euch mit dem Anbieter in Verbindung. Der hat eure Daten der letzten Jahre ja auch. Dann könnt ihr vergleichen wo evtl ein Fehler aufgetaucht ist.

Auch wenn ihr letztes Jahr falsch abgelesen habt, euer tatsaechliche Verbrauch kann trotzdem im Nachhinein festgestellt werden an eurem Zähler. Lege erstmal schriftlich Widerspruch ein, und gebe deinen derzeitigen Zählerstand an

Ok das werden wir machen.

Laut Strom Anbieter lag der verbrauch 2017 bei 39*** und 2018 bei 46***.

@Gamer1086

Tip: Nimm das Stromunternehmen in die Pflicht! Es soll ein Ableser kommen! So kann es nicht passieren,das Du den falschen Zähler abliest,oder Dir ein Zahlendreher passiert,wo Du in einem Jahr wenig zahlst,und dann ein vielfaches.Und wenn Du Zählerstände übermittelst,immer eine Gegenbestätigung geben lassen.Wird das verweigert.....sollen die selbst ablesen kommen.Dein Recht.Und immer im 4 Augen Prinzip.Und...wenn  ein Neuer Zähler eingebaut wird,genau gucken ob der wirklich auf 00000 steht,bzw.der richtige Anfangsstand notiert und bestätigt ist.Viele Abschaltungen haben Ihre Ursache bei Zählerwechseln.

@Gamer1086

2018 ist noch nicht zu Ende. Ohne genaue Durchsicht der Rechnung und Überprüfung ihrer Angaben, kann dir da kaum jemand helfen

@Rutscherlebnis

Nimm das Stromunternehmen in die Pflicht! Es soll ein Ableser kommen! 

Zählt dann aber der FS, da für die Ermittlung der Zählerstände der Messtellenbetreiber zuständig ist.