20 Jahre zu viel Grundsteuer bezahlt -wie kriege ich alles zurück und nicht nur die letzten 4 Jahre?

3 Antworten

Da greift die Verjährungsfrist. Verjährung bedeutet aber nich den Wegfall der Forderung, sondern nur, daß da nichts mehr zurückverlangt werden kann.

Daneben gibt es aber noch die Möglichkeit der Aufrechnung, wobei unter bestimmten Voraussetzungen auch gegen verjährte Forderungen aufgerechnet werden kann.

Am besten ist es, bzgl. der Möglichkeiten einen Rechtsanwalt aufzusuchen. Das hat jedoch den Nachteil, daß der Anwalt ebenfalls Geld kostet, und wenn die Sache schief geht, dann hast du dem schlechten Geld gutes Geld hinterhergeworfen.

Wenn die Verjährungsfrist nach 4 Jahren eintritt, kannst du nichts mehr machen.

nachfragen bei einem auf derartige Fälle spezialisierten Anwalt würde ich schon