20% Minderung der Erwerbgfähigkeit

4 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Das sind zwei verschiedene Schuhe. Bei einem Arbeitsunfall erhältst du ab einem MdE Grad von 20 % eine Rente der Berufsgenossenschaft. Diese richtet sich nach dem Einkommen der letzten 12 Monate vor dem Unfall. (Beispiel 24.000 € Einkommen = Vollrente 100 % 16.000 € = 3.200 € Jahresrente bei 20 %)

Die Erwerbsunfähigkeitsrente errechnet sich aus dem Verdienst des gesamten vorherigen Arbeitslebens.

Der Behinderungsausweis hat wiederum ganz andere Kriterien, die erfüllt werden müssen, und mit der Rentenzahlung gar nichts zu tun.

Ich versteh echt gesagt deine Frage nicht. Du beziehst EU Rente und hattest jetzt eine Arbeitsunfall? Wobei denn, wenn du unfähig bist zu arbeiten? Und deine Unfähigkeit zu arbeiten ist jetzt um 20 % gemindert, sprich besser geworden? Bitte antworte so genau wie möglich, damit ich dir gut Auskunft geben kann. Mfg

Entschuldigen Sie bitte, offensichtlich habe ich nicht klar und deutlich meinen Gedanken aufgeschrieben. Deutsch ist nicht meine Muttersprache. Ich hab Bescheid von BG über 20% Minderung der Erwerbsfähigkeit erhalten. Das war Arbeitsunfall. Bis zu dem war ich ganz gesund. Ich wollte nur erfahren, ob habe ich Recht für kostenlose Benutzung öffentlichen Verkehr ?

@adamov90

Kostenlose Benutzung gibt es nicht. Wenn man Gehbehindert ist, kann man ein verbilligtes Jahresticket für den Öffentlichen Nahverkehr erhalten. Das kostet z.B. für ganz NRW ca 80 € im Jahr

einfach einen antrag beim versorgungsamt stellen..... die fordern dann sämtliche krankenakten an. unddanach wird der gdb berechnet...ab einen gdb von 50 gibt es einen ausweis lg

Einen Ausweis bekommst Du erst ab 50%. 20% bringen garnichts.

Das ist Quatsch. Bei einem Arbeitsunfall bekommt ser bei 20 % MdE (Minderung der Erwerbsfähigkeit) sogar eine Unfallrente.

Mit einem Ausweis kannst du dagegen, so gut wie nichts anfangen.