2 Zi-Whg als Büro kaufen - was ist absetzbar? (Achtung voherige Frage enthielt Fehler)!

7 Antworten

Als Einzelunternehmer bist Du keine eigene Rechtsperson. Du kannst nicht an Dich selbst vermieten.

Du brauchst als Mieter eine Rechtsperson, also z.B. ein Unternehmen.

Ich würde Dir raten, eine Ein-Euro-GmbH zu gründen. Die kann - durch Dich vertreten - von Dir als Vermieter eine Wohnung anmieten.

Du kannst die Wohnung nicht als Privatmensch kaufen und an Dich als Einzelunternehmer vermieten, weil Du nicht mit Dir selber Geschäfte machen kannst.

dann müsstest du sie als gewerblich anmelden und an dich selbst vermieten ist schlecht,hast du keinen guten bekannten ,oder eine freundin die das büro dann mietet? wenn du im lohnsteuerverein wärst könntest du da nachfragen ,hast du keinen steuerberater oder irgend einen bekannten den du da richtig fragen könntest? aber dann wärst du ja bestimmt nicht hier und würdest fragen,war blöd von mir. ansonsten müsste das möglich sein ,aber da kommen bestimmt noch antworten die dir besser helfen und ich wünsch dir viel glück.

An dieser Antwort stimmt so gut wie nichts - die hättest Du Dir auch sparen können!

Wenn Du die neue Wohnung nachweislich als Büro nutzt, kannst Du alle Kosten als Betriebsausgaben geltend machen. Dazu musst Du die Wohnug aber in das Betriebsvermögen Deines Unternehmens einlegen mit dem Risiko, im Falle einer späteren Veräußerung die Differenz zwischen Veräußerungspreis und Buchwert versteuern zu müssen. Dann kannst Du alle Kosten geltend machen, und zwar auch ohne Mietvertrag. Vom Darlehen können nur die Zinsen berücksichtigt werden, nicht aber die Tilgung. Das Hausgeld selber ist nicht abziehbar. Darüber gibt es jedes Jahr vom Verwalter eine Abrechnung, und dann sind die tatsächlichen Aufwendungen entsprechend der Aufteilung abziehbar.

Privat kannst Du sie nicht kaufen, nur gewerblich, wenn Du das alles absetzen willst.