2 Wochen frei - verreist - Arbeitgeber droht mit Abmahnung

5 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Sofern die Freizeit vom Arbeitgeber genehmigt war (schriftlich), kann er Dir nichts anhaben. Das, was er meint, ist Rufbereitschaft, während der Du natürlich verfügbar sein musst. Und auch im Urlaub: Im genehmigten Urlaub kannst Du tun was immer Du möchtest - und bist nicht verpflichtet, anzugeben wo Du bist oder gar aus vom Urlaubsort zurückzukommen, wo auch immer der ist.

Hallo ungererbad,

danke für die Antwort. Mein Handy hatte ich ja dabei, da kam jedenfalls keine Nachricht drauf, wegen einspringen etc

Morgen ist Dienstbesprechung, dann werde ich nochmal nachhaken!

LG

@KSchwester

Bedenke, dass die Rufbereitschaft nicht kostenlos ist.

@KSchwester

In Griechenland hätte es Dir allerdings auch nicht viel genützt (oder dem Chef), wenn Du kurzfristig einspringen hättest müssen. ;-)

@Oberzicke

Danke ihr Lieben!

Habe heute nochmal ausführlich mit dem Chef gesprochen und wir haben uns einigen können. Keine Abmahnung, das nächste mal soll ich aber kruz Bescheid geben, wenn ich verreise in meiner freien Zeit

LG

Ein Tausch muss vom Chef normalerweise genehmigt sein. Ihr könnt doch nicht lustig tauschen, wie ihr wollt. Auch wenn es die ganze Zeit offensichtlich gut ging, kann es sein, dass du den Vogel abgeschossen hast, weil du direkt am Anschluss von deinem Urlaub auch noch getauscht hast um somit deinen Urlaub quasi eigenmächtig zu verlängern.

Hey obihoernchen,

daran hat es jetzt nicht gelegen. Der Chef hat selber so festgelegt, dass wenn wir einen Tauschpartner finden, alles klar geht, ohne nochmal extra bei ihm nachzufragen. Das ist bei uns auf der Station von ihm selber so geregelt worden.

LG

Dienstfreie Zeit ist keine Urlaubszeit.

Ein Urlaub muss genehmigt und, einmal angetreten, auch nicht unterbrochen werden.

Dienstfreie Zeiten können jederzeit durch betriebliches Erfordernis gestrichen und Dienste angeordnet werden (Personalengpass, Katastophensituation).

Auch das Tauschen mag ja üblich sein, ist aber arbeitsrechtlich eindeutig unzulässig: über die Dienstpläne und Arbeitseinsatz bestimmt allein der Vorgesetzte.

HTH

G imager761

Das ist leider nicht korrekt. Z.B. können Dienspläne nicht kurzfristig einseitig geändert werden. Dienstpläne unterliegen übrigens auch der Mitbestimmung und müssen vom Betriebsrat genehmigt werden. Die freie Zeit kann gar nicht eingeschrenkt werden, da sie ja auch nicht bezahlt wird.

Verreisen darfst du bei frei nicht, da du aus dem frei ja auch im Notfall einspringen musst und das denn nicht geht. Abmahnung wäre krass, aber daran halten solltest du dich in Zukunft und nur in deinem Urlaub vereisen .

Notfälle sind aber nicht das Problem des Arbeitnehmers. Das wäre nur bei wirklichen Katastrophen möglich. Personalmangel zählt nicht dazu. Der AG kann ja auch Personal von Leiharbeitsfirmen holen. Wenn man mal einspringt sollte das wirklich nur mal eine absolute Ausnahme sein. Sonst kann es nämlich passieren, dass man irgendwann mal ausgenutzt wird. Was wäre wenn man sein Handy aus hat?

Darf er nicht