2 mal an der selben Stelle geblitzt - innerhalb 1 Woche und vorbelastet...

5 Antworten

Du bist ein notorischer Raser? Keine Sorge, das gibt sich, wenn Du etwas reifer wirst. Der RA wird Dir eventuell erläutern können, was nun auf Dich zukommt - davor bewahren wird er Dich vermutlich nicht können. Die Technik der Geschwindigkeitsmessung wurde in den letzten Jahren erheblich verbessert. Die Korrektheit der einzelnen Messungen zu bezweifeln, wird mit großer Wahrscheinlichkeit erfolglos sein.

Danke für die Lehrstunde, aber ich verstehe euch, mit meiner Schilderung würde ich wohl selbst auch auf einen notorischen Raser schlußfolgern. Ist aber nicht der Fall! Könntet Ihr vielleicht trotzdem meine Fragen beantworten, w/ Zeitraum Fahrverbot, Abbaufrist der Punkte? Das wäre klasse.

Es gibt nur 2 Dinge welche bei Dir Sinn machen

  1. Du gibst Deinen Führerschein freiwillig zurück ( weil Du eingesehen hast dass Du nicht Auto fahren kannst )

2.

Du schaltest endlich mal Dein Gehirn ein und fährst vernünftig !

Einen RA sollte man nur dann einschalten, wenn einem ein Vorwurf zu Unrecht gemacht worden ist. Besteht der Vorwurf zu Recht, wird der Anwalt natürlich nur Kosten verursachen, die selbstverständlich Du zu bezahlen hast.

RA ist meiner Ansicht nach ziemlich sinnlos. Ich würde mir wirklich dringend eine andere Fahrweise angewöhnen, weil sonst demnächst auch mal eine MPU warten kann....

weil sonst demnächst auch mal eine MPU warten kann....

Das dauert schon noch eine Weile...

@Crack

aber wenn jemand innerhalb eines Jahres 2 x mit mehr als 25 kmh zu viel geblitzt wird, kann der Lappen entzogen werden. Und wenn jemand nicht " lernfähig " ist, dann kann durchaus die Eignung zur Teilnahme am Straßenverkehr getestet werden !

@lupfi

aber wenn jemand innerhalb eines Jahres 2 x mit mehr als 25 kmh zu viel geblitzt wird, kann der Lappen entzogen werden.

Dann kann einem nicht "der Lappen entzogen" werden sondern dann bekommt man ein Regelfahrverbot von 1 Monat. Das ist ein großer Unterschied. Entzug der Fahrerlaubnis bedeutet mindestens 6 Monate...

Und wenn jemand nicht " lernfähig " ist, dann kann durchaus die Eignung zur Teilnahme am Straßenverkehr getestet werden !

Aber sicher nicht in diesem Fall.

fahr mal vernünftig... ein Fahrrad ist zum Glück nicht so schnell..