2 mal an der selben Stelle geblitzt - innerhalb 1 Woche und vorbelastet...
Hallo zusammen! Ich wurde am 25.07. in einer 70er Zone mit 98 km/h geblitzt, d.h. 80 € und 3 Punkte. Aufgrund einer Geschwindigkeitsüberschreitung aus dem November letzten Jahres (26 km/h zuviel) darf ich jetzt für 1 Monat den Führerschein abgeben. Bescheid ist noch nicht da. Blöd nur, dass ich an der selben Stelle 1 Woche später, also am 01.08., erneut geblitzt wurde (23 km/h drüber, also 70€ und 1 Punkt). Ich habe den Blitzer nicht mitbekommen, im schlimmsten Fall folgen noch weitere Bußgeldbescheide für die beiden Folgewochen (mein Arbeitsweg...). Meine Fragen: Wann muss ich den Führerschein abgeben (kenne eine 6 Monatsfrist)? Zählt der Tag der Abgabe oder wird mit Kalendermonaten gerechnet? Werden meine insg. 7 Punkte nach 2 Jahren gelöscht oder addieren sich die Zeiten auf 5 Jahre? Mal unterstellt ich bekomme nochmals Post, macht es Sinn einen RA einzuschalten? Ich danke euch schon mal eure Antworten.
5 Antworten
Du bist ein notorischer Raser? Keine Sorge, das gibt sich, wenn Du etwas reifer wirst. Der RA wird Dir eventuell erläutern können, was nun auf Dich zukommt - davor bewahren wird er Dich vermutlich nicht können. Die Technik der Geschwindigkeitsmessung wurde in den letzten Jahren erheblich verbessert. Die Korrektheit der einzelnen Messungen zu bezweifeln, wird mit großer Wahrscheinlichkeit erfolglos sein.
Danke für die Lehrstunde, aber ich verstehe euch, mit meiner Schilderung würde ich wohl selbst auch auf einen notorischen Raser schlußfolgern. Ist aber nicht der Fall! Könntet Ihr vielleicht trotzdem meine Fragen beantworten, w/ Zeitraum Fahrverbot, Abbaufrist der Punkte? Das wäre klasse.
Es gibt nur 2 Dinge welche bei Dir Sinn machen
Du gibst Deinen Führerschein freiwillig zurück ( weil Du eingesehen hast dass Du nicht Auto fahren kannst )
2.
Du schaltest endlich mal Dein Gehirn ein und fährst vernünftig !
Einen RA sollte man nur dann einschalten, wenn einem ein Vorwurf zu Unrecht gemacht worden ist. Besteht der Vorwurf zu Recht, wird der Anwalt natürlich nur Kosten verursachen, die selbstverständlich Du zu bezahlen hast.
RA ist meiner Ansicht nach ziemlich sinnlos. Ich würde mir wirklich dringend eine andere Fahrweise angewöhnen, weil sonst demnächst auch mal eine MPU warten kann....
aber wenn jemand innerhalb eines Jahres 2 x mit mehr als 25 kmh zu viel geblitzt wird, kann der Lappen entzogen werden. Und wenn jemand nicht " lernfähig " ist, dann kann durchaus die Eignung zur Teilnahme am Straßenverkehr getestet werden !
aber wenn jemand innerhalb eines Jahres 2 x mit mehr als 25 kmh zu viel geblitzt wird, kann der Lappen entzogen werden.
Dann kann einem nicht "der Lappen entzogen" werden sondern dann bekommt man ein Regelfahrverbot von 1 Monat. Das ist ein großer Unterschied. Entzug der Fahrerlaubnis bedeutet mindestens 6 Monate...
Und wenn jemand nicht " lernfähig " ist, dann kann durchaus die Eignung zur Teilnahme am Straßenverkehr getestet werden !
Aber sicher nicht in diesem Fall.
fahr mal vernünftig... ein Fahrrad ist zum Glück nicht so schnell..
Das dauert schon noch eine Weile...