2 Kleinunternehmer zusammen ein Projekt?

3 Antworten

Du bist mit Deiner Frage in mehren Punkten auf dem Holzweg.

1. Die gemeinsame Seite mit Deinem Freund ist eine GbR (Gesellschaft bürgerlichen Rechts). Diese Gesellschaft ist in diesem Fall die Unternehmerin.

2. Die Ausgaben hat natürlich auch die Gesellschaft von ihrem Konto zu entrichten. Die Ausgaben kommen, wie die Einnahmen, in die Gewinnermitlung der Gesellschaft.

3. Der Gewinn der Gesellschaft wird mit der "Erklärung zur einheitlichen und Gesonderten Feststellung der Einkünfte" auf Euch verteilt.

4.. Wenn ihr mit einer Webseite Einnahmen erzielt, geht es vermutlich darum, dass Ihr Klickgebühren von den Unternehmen bekommt, die von Eurer Seite aus verlinkt sind. Daher wäre es von Vorteil, wenn die GbR auf Regelbesteuerung optiert. Die Unternehmen zahlen die Umsatzsteuer ja extra und die GbR hat Vorsteuerabzug.

Das klingt sehr nach einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts. Nach Gründung dieser ist ein separates Konto sinnvoll über das alle Einnahmen und Ausgaben der GbR laufen. Am Jahresende wird der Gewinn der GbR ermittelt und der Anteil eines jeden Gesellschafter berechnet.

das interessiert keine sau, von welchem konto das geld kommt

du bist selbstständig und kannst nicht zwischen buchgeld und realem geld unterscheiden?

nehmt euch einen steuerberater