2 Hauptmieter - Trennung - ein Mieter Mietschulden

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Wenn der Ex einfach nicht zustimmen will, dann sollte die Freundin die Mietzahlung einstellen. Der Vermieter kann dann recht bald fristlos kündigen und dann ist der Vertrag beendet, auch ohne dass man den anderen noch fragen muss.

Dann ausziehen, alles ordentlich hinterlassen und auch die Kaution dem Vermieter lassen. Am Ende sollten aber keine Schulden mehr übrig bleiben und man sollte sich vom Vermieter eine Bescheinigung geben lassen, dass alles bezahlt wurde. Vielleicht ist es gar nicht verkeht, diese Vorgehensweise mit dem Vermieter abzustimmen, sodass es nicht unnötig böses Blut gibt.

Am Ende bleiben noch die Forderungen an den Ex. Ein evt. finanzieller Verlust, kann gegen die Erfahrung gebucht werden, die man gewonnen hat: Niemals mit einem anderen eine Mietwohnung gemeinsam mieten und wenn die Liebe noch so groß ist.

Es gibt keine Anlaufstelle weil eben beide für die Miete haftbar sind (man nimmt nicht aus Grund alle Personen in den Vertrag die dort leben)....und genauso muss der Vermieter sie nicht aus dem Vertrag lassen...da hilft wirklich nur mit dem Ex zu reden, und es immer und immer wieder zu versuchen

Rechtlich wurde die Situation ja schon gut beschrieben- sprich du hast kaum Möglichkeiten, daher würde ich mit dem Vermieter über einen Aufhebungsvertrag sprechen.

Und wie soll das gehen, wenn der zweite Hauptmieter nicht zustimmt?

@Tillmann1

der Vermieter könnte privatrechtlich zustimmen, dass er eine Partei aus dem Vertrag entlässt.

@Joergi666

Nein, genau das kann er allein ohne Zustimmung des 2. Hauptmieters eben nicht. Eine Entlassung aus dem Mietvertrag ist nur wirksam, wenn ALLE Beteiligte dem zustimmen...

@Joergi666

Und eine Partei, die des Mieters, besteht hier aus 2 PERSONEN.

Davon eine Person nicht aus dem Vertrag entlassen werden, wenn die andere/n Person/en nicht zustimmt/zustimmen.

@Tillmann1

natürlich kann er das- wie gesagt nicht miet- sondern privatrechtlich. Er kann ihr schriftlich bestätigen, dass er auf jegliche Ansprüche im Zusammenhang mit dem Mietverhältnis verzichtet und sie somit quasi aus Nettigkeit aus der gesamtschuldnerischen Haftung entlässt. Ob er das tatsächlch tut, steht auf einem anderen Blatt.

@Joergi666

Ähm, Mietrecht IST "Privatrecht" (fachlich korrekt auch "Zivilrecht" genannt)...

Richtig, das könnte er tatsächlich theoretisch, aber ich habe noch nie gehört, dass jemand so blöd wäre. Dann wäre die Schwester zwar immer noch Vertragspartnerin, aber der Vermieter hätte gegen sie persönlich keine Ansprüche mehr. Frage wäre, ob das im Hinblick auf den anderen Hauptmieter überhaupt wirksam wäre...

Mal abgesehen davon, dass dann immer noch die schuldrechtliche Verpflichtung der Schwester gegenüber dem 2. Hauptmieter bestünde...

Wenn der Ex doch weiter drin wohnen will, muss er seine Mietschulden eben bezahlen. Deine Schwester könnte dann auch einfach ihre Sachen packen, er würde das Mietverhältnis doch weiter führen. Im äußersten Notfall würden die Mietschulden eben auf beide umgelegt. Deine Schwester sollte also fristgerecht kündigen, dann wäre sie zu dem Zeitpunkt jedenfalls "raus".

falsch, da sie die Wohnung nicht alleine kündigen kann

@alexbababu

Natürlich, wenn er drin wohnen bleiben will. Das muss ja bei jeder Trennung und Scheidung gehen....

@Blindi56

Kann sie eben nicht. Sie kann aus dem Vertrag entlassen werden nach Zustimmung von Vermieter und Ex. Stimmt der Ex nicht zu, muss sie auf Zustimmung klagen. Nur so gehts.

es gibt keinen Weg mit dem Ex zu reden er blockt total ab.

schriftlich ne frist setzen,dass er sich zur wohnungsübernahme,zur mietzahlung oder zur gemeinsamen kündigung verbindlich äussert,ihm androhen,dass er gerichtlich aufgefordert werden kann.