2 Handyverträge, was soll ich machen?

6 Antworten

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Wenn es unterscheidliche Anbieter sind, leider ja. Man muß einen 2 Jahres Vertrag mindestens 3 Monate vor Ablauf kündigen sonst verlängert er sich um ein Jahr.

Schau dir deinen neuen Vertrag an, war das einer ohne Handy?  Hat der verkürzte Kündigungsfristen? Es gibt mittlerweile viele Anbieter wo man, wenn man kein Handy dazu nimmt monatlich kündigen kann.

Schau dir deinen Altvertrag an, war der mit Handy? Dan achte darauf, das man jetzt nur noch die Vertragsgebühren ohne Handy berechnet, denn nach 2 Jahren ist das Handy bezahlt.

Kommen die Verträge von ein und demselben Anbieter kannst du vielleicht aus Kulanz was machen und einen Vertrag stornieren.

Ist mit Handy, und mit Freundlichkeit brauch ich das garnicht erst zu versuchen, denn so machen die ja ihr Geld

@DonAltobello

Falsch....
zumindest die namenhaften Hersteller leben von zufriedenen Kunden und jeder dieser Anbieter hat jemanden im Unternehmen der Entscheidungsgewalt über Kulanz hat.
Ich Arbeite für eine Versicherung denen man das gleiche nachsagt und Du glaubst garnicht was bei uns durch Kulanz alles möglich gemacht wird wenn man nur die richtigen Leute FREUNDLICH und mit guten Argumenten fragt.

@DonAltobello

Man kann einen Vertrag auch abwickeln, d.h. man kündigt ihn und bittet um Aufrechnug der noch offenen Raten und zahlt diese in einer Summe ab. Dann ist man raus und brauch sich darum nicht mehr zu kümmern.

1. Frage: hast du den neuen Handyvertrag online abgeschlossen? In dem Fall unterliegt der Vertrag dem Fernabsatzgesetz und beinhaltet ein rechtlich abgesichertes Rücktrittsrecht von 14 Tagen beginnend mit der Zustellung der Auftragsbestätigung und der Wiederrufsbelehrung (Stichtag ist der Email Eingang in Deinem Postfach oder die Ablage durch den Briefzusteller in Deinem Briefkasten)

Falls Du den Vertrag in einem Shop abgeschlossen hast besteht kein offizielles Rücktrittsrecht. Mit der Beiderseititgen Willenserklärung durch Dich und den Anbieter ist ein Rechtsgeschäft entstanden das nicht wiederrufen werden kann. Es besteht allenfalls die Möglichkeit der Anfechtung zb. wegen Täuschung (wenn Du was anderes bekommen hast, oder grundlegende Eigenschaften nicht enthalten sind, als im schriftlichen Angebot oder vom Verkäfer suggereriert wurde. Oder Wiederruf falls das Gerät Fehler aufweist die nach dreimaliger Reperatur oder Tausch des Gerätes immernoch vorhanden sind. (In dem Fall sind alle gesetzlichen Reglungen durch den Käufer einzuhalten)

Aber.... es gibt auch in dem Fall noch eine letzte Möglichkeit.
Das Amtsgericht Dortmund stellt Handyverträge die im Shop abgeschlossen wurden zum Vorteil des Verbrauchers unter die gleichen Gesetze wie einen Fernabsatz. Es wäre sinnvoll einen Rechtsanwalt mit der Wahrnehmung Deiner Rechte zu betrauen, da Du alleine wahrscheinlich gegen den Mobilfunknbieter und dessen Rechtsabteilung untergehen wirst:

Das sagt das Gericht

Ohne Erfolg. Das Gericht kam zu dem Schluss, dass der Verbraucher ein
Widerrufsrecht hat. Die Kopplung zwischen dem Mobilfunkvertrag und dem
vergünstigten Handy stelle eine „sonstige entgeltliche
Finanzierungshilfe“ gemäß § 499 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) dar. Das
Handy sei vom Verbraucher gerade nicht zum regulären Kaufpreis erworben
worden. Die Finanzierungshilfe sei auch gerade deshalb „entgeltlich“,
weil der Mobilfunkbetreiber die Kosten für die restliche Finanzierung
des Kaufpreises in seinen monatlichen Tarifgebühren berücksichtige. Bei
dem Kaufvertrag über das Handy und dem Mobilfunkvertrag handele es sich
um verbundene Verträge nach § 358 BGB, weswegen der Widerruf des
Mobilfunkvertrags auch den Kaufvertrag auflöse (AG Dortmund, Urteil vom
13.10.2010, Az.: 417 C 3787/10).

Danke an alle, aber mal ganz im ernst, wie bescheuert ( entschuldigt den Ausdruck) ist den sowas das ist doch Vollkommen asozial.......

ähm, was ist daran assozial?

die Kündigungsfristen wurden bei Unterschrift unter dem Vertrag vereinbart. wer die Kündigungsfrist verpaßt, kann die Schuld an niemand anderen weitergeben!

@wurzlsepp668

Wenn meine Antworten oder das deutsche Recht in diesem Fall als asozial tituliert werden ziehe ich meine Antworten hiermit zurück .....

@verreisterNutzer

Das habe ich falsch geschrieben ich meine halt das es blöd ist, das es soeine Frist gibt, aber ist jetzt egal

Da kannst du nichts machen.  Vertrag ist Vertrag. Kündige den neuen Vertrag aus schon mal damit er nach Ende der MindestLaufzeit beendet ist.  Nicht dass dir das noch einmal passiert. 

Da ist wirklich nichts zu machen, das Problem hab ich auch, bloß hab ich dabei Glück dass der eine nur 10€ monatl kostet