2 Häuser an 2 Kinder vererben
Hallo. Meine Eltern besitzen zwei Häuser, das in dem sie seit Jahren leben und seit ein paar Jahren das meines Opa's, der vor kurzem ins Altersheim gezogen ist.
Ich wohne jetzt zur Miete im Haus meines Opa's, welches meinem Vater vor Jahren überschrieben wurde. Meine Eltern möchten uns Kindern die Häuser vererben/ überschreiben... Soweit so gut.
Jedoch will mein Vater das Haus, in dem ich mit meiner Verlobten wohne, bald an beide Kinder überschreiben. Was ich aber sehr problematisch sehe . Denn ich schätze dass wenn es soweit ist, hat mein Bruder ja auch Anspruch, ich kann ihn aber definitiv nicht ausbezahlen und wir wollen auch nicht dass er hier wohnt denn wir haben es uns hier so eingerichtet wie wir es uns immer gewünscht haben und möchten jetzt auch Kinder bekommen, da wäre dann für meinen Bruder gar kein Zimmer frei. Und außerdem würde es vom Zusammenleben her nicht passen....
Ist es denn möglich, das Haus in dem ich jetzt wohne nur auf mich zu überschreiben und das in dem meine Eltern wohnen, an meinen Bruder? So dass wirklich jeder von beiden nur ein Haus bekommt und keiner Ansprüche auf das Haus des anderen hat?
Man weiß ja dass wenn es um's Erbe geht, viele Familien kaputt gehen können und das wollen wir vermeiden.
4 Antworten
Deine Eltern wollen das Haus euch beiden überschreiben.Dein Bruder kann also genausogut wie du sagen ich will nicht mit dir zusammenziehen,auszahlen kann ich dich auch nicht also will ich das Haus alleine für mich.Deine Eltern sind noch jung somit wird Ihr Haus mit großer Wahrscheinlichkeit noch lange nicht frei.hast du das schon mal überlegt? Das wäre auch eine Lösung,die dir bestimmt auch nicht gefallen würde
Ich wohne jetzt schon im Haus! Das hat mein Opa sich so gewünscht!
Es geht hier um das Haus meines Opas, nicht um das der Eltern. Steht ja so auch in der Fragestellung! Kein Grund pampig zu werden!
das mußte deinen Eltern überlassen. Eventuell reicht bei Opa die Rente für Senjorenheim nicht dann will der Sozialstaat auch was davon haben
ansonsten fahrt mit deinen Eltern zum Notar und macht das Ganze schriftlich
Aber das hat ja im Prinzip nichts mit damit zu tun, ob ich es allein Erbe oder beide...
Ja das sowieso. Das wissen wir alles selbst. Darum geht es hier in der Frage aber nicht ....
der Notar kann euch auch in dieser Frage rechtswirksam beraten
Machen kann man das schon! Es kommt aber darauf an, was deine Eltern wollen
Die wollen nur dass ich keine Erbschaftsteuer bezahlen muss. Wenn es mir/ uns mindestens 10 Jahre gehört, fällt die Steuer Weg.
Wie gesagt...sprich mit deinen Eltern und findet eine für alle passende Konstellation! Deine Eltern sollten allerdings Bedenken, dass es nicht nur Vorteile bringt, jetzt schon alles zu verschenken
Inwiefern?
Sie können dann nicht mehr über ihre Häuser verfügen, falls sie in der Zukunft Geld benötigen z.b. Für Pflege etc
Dafür haben die ja noch das eigene Haus. Und für Pflege ist auch mehr als vorgesorgt.
Es soll ja erst mal nur ein Haus überschrieben werden soll, und das Eltern Haus bleibt in deren Besitz, die wohnen ja auch dort (sind beide grad Mitte / Ende 50) das erbt mein Bruder dann später mal. Es geht darum dass für mich sicher gestellt ist, dass wenn das Haus nächstes Jahr an meinen Bruder und mich überschrieben würde, er dann ausbezahlt werden will, oder eben hier wohnen will. Und beides ist für mich nicht möglich. Auch nicht zumutbar mit dem zusammen leben da wir jetzt schon seit einem Jahr in dem Haus wohnen und uns eingerichtet haben.
Um Probleme zu vermeiden, sollte man sich unbedingt von einem Anwalt oder notar beraten lassen
Ich kann schon nachvollziehen, dass du das Haus geschenkt bekommen möchtest, zunächst 10 Jahre keine Miete zahlen bräuchtest, danach weder eigene Erbschaftsteuerpflicht noch Pflichttelsergänzungsanspruch der Miterben (auch der Mutter!) erfüllen möchtest und dir damit unwiderruflich ein wertvolles bebautes Grundstück ganz allein gehört. Das ist Egoismus in Reinkulur :-(
Und genau das will dein Vater eben nicht, sondern deinem Bruder und dir gleichberechtigt Miteigentum an den von seinem Vater ererbten Haus verschaffen :-)
Das hast du zu akzeptieren. Entweder nimmst du dann eine Hypothek auf und zahlst davon deinen Bruder zur Miteiegentumsqoute 1/2 aus, oder musst ihm als Miteigentümer monatliche Miete nach hälftigem fiktivem Mietpreisspiegel überweisen. Oder ihm das Recht zugestehen, dort für sich oder seinen Mieter halbe Wohn- und Nebenflächen als Wohnraum zu beanspruchen. Und tatsächlich eben ausziehen und dir was eigenes mieten/kaufen, wenn dir das nicht passt.
Dass eurer Vater auf deinen Vorschlag, Opas Haus an dich, euer Elternhaus an den Bruder zu übergeben nicht weiter eingeht, hat einen guten Grund: Eure Mutter. Die möchte vmtl. ebenso wie du ungestört in ihrem gewohnten Umfeld leben können :-O
Daher dürfte er ihr deren gemeinsames Haus ungeschmälert und allein überlassen, etwa durch alleinige, befreite Vorerbschaftsregelung eurer Mutter mit eurer Nacherbeinsetzung nach deren Versterben. IMHO wäre dein gewollter (lebzeitiger) Übergang auf dein Bruder das Schäbigste, was er seiner Ehefrau und späteren Witwe antun könnte :-O
Wie egoistisch ist wohl, der eigene Mutter im Erbfall des Vaters Auszug oder Zusammenleben mit deinem Bruder abzuverlangen, aber dreist zu verlangen, allein und unbehelligt in dem Haus des Großvaters leben zu können?
Ich finde, dein Vater macht es genau richtig, wenn er sich und seiner Frau unbeschadet der Wünsche seiner erwachsenen, lebenstüchtigen Kinder zwar das zugefallene Haus seines Vaters vorab fair und gerecht beiden Kindern übergibt, um dessen Haftung zu entgehen, aber sein Vermögen und eigenes Haus für sich und seine Frau eben hält, wie es beide selbst noch Jahrzehnte benötigen :-O
Abschliessend: Ich kenne eure Eltern noch deinen Eifer in der Immobilienfrage nicht. Aber es soll Fälle geben, wo die darüber maßlos enttäuschten Eltern oder Väter derartig dreiste Ansprüche auf vermeindliches Erbe mit einer Nichterwähnung, gar Enterbung und damit lediglich Pflichtteilseinsetzung quittiert haben.
Mir scheint daher bei der (vor dir allenfalls hypothetisch zu erörternden) Nachlassregelung deiner Elter ein "Ihr solt..." angemessener als ein "Ich will..." :-O
G imager761
Ich glaube du verstehst da etwas falsch. Ich wohne jetzt schon zur Miete in Opa's Haus weil Opa es sich so gewünscht dass ich dort wohne. Und die Miete wird so lang bezahlt, wie mein Opa und meine Eltern noch leben. Zur Zeit geht die Miete an Opa und nach seinem Ableben an meinen Vater. Sollte mein Vater vor meiner Mutter versterben geht die Miete an sie. Mutter ist also durch die Miete und das eigene Haus abgesichert. Und beide bleiben so lang die können im eigenen Haus wohnen. Es steht gar nicht zur Debatte, dass mein Bruder dort einzieht solang unsere Eltern leben.
Dafür bekommt Opa ja auch Miete. Er hat Nießbrauch.