2 Gefälschte Rolex vom Ausland mit nehmen?
Hallo
Ich habe bei meiner reise 2 Gefälschte Rolex, meine Mutter hat gesagt das ich nichts zu befürchten habe, da ich bis zu 430€ Gefälschte Dinge kaufen oder mitnehmen kann. Außerdem ist das nur für den privat verbrauch. Ich habe für beide 40€ gezahlt.
Meine Frage lautet bekomme ich Ärger mit dem Zoll? Ich befinde mich in keinem EU land. Und ich fliege mit dem Flugzeug.
Danke im Voraus
7 Antworten
Plagiate sind Plagiate, EGAL IN WELCHEM WERT.
DU kannst bis 430 € zollfrei einkaufen, ja. Aber KEINE Plagiate.
Der Erwerb vielleicht nicht, aber die Einfuhr garantiert ;-)
Auch das ist nicht wahr
weitere Informationen finden sie unter: https://www.google.de/amp/s/www.merkur.de/wirtschaft/zoll-wann-gefaelschte-rolex-teuer-wird-1270833.amp.html
Wirklich falsch. Als Reisemitbringsel ist es erlaubt. Als Fracht-, Paket- oder Warensendung ist es verboten.
Hi,
die Herstellung und Handel von Plagiaten sind verboten, der Besitz aber nicht. Du darfst wenn du Plagiate kaufst, dürfen die zusammen nicht mehr als 430€ Marktwert haben.(gilt nur für Rückreisen per Flugzeug oder Kreuzfahrtschiff)
Es ist ein heikles Thema mit den Plagiaten. Lass dir auf jeden Fall vor Ort eine Rechnung geben. Wenn du Pech hast, dann kontrollieren die dich Stichprobenart beim Zoll am Flughafen. Wenn du keine Rechnung hast, dann schätzen sie den Wert und wenn du Pech hast, schätzen sie den Wert höher ein.
Ja aber sein unwahrscheinlich 2 Gefälschte Rolex für 430€ einzuschätzen.
Aber sie haben natürlich recht, wenn man Pech hat, kann sowas passieren.
Und wenn sie gut gefälscht sind schätzen sie sie als echte.
Schaden kann es nicht vorsichtshalber die Rechnungen dabei zu haben, falls der Zoll kontrolliert. Dann ist man zumindest auf der sicheren Seite.
Ja das wollte ich ja damit sagen. Wenn die die als echt schätzen sind das gerne mal 2.000€
Infos auf der Webseite des Zoll...
Lektüre zum Thema... Mit so einer Hypothek möchte ich nicht durchs weitere Leben laufen...
Sehr geehrter Manuel1221
Der erwerb eines Plagiates für den Privat verbrauch ist tatsächlich nicht strafbar, solange man nicht nachweisen kann das sie gewerblichen Handel damit tätigen.
Da sie 2 Rolex im Wert von 40€ erworben haben, wird sicherlich der Zoll nicht auf Gewerblichen handel tippen.
Weitere Informationen finden sie unter:
Mit freundlichen Grüßen
Schmitzerna
Dein Kommentar hat einen kleinen Fehler: "solange man nicht nachweisen kann das sie gewerblichen Handel"
Der Zoll muss nicht beweisen. Im Zweifelsfall musst DU beweisen das es privat ist. Beim Zoll gilt die umgekehrte Beweislast.
Bei 2 Rolex ist es allerdings kaum ein Problem. Es sollten aber besser nicht die gleichen sein.
Das ist nicht ganz richtig.
Die Beweislast liegt immer bei dem Angeklagten. Natürlich ist es war das man bei Zweifel doch die Replica einsackt, aber die Zollbeamten müssen begründen können warum.
Wenn die Beweislast bei dem Reisenden liegt, dann könnte man willkürlich jeden Reisenden anhalten und ihn auf sein Gepäck ansprechen. ,,Was haben sie von ihrem Urlaub mitgebracht" ,,Die kleider haben sie doch in ihrem Urlaub gekauft".
Es ist jedoch war das ,,In dubio pro reo" in solchen Fällen nicht gilt.
Das genannte ist jedoch in der Theorie, in der Praxis, kann es tatsächlich anderes sein.
Ich habe einen Tippfehler, ich wollte sagen die Beweislast liegt bei der Justiz, natürlich nicht bei dem Angeklagten.
Es geht nicht um die Fakes, die sind als Reisemitbringsel legal. Es geht um die gewerbliche Natur. Und eben um die umgekehrte Beweislast. Also mit 'nee, das Notebook hab ich schon in DE gekauft' kommt man ohne Beweise nicht durch.
https://www.welt.de/reise/article13421018/Schmuggeln-ist-kein-Kavaliersdelikt.html
Konnte auf die Schnelle nichts offizielles beim Zoll finden. Denke aber dran, mit meinem Gedankenansatz ist man allerdings auf der sicheren Seite.
Du benutzt "willkürlich". Das wäre natürlich ein Problem. Ich behaupte so tickt der Zoll aber nicht und die suchen sich schon ihre 'Pappenheimer' aus.
Der Deutschestaat verlässt sich zum Glück nicht auf Barmherzigkeiten seitens des Zolls, sondern auf Fakten und Beweise.
Bei beschlagnahmten Waren kann man Einspruch legen, der Zoll muss dann irgendwas vorlegen können um ihre Beschlagnahmung rechtfertigen zu können. Mit einem ,, ich habe den Eindruck das er die waren verkaufen möchte" wird er definitiv nicht weiter kommen.
Sie haben jedoch recht das die Beweislast nur im Zweifel, bei dem Reisenden gilt. Wie in meinem Vorherigen Kommentar erwähnt, das beim Zweifel gegen den Reisenden ,,Geurteilt" wird.
Ansonsten muss der Zoll an irgendwas festhalten, was an einem gewerblichen handel hinweisen könnte.
Deine Mutter hat recht. Wie immer ...
Es kommt aber darauf an, was du sonst noch alles mit schleppst. Dann könnten auch u. U. deine Rolex-Plagiate konfisziert werden.
Der Erwerb eines Plagiat ist nicht strafbar. Es ist strafbar wenn man nachweisen kann dass, du mit Plagiaten Gewerblichen Handel tätigst.