2. Frage zu Nachsitzen - Umgehen?

8 Antworten

Nachsitzen ist im Regelfall immer gerechtfertigt - meist allerdings nicht aus Sicht des Schülers und den Eltern. Dennoch musst du schon irgendetwas "verbrochen" haben, damit die Disziplinarmaßnahme angeordnet wurde, also sieh deinen Fehler ein. Siehst du ihn nicht ein, kannst du ja zum Lehrer gehen und ihm erklären, dass du richtig liegst und dass das Nachsitzen ungerechtfertigt ist. Mal sehen, wer den Kürzeren zieht...

Im übrigen bin ich mal um ein Nachsitzen herum gekommen, indem ich an dem Tag zufällig krank war. Ich bekam meine Aufgaben am nächsten Tag mit nach hause und sollte sie erledigen. Die Lehrerin hat nie wieder danach gefragt. 

Das Nachsitzen ist im Schulgesetz geregelt und völlig legitim.Du kannst gar nichts dagegen machen ohne eventuelle Folge Konsequenzen tragen zu müssen.

Jede Schülerin oder jeder Schüler hat das Recht, sich bei der Schulleitung zu beschweren, wenn sie oder er sich in ihren oder seinen Rechten beeinträchtigt sieht. Die Erziehungsberechtigten und volljährigen Schülerinnen und Schüler können darüber hinaus Aufsichtsbeschwerde erheben, über die die Schulaufsichtsbehörde entscheidet (Art. 17 GG). Gegen schulische Entscheidungen, die Verwaltungsakte sind, kann Widerspruch eingelegt werden, über den in einem förmlichen Verfahren die Schulaufsichtsbehörde durch Widerspruchsentscheid entscheidet. Widersprüche gegen die Ordnungsmaßnahmen "Überweisung in eine parallele Klasse oder Lerngruppe" und "vorübergehender Ausschluss vom Unterricht von einem Tag bis zu zwei Wochen und von sonstigen Schulveranstaltungen" haben keine aufschiebende Wirkung, die Ordnungsmaßnahmen sind mithin sofort vollziehbar.

Was willst du mir damit jetzt sagen?

@Daniel26B

Dir? Nix.
Mein Kommentar bezieht sich auf den des TE. Siehst du an den Strichen/Balken neben dem Pfeil. :-)
War der dritte Kommentar, anderes hat er bislang nicht zu sagen.

Bei mir steht es als Kommentar auf meine Antwort :/

@Daniel26B

Nö :-)
Schau mal bei anderen Antworten/Kommentaren.

du kannst auch mit deinem großen bruder drohen, was dir das bringen soll ist nur fraglich. 

ist das nachsitzen deiner meinung nach nicht gerechtfertigt? wende dich an deine eltern/vertrauenslehrer/schulleitung.

Jede Schülerin oder jeder Schüler hat das Recht, sich bei der Schulleitung zu beschweren, wenn sie oder er sich in ihren oder seinen Rechten beeinträchtigt sieht. Die Erziehungsberechtigten und volljährigen Schülerinnen und Schüler können darüber hinaus Aufsichtsbeschwerde erheben, über die die Schulaufsichtsbehörde entscheidet (Art. 17 GG). Gegen schulische Entscheidungen, die Verwaltungsakte sind, kann Widerspruch eingelegt werden, über den in einem förmlichen Verfahren die Schulaufsichtsbehörde durch Widerspruchsentscheid entscheidet. Widersprüche gegen die Ordnungsmaßnahmen "Überweisung in eine parallele Klasse oder Lerngruppe" und "vorübergehender Ausschluss vom Unterricht von einem Tag bis zu zwei Wochen und von sonstigen Schulveranstaltungen" haben keine aufschiebende Wirkung, die Ordnungsmaßnahmen sind mithin sofort vollziehbar.

@Separateed

und noch einmal:warum fragst du überhaupt?

@Separateed

s. meine Antwort unter deinem identischen ersten Kommentar.

Mehr kommt nicht von dir?

Sicherlich kannst du vom Nachsitzen fern bleiben das sind dann unentschuldigte oder auch entschuldigte Fehlstunden und Nachsitzen musst du die Stunden später.Aufgeschoben ist nicht Aufgehoben

Drohen kann ein Schüler immer.

Ob er damit Erfolg hat, ist die andere Frage. Tendenziell eher nicht.

LG Willibergi