2 Firmen - 1 davon Insolvenz. Geht das?
Angenommen
Eine Person hat eine Firma A (Einzelunternehmer ) die schlecht läuft und ca. 15.000€ Schulden auf den Buckel hat an Versicherungsbeiträge die offen stehen.
Er möchte jedoch eine Firma B (Einzelunternehmer) gründen, da er sich dort Finanzielle Hoffnung verspricht.
Wie verhält sich so etwas bei eine Insolvenz wenn dieser bei Firma A beantragt wird auf Firma B?
Kann der Staat oder das Finanzamt etc. Firma B beeinflussen?
Danke
5 Antworten
So eine Situation ist nur mit fachlicher Beratung lösbar.
Man würde das neue Unternehmen als Kapitalgesellschaft (z.B. GmbH/UG) gründen.
Ausserdem das Einzelunternehmen auf Rettungschancen prüfen.
Über welche GEschäftsformen sprechen wir denn? Wenn Es beides Personengesellschaften sind bei der der Inhaber voll haftet wird ggf auch die zweite Firma liquidiert.
Stell dir mal ggf die Firmen wie zwei Geldbörsen vor.
Der Inhaber hat tausend euro schulden und in der ersten brieftasche nur 10 Euro. Dann muss er die Schulden mit der zweiten bezahlen oder Er kann nicht zahlen. So ist es bei den firmen auch.
natürlich. Der Personengesellschafte haftet mit allem was er hat. Also auch mit einer Firma für die andere.
Darf er aber FIRMA B weiter betreiben? Oder muss er alle seine Firmen aufs Eis legen?
es wird bei all seinen "Firmen", wobei die Definition Firma so nicht stimmt gepfändet. Alles was diese Person hat, ist von der Insolvenz betroffen. Warum glaubst du haben auf einmal so viele Ehefrauen und Freundinnen eine Firma und einen Angestellten??
Es kann keine Insolvenz über das Vermögen der "Firma A" eröffnet werden, da er diese als Einzelkaufmann führt. Das Insolvenzverfahren wird also über sein Vermögen eröffnet. Im Insolvenzverfahren kann er sich zwar wieder selbstständig machen, muss die Gläubiger aber so stellen, als ob er beschäftigt wäre.
Nein kein Kaufmann sondern Einzelunternehmer und nicht im Einzelhandel"
Also 0815 "1" Mann Person Selbständiger
Firma B wird auch vor dem Insolvenzantrag gestellt
Auch wenn er kein Kaufmann i.S.d. HGB ist ändert sich nichts an der rechtlichen Lage. Das Verfahren wird über sein Vermögen eröffnet mit den o.g. Folgen.
Insolvenz ist Insolven, er ist Einzelunternehmer und wenn er Insolvenz anmeldet wird ihm alles bis auf die Freibeträge abgenommen. Da kann er 100 Firmen gründen und es ändert sich nichts daran.
Es geht nicht um das GELD was am ende bleibt. Sondern die Frage ist ob es im erlaubt ist FIRMA B weiter zu führen um alles gerade zu biegen"
das wird dir dann der Insolvenzverwalter sagen ob er dir eine Firma genehmigt oder nicht. Aber du wirst immer wieder Probleme bekommen da du als "Firma" kein P Konto haben kannst. Somit könnten die Gläubiger einfach pfänden
Firma B wird ja vor dem Insolvenz beantragt"
Wenn er eine natürliche Person ist, ist er einfach selbständig. Er haftet mit seinem gesamten Vermögen. Eine zweite Firma wird er dann gar nicht gründen können, ohne die Verbindlichkeiten der einen Firma zu erfüllen.
Die Gründung erfolgt ja vor dem Insolvenzantrag
Dann gehört die neue Firma aber wieder zum Privatvermögen und unterliegt dem Konkurs.
Ja geht um eine 1 Mann Firma ganz normal "
Personengesellschaft"
Firma liquidiert = was bedeutet das? Wird das Einkommen von Firma B einkassiert oder wird Firma B auch ein STOP ausgesprochen?