2 Familienhaus mit Einliegerwohnung für die Eltern Miete mit oder ohne Vertrag wegen Steuer usw?

5 Antworten

Solange ihr nicht auf die Idee kommt, Ausgaben für das Haus von der Steuer abzusetzen, weil Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung vorliegen, ist es natürlich möglich, dass ihr die Eltern ohne Miete in Eurem Haus wohnen lasst. Dass Euch Eure Eltern regelmäßig Geld schenken, ist auch nicht verboten und diese Geschenke müssen nicht als Einkommen versteuert werden.

Sobald ihr aber errechnen könnt, dass Zinsausgaben, Abschreibungen und sonstige Kosten, die so im Lauf des Jahres anfallen, vielleicht sogar mehr ausmachen, als die bescheidenen Mieteinnahmen aus der Vermietung an die Eltern (mind. 60 % der Normalmiete), wäre es steuerlich für Euch ein Vorteil, die Mieteinnahmen in der Anlage V zur Steuererklärung anzugeben.

Wem gehört das Haus? Wer wohnt in der ersten, wer in der zweiten, wer in der Einliegerwohnung? Vermietest Du an die Eltern? Jemand anders an Dich und Du lässt die Eltern in der Einliegerwohnung wohnen? Jemand anders an die Eltern, die aber eine oder zwei der drei Wohnungen untervermieten?

Das Haus gehört mir und meiner Frau. Die Eltern wohnen in der ELW und haben keinen Besitzanspruch.

Die Mieteinkünfte nicht anzugeben ist schlichtweg Steuerhinterziehung.

Es muss ja nicht als offizielle Miete laufen. Und vor allem ist es innerhalb der Familie.

@Tycoon88

Das ändert nichts dran das es Steuerhinterziehung ist.

@Messkreisfehler

Wie schon geschrieben: Es ist keine Steuerhinterziehung. Die Eltern dürfen umsonst im Haus wohnen und können jederzeit ihren Kindern Geld schenken. Eine Schenkung unterliegt nicht der Einkommenssteuer und für Schenkungen gibt es in so einem Fall sehr hohe Freibeträge. Einen Bezug zwischen dem freien Wohnen und den Geldgeschenken derart herzustellen, dass hier von einer Miete ausgegangen werden kann, würde kaum einen Finanzbeamten einfallen. Auch nicht, dass hier Mieteinnahmen anzunehmen sind, wenn eine Großfamilie unter einem Dach wohnt.

Unrechtsbewusstsein scheint hier gar nicht aufzukommen. Steuerhinterziehung ist eine Straftat.

Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung sind steuerpflichtig (§ 21 EStG).

Die Kosten der Immobilie können ferner nicht als Werbungskosten angesetzt werden, wenn diese nicht vermietet wird.

Und was würdet ihr machen, wenn einfach mal die Miete nicht bezahlt wird? Führt ihr dann einen Prozess und risikiert, dass die Steuerhinterziehung auffliegt und die Akte beim Staatsanwalt landet?

Warum sollten wir einen Prozess gegen die Eltern führen?! 

@Tycoon88

Tja wo Geld ins Spiel kommt....

Unrechtsbewusstsein scheint hier gar nicht aufzukommen. Steuerhinterziehung ist eine Straftat.

Das ist doch schon sehr weit her geholt. Natürlich dürfen Kinder ihre Eltern umsonst bei sich wohnen lassen. Schließlich haben sie vermutlich auch mind. 20 Jahre umsonst bei den Eltern gewohnt.

Außerdem dürfen Eltern gerne ihren Kindern auch regelmäßig einen Barbetrag schenken. Die Freigrenzen sind doch sehr hoch.

Es gibt keinerlei rechtlichen Ansatz, hier von Steuerhinterziehung bzw. einer Straftat auszugehen.

@bwhoch2

Natürlich dürfen Kinder ihre Eltern umsonst bei sich wohnen lassen.

Natürlich! Aber in der Frage steht, dass hierfür Geld fließen soll:

Oder lieber das Geld Bar kassieren und fertig.

Ferner:

Außerdem dürfen Eltern gerne ihren Kindern auch regelmäßig einen Barbetrag schenken. Die Freigrenzen sind doch sehr hoch.

Das ist auch richtig, aber hier liegt m.M.n. keine Schenkung vor, da es eine konkrete Gegenleistung gibt.

§ 516 Abs. 1 BGB spricht von unentgeltlicher Überlassung. Die liegt hier aber nicht vor.

Keinen Steuerberater???? Er kann Dir helfen!

Ich dachte es kennt jemand den gleichen Fall und könnte helfen. Zur Not über einen Steuerberater. Der kostet aber auch.