2 Familien-Haus vermieten - wie genau MUSS ich Heizkosten und Warmwasserkosten ermitteln

8 Antworten

Da Du nicht selbst mit in dem Haus wohnst mußt Du die Heizkosten zwingend nach der Heizkostenverordnung abrechnen. Tust Du das nicht darf der Mieter die Heizkostenabrechnung um 15 % kürzen.

Installieren mußt Du Warmwasserzähler in jeder Wohnung und Heizkostenverteiler an jedem Heizkörper.

Die Meßgeräte kannst Du auch mieten, z. B. bei Techem oder ista (die machen auch die Abrechnungen), und die Miete dafür als Nebenkosten auf die Mieter umlegen.

Zu den Heizkosten zählt übrigens mehr als nur die Kosten der Heizenergie. Dazu zählen u. a. noch die Kosten der Heizungswartung, der Emissionsmessung und des Betriebsstromes der Anlage.

Zu empfehlen ist auch die Installation von Kaltwasserzählern, auch die kann man beim Versorger mieten und die Miete umlegen, in jeder Wohnung. Ist das nicht möglich rechne den Verbrauch nach der Wohnfläche ab. Abrechnen nach Personenzahl ist, auch bei Müll, das ungünstigste was man als Vermieter machen kann.

Abschließend auch mein Rat, werde Mitglied bei Haus & Grund. Da wird dich rund um die Vermietung geholfen.

Bevor Du Dich ganz schnell in den Niederungen des Vermieter-Daseins wieder findest, solltest Du, wie hier schon mehrfach empfohlen Mitglied bei Haus&Grund werden. Angefangen von den richtigen Mietverträgen, Hausordnungen, Rechtsberatung, Service für Betriebskostenabrechnungen bis hin zur Empfehlung geeigneter Rechtsanwälte und einer kostengünstigen Vermieter-Rechtsschutzversicherung bekommst Du alles, was Du als Vermieter brauchst, um möglichst nicht auf die Nase zu fallen.

Zur Kostenverteilung läßt Du Dir am besten von Techem, Ista, Brunata o. ä. Angebote machen für die Erfassung der Heizkosten und für die Verteilung der Wasserkosten.

Es kommt nur Miete in Frage, denn die Mietkosten kann man umlegen auf die Mieter. Bei der Verteilung der Wasserkosten ist zu prüfen, wie die Leitungen verlegt sind, wurde das Haus nie zum Vermieten gebaut, kann es unter u. U. sehr aufwändig sein, die Zähler korrekt und ausreichend zu montieren. Dann lieber bleiben lassen und nach Personenzahl aufteilen, denn was nützt die exakteste Aufteilung, wenn sie am Ende mehr kostet, als das was ein Mieter im Zweifel mit einer exakten Aufteilung sparen kann.

Wenn beide Wohnungen vermietet werden, Sie also nicht eine dieser Wohnungen selbst bewohnen, greift die Heizkostenverordnung. Dann müssen Wärmemesser an die Heizkörper angebracht werden. Ansonsten eine Aufteilung der Kosten nach Qm, nicht nach Personenzahl, denn das Heizen hat mit der Anzahl der wohnenden Personen nichts zu tun.

Zu der Aussage: "denn das Heizen hat mit der Anzahl der wohnenden Personen nichts zu tun." kann ich allerdings nur lächeln. Das habe ich schon oft gelesen und weiß auch, dass bei fehlender Festlegung im Mietvertrag der Flächenbezug automatisch greift. Aber mal ehrlich:

Keine Person imHaus -> Heizung wird abgestellt

Eine Person im Haus --> Heizung an, ein Arbeitsraum, Küche, Wohnzimmer...

Zwei Personen im Haus --> zusätzlich ein Arbeitszimmer, es häufigeres Frequentieren verschiedener Räume, Thermostate bleiben eher hoch gestellt.

Drei Personen...

@Ditriano

Die Umlage der Heizkosten nach Personenzahl ist gegen die Heizkostenverordnung und Mietrecht. Die Mieter können dagegen an gehen.

Wenn du selbst nicht in einer der WOhnungen wohnst, musst du Zähler an die Heizkörper anbringen. Wende dich doch an eine Messfirma, z.b. ista, die erstellen die abrechnungen für dich. Diese kosten und die mietkosten für die heizkostenverteiler kannst du den mietern in rechnung stellen...