2 Fahrzeughalter eintragen lassen

11 Antworten

Nein. Das Fahrzeug kann nur auf eine Person angemeldet werden. Aber deine Tante kann DEIN Fahrzeug als 2. Wagen versichern. Sie muß halt angeben, dass du das Fahrzeug fährst. das ist wichtig weil du so vielleicht einmal, zumindest teilweise, die Rabatte für unfallfreies Fahren übernehmen kannst, wenn du dir die Versicherung selbst leisten kannst.

Du brauchst dazu keinen 2. Wohnsitz.

Es kann nur einer in den Fahrzeugschein eingetragen werden, Das Auto kann aber auf dich zugelassen werden und deine Tante ist Versicherungsnehmerin.

Das wird nicht funktionieren, da die Bank als Sicherheit für die Finanzierung entweder gleich die Zulassungsbescheinigung Teil 2 einkassiert oder zumindest eine Abtretungserklärung fordert.

In beiden Fällen muß die Tante als Halterin eingetragen sein.

Vericherungsnehmer und Halter müßen nicht zwingend die gleiche Person sein auch der Wohnsitz muß nicht zwingend identisch sein.. jedoch ist der nutzer des Fahrzeuges klar zu deffinieren..

Als Halter am besten.. das klärt Ihr am besten mit dem Versicherer wie das zu regeln ist.. die geben auf Nachfragen ggf auch Auskünfte wie das zu machen ist. achtung nicht jeder versicherer ist da Zugänglich Man muß eventuell schon etwas konkreter werden und eventuell mit Versicherungswechsel drohen wenn die sich Querstellen.. Joachim

Soweit ich weiß, kann man nur einen Halter eintragen lassen

... meine Tante kauft für mich ein Fahrzeug und finanziert es auf ihren Namen, da Sie eine besseren Tarif für die Versicherung bekommt, möchten wir das Fahrzeug auch über sie versichern lassen und mich als Nutzer eintragen.

Hey PokerBrile,

um nochmals auf den Vorschlag von SchlawienerSued zurückzukommen, das Fahrzeug nicht als Autokredit sondern als Privatkredit zu finanzieren von deiner Tante, dann könntest du auch diese Eltern-Kind-Regelung mit der Einstufung SF 1/2 und einem Beitragssatz von 75% in der Kfz-Haftpflichtversicherung beanspruchen - vorausgesetzt, ein Elternteil von dir hat ein Fzg. angemeldet und versichert mit mind. SF 1/2 - Einstufung!

Du selbst wärst dabei Fzg-Halter und Versicherungsnehmer und demzufolge erfährst du dir per Vertragsbeginn gleich deine eigenen schadenfreien Jahre und benötigst keine "Tricksereien" wg. Halter und Fahrer usw.

PS: Der effektive Zinsunterschied zwischen einer Autofinanzierung und einer Privatfinanzierung macht nicht mal 1% Unterschied aus - dafür hast du geklärte Verhältnisse und mußt später auch keine Rabattübertragung von der Tante regeln - welche auch nicht alle Versicherer anbieten!

Viel Erfolg damit wünscht dir siola!