2 Fahrzeuge auf eine Person anmelden, aber unterschiedliche Versicherungen und Steuerzahler?
Ich habe mein Fahrzeug auf meinen Namen angemeldet und zahle dafür selbst Steuern usw. Nun möchte ich das Fahrzeug meines Freundes ebenfalls auf mich zulassen, die Steuer soll jedoch von seinem Konto abgehen und über seine Versicherung laufen.
Kann man das so einfach machen, dass ich es auf mich zulasse und der Rest auf seinem Namen läuft (Steuer und Versicherung)??
3 Antworten
Wie soll das gehen? Wenn du das Auto auf dich anmeldest bist du der Halter. Damit wird die Steuer auch von dir eingefordert. Und für die Anmeldung musst du einen Nachweis für die Versicherung auf deinen Namen vorlegen. Ihr könnt es höchstens so machen, dass du das Auto auf dich laufen lässt und dein Kumpel dir das Geld überweist.
Würde ich aber nicht empfehlen. Es heißt nicht umsonst:"Bei Geld hört die Freundschaft auf."
Wenn das Konto des Kumpels auf einmal nicht mehr gedeckt ist, dann ist man angeschmiert.
Mir ist das damals auf dem Amt anders erzählt worden (hatte ich unter deine Antwort kommentiert).
Ich kenne das aus der Praxis, da ich bei einem Finanzamt tätig bin und wir bis 2014 für die Kfz-Steuer zuständig waren.
Es kam häufiger vor, dass jemand ein Fahrzeug anmeldete und bei der Anmeldung das Konto eines 'Kumpels' angab. Hatte der 'Kumpel' dann keine Deckung auf dem Konto (und das kam auch häufig genug vor), dann gab's Probleme.
Es heißt nicht umsonst:"Bei Geld hört die Freundschaft auf."
Volle Zustimmung.
Ja dann bin ich der Halter, aber es gibt extra ein Sepa- Lastschriftmandat bei dem man angibt von welchem Konto das Geld abgehoben wird. Und ja für die Versicherung braucht man die eVB Nummer, aber wo steht den dass diese auf meinen Namen laufen muss? Geht es nicht lediglich darum, dass es versichert ist?!
Ich denke PatrickLassan's Antwort klingt plausibel.
Und man kann doch im Nachhinein das Fahrzeug auf den anderen (meinen Freund) der auch die Steuer + Versicherung übernimmt, ummelden oder?
Gib ihm doch einfach das Geld zurück, wenn es nur um die Finanzierung geht
Halter und Versicherungsnehmer müssen nicht dieselbe Person sein, und die Abbuchung der Kfz-Steuer ist auch von einem Konto möglich, das nicht dem Halter gehört.
Und die Unfälle werden bei der Versicherung auch getrennt gehalten.
Ja. Zwei Fahrzeug, zwei verschiedene Versicherungsverträge.
Ok wieder was dazu gelernt. Mir wurde bei meinem ersten Auto was anderes erzählt. Da meinte die Dame auf der Zulassungsstelle, dass das Auto entweder komplett über meine Eltern oder komplett über mich laufen muss. Unfassbar was da für Leute hocken. :D
Die Zulassungsstelle ist auch für die Zulassung von Kraftfahrzeugen zuständig und nicht für das Steuer- oder Versicherungswesen.
Der Halter ist zwar der Schuldner der Kfz-Steuer, man kann für die Abbuchung der Steuer aber das Konto eines anderen angeben, allerdings sollte dieser auch damit einverstanden sein.
Man muss einen Versicherungsnachweis vorliegen, die sogenannte eVB-Nr. Der Versicherungsvertrag kann aber auch auf den Namen einer anderen Person laufen.