2 Erben. Das erste Kind schlägt das Erbe aus. Erbt jetzt das zweite Kind allein oder geht die eine Hälfte des Erbes an einen Erbnachfolger des ersten Kindes?

3 Antworten

... dann wird das durchgereicht an deren Nachkommen, so lese ich die Literatur.

Ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung: § 1953
Wirkung der Ausschlagung

(1) Wird die Erbschaft ausgeschlagen, so gilt der Anfall an den Ausschlagenden als nicht erfolgt.

(2) Die Erbschaft fällt demjenigen an, welcher berufen sein würde, wenn der Ausschlagende zur Zeit des Erbfalls nicht gelebt hätte; der Anfall gilt als mit dem Erbfall erfolgt.

(3) Das Nachlassgericht soll die Ausschlagung demjenigen mitteilen, welchem die Erbschaft infolge der Ausschlagung angefallen ist. Es hat die Einsicht der Erklärung jedem zu gestatten, der ein rechtliches Interesse glaubhaft macht.

Also geht es an die Kinder des ausschlagenden, denn die hätten auch geerbt, wenn der Ausschlagende vor dem Erbfall gestorben wäre.

Also geht es an die Kinder des ausschlagenden

Nicht, wenn der Erblasser diese Ersatzerbfolge ausschloss. Und die wenigsten Erben reichen die Schulden aus dem abgelehnten Nachlass an ihre eigenen Kinder weiter.

oder geht die eine Hälfte des Erbes an einen Erbnachfolger des ersten Kindes?

Richtig, n. § 1953 II BGB geht sein Erbteil aus gesetzlicher Erbfolge so über - es sei denn,

  1. der Ausschlagende hätte als Erziehungsberechtigter für sein minderjähriges Kind Ausschlagung des nicht werthaltigen, gar überschuldeten Nachlasses mit erklärt oder
  2. der Erblasser hätte testamentarisch oder duch Erbvertrag diese Ersatzerfolge ausgeschlossen.

G imager761