2. btm Anzeige OHNE das ich erwischt wurde, was nun?

5 Antworten

ohne beweise hat man dich bestimmt nicht zu 25 sozialstunden verurteilt. und wenn es jetzt eine erneute anzeige gegen dich gibt, wird die polizei wieder ermitteln, beweise sammeln und der richter entscheidet dann.

Letztes mal habe ich eine Aussage gemacht, war ehrlich und anscheinend reichten dem Richter 3g für sein Urteil. 

@Kxppo

es sollte schon ein gramm reichen für eine verurteilung und zwar knast statt sozialstunden. vielleicht werdet ihr dann vernünftig und lasst die finger von dem zeug.

@Hexe121967

Halts Maul du hast keine Ahnung

Ja das ist dein Problem. Bei der Polizei gilt: Keine Aussage machen. Die benutzen Tricks um dich dazu zu bringen aber fall nicht drauf rein, einfach aussage verweigern

@ismartiy

Sprich nicht hingehen? Weißt du ob ich vor Ort, am Tag der Vorladung, Akteneinsicht bekommen kann ohne eine Aussage zu machen? 

Kein Rechtsanwalt wird dir dazu raten, eine Aussage bei der Polizei zu machen - jedenfalls nicht ohne vorherige Besprechung mit ihm und ohne seine Begleitung.

Du bist nicht verpflichtet, bei der Polizei zu erscheinen und brauchst dementsprechend auch nicht dort auszusagen. Das kann dir auch nicht negativ ausgelegt werden. Akteneinsicht wirst du als Beschuldigter nicht in dem Maß erhalten, wie es deinem Anwalt möglich wäre.

Eine Aussage bei der Polizei ist - nach Rücksprache mit einem Anwalt - eigentlich nur dann sinnvoll, wenn man etwas zu seiner Entlastung beizutragen hat. Andernfalls spricht nichts dafür, eine Aussage bei der Polizei zu machen.

Nur weil du nicht direkt erwischt wurdest, bedeutet das übrigens nicht, dass keine "handfesten Beweise" vorliegen würden. Man kann Täter eben auch über WhatsApp-Chats festnageln. Das ist genauso ein Beweis, der einen Richter überzeugen könnte. Denn "im Zweifel für den Angeklagten" bedeutet nicht, dass bei jedem geringsten objektiv bestehenden Zweifel freigesprochen werden müsste. Der Richter entscheidet gem. § 261 StPO "nach seiner freien ... Überzeugung". Ist er aufgrund des WhatsApp-Chats ausreichend überzeugt von deiner Schuld, so kann er dich verurteilen.

Was jetzt passieren kann, kann dir keiner wirklich vorhersagen. Offensichtlich bist du noch Jugendlicher, sodass es sein kann, dass du erneut mit Sozialstunden davonkommst. Aber auch andere sogenannte Erziehungsmaßregeln sind möglich, genauso wie "Zuchtmittel" wie beispielsweise mal Jugendarrest - wir wissen eben nicht, was dir genau zur Last gelegt wird und kennen auch die sonstigen Umstände nicht.

Was man dir jedenfalls raten kann, ist, einen Anwalt zu nehmen. Klar, der kostet, aber er kann sich lohnen.

Akteneinsicht wirst du normalerweise ohne Anwalt nicht bekommen. Auf keinen Fall eine Aussage machen bevor du nicht mit einem Anwalt gesprochen hast!

Spar die das Geld für die nächsten 10g und nimm dir dafür lieber einen Anwalt, der holt dich da ganz easy wieder raus.

Weiß nicht was dir angelastet wird und in welchem Bundesland du lebst, aber normalerweise kommt man da ohne größere Probleme wieder raus..

Ich würde keinesfalls eine Aussage bei der Polizei machen.

Nimm dir einen Anwalt ...