2. btm Anzeige OHNE das ich erwischt wurde, was nun?
Moin! Ich habe vor einigen Tagen meine zweite Anzeige wegen Cannabis mit Zubereitung bekommen. Wieder mal ohne Handfeste Beweise das heißt das ich NICHT erwischt wurde. (Wie beim ersten mal auch)
Beim ersten mal bekam ich schon 25 Sozial Stunden doch was kann jetzt passieren und sollte ich die Aussage bei der Polizei verweigern? Beim ersten mal reichten den schon WhatsApp Chats und ich denke das es diesmal das gleiche ist.
5 Antworten
ohne beweise hat man dich bestimmt nicht zu 25 sozialstunden verurteilt. und wenn es jetzt eine erneute anzeige gegen dich gibt, wird die polizei wieder ermitteln, beweise sammeln und der richter entscheidet dann.
es sollte schon ein gramm reichen für eine verurteilung und zwar knast statt sozialstunden. vielleicht werdet ihr dann vernünftig und lasst die finger von dem zeug.
Halts Maul du hast keine Ahnung
Ja das ist dein Problem. Bei der Polizei gilt: Keine Aussage machen. Die benutzen Tricks um dich dazu zu bringen aber fall nicht drauf rein, einfach aussage verweigern
Sprich nicht hingehen? Weißt du ob ich vor Ort, am Tag der Vorladung, Akteneinsicht bekommen kann ohne eine Aussage zu machen?
Kein Rechtsanwalt wird dir dazu raten, eine Aussage bei der Polizei zu machen - jedenfalls nicht ohne vorherige Besprechung mit ihm und ohne seine Begleitung.
Du bist nicht verpflichtet, bei der Polizei zu erscheinen und brauchst dementsprechend auch nicht dort auszusagen. Das kann dir auch nicht negativ ausgelegt werden. Akteneinsicht wirst du als Beschuldigter nicht in dem Maß erhalten, wie es deinem Anwalt möglich wäre.
Eine Aussage bei der Polizei ist - nach Rücksprache mit einem Anwalt - eigentlich nur dann sinnvoll, wenn man etwas zu seiner Entlastung beizutragen hat. Andernfalls spricht nichts dafür, eine Aussage bei der Polizei zu machen.
Nur weil du nicht direkt erwischt wurdest, bedeutet das übrigens nicht, dass keine "handfesten Beweise" vorliegen würden. Man kann Täter eben auch über WhatsApp-Chats festnageln. Das ist genauso ein Beweis, der einen Richter überzeugen könnte. Denn "im Zweifel für den Angeklagten" bedeutet nicht, dass bei jedem geringsten objektiv bestehenden Zweifel freigesprochen werden müsste. Der Richter entscheidet gem. § 261 StPO "nach seiner freien ... Überzeugung". Ist er aufgrund des WhatsApp-Chats ausreichend überzeugt von deiner Schuld, so kann er dich verurteilen.
Was jetzt passieren kann, kann dir keiner wirklich vorhersagen. Offensichtlich bist du noch Jugendlicher, sodass es sein kann, dass du erneut mit Sozialstunden davonkommst. Aber auch andere sogenannte Erziehungsmaßregeln sind möglich, genauso wie "Zuchtmittel" wie beispielsweise mal Jugendarrest - wir wissen eben nicht, was dir genau zur Last gelegt wird und kennen auch die sonstigen Umstände nicht.
Was man dir jedenfalls raten kann, ist, einen Anwalt zu nehmen. Klar, der kostet, aber er kann sich lohnen.
Akteneinsicht wirst du normalerweise ohne Anwalt nicht bekommen. Auf keinen Fall eine Aussage machen bevor du nicht mit einem Anwalt gesprochen hast!
Spar die das Geld für die nächsten 10g und nimm dir dafür lieber einen Anwalt, der holt dich da ganz easy wieder raus.
Weiß nicht was dir angelastet wird und in welchem Bundesland du lebst, aber normalerweise kommt man da ohne größere Probleme wieder raus..
Ich würde keinesfalls eine Aussage bei der Polizei machen.
Nimm dir einen Anwalt ...
Letztes mal habe ich eine Aussage gemacht, war ehrlich und anscheinend reichten dem Richter 3g für sein Urteil.