19 Jahre alt Ausbildung in der Wiesbadener Jugendwerkstatt , ALG ll Bedarfsgemeinschaft mit mutter Gibt es eine möglichkeit für eine eigene Wohnung?
4 Antworten
Genau das hast du richtig erkannt,in der Ausbildung ist es schwer bis unmöglich sich eine eigene Wohnung zu leisten und dann muss man halt solange bei Mama wohnen bleiben bis man es sich leisten kann oder man kann nachweisen das der Auszug Ausbildungsbedingt nötig ist oder ein anderer wichtiger Grund vorliegt,der dir das Zusammenleben mit Mutter bzw.Eltern nicht mehr möglich macht und das ist dann nachzuweisen !
Außerdem könnte dein Auszug dann zur Folge haben,dass dann die Wohnung für deine Mutter nicht mehr angemessen ist und sie am Ende ggf.sogar ausziehen muss,wenn sie sich dann die evtl.Zuzahlung nach Ablauf von in der Regel 6 Monaten Übergangszeit nicht leisten kann.
Denn solange zahlt das Jobcenter in der Regel dann die unangemessenen Kosten für die Unterkunft weiter.
wie machen das dann all die anderen jugendlichen denen es nicht finanziell so gut geht wie soll das funktionieren wer will denn ewig bei hotelmama wohnen da muss es doch eine lösung geben
Was heißt all die Anderen?
Sie bekommen Unterstützung von den Eltern, Gehen nebenbei arbeiten. Leben mit Jemanden zusammen der das finanziert oder in wenigen Fällen bekommen sie Unterstützung vom Staat.
Du kannst, wenn Du schon 18 bist einen Abzweigungsantrag für das Kindergeld stellen.
MfG
johnnymcmuff
Aber nicht solange er noch bei der Mutter gemeldet ist
Unter gewissen Voraussetzungen geht das auch wenn man noch zu Hause wohnt; aber das sind Ausnahmefälle.
Nein - unter 25 nur bei schwerwiegenden Problemen im Elternhaus
Also nicht nur den üblichen Streß, sondern Gewalt, Drogen etc.
wie machen das dann all die anderen jugendlichen denen es nicht finanziell so gut geht wie soll das funktionieren wer will denn ewig bei hotelmama wohnen da muss es doch eine lösung geben ich lüg das amt nicht an und beleidige damit meine mutter sowas geht ja nicht dann zu sagen das die probleme wircklich so schlimm wären
Es spricht nichts gegen eine eigene Wohnung, solange man die auch bezahlen kann.
Und wo ist der Unterschied zwischen "Hotel Mama" und einer vom Steuerzahler bezahlten Wohnung?
da hast du schon recht aber in der ausbildung ist es nicht möglich eine wohnung davon zu bezahlen sich einrichtung zu kaufen und davon zu leben ich wüsste nicht wie das gehen soll ausser in einer ausbildung als pilot oder sowas kann ich mir denn wochenends jobs suchen wenn ich alleine leben will oder hab ich iwas noch mit hartz 4 zu tun wenn ich bei meiner mutter ausziehe dann bin ich komplett weg und bekomme 450 ausbildungsgehalt und 450 € job ohne kürzung des gehalts richtig ?
Richtig - wenn Du ausziehst und eigenes Einkommen hast, bist Du weg von ALG 2 und kannst das Geld nach eigenem Ermessen ausgeben
kann ich es auch nach eigenem Ermessen einnehmen oder wird wieder irgendwo irgendwas gekürzt
Solange Du keine öffentlichen Leistungen beziehst, interessiert sich höchstens noch das Finanzamt für Deine Einnahmen
Unter ALGII-Bezug: nein; wenn du die Wohnung selber bezahlen kannst: ja. Ist ein Nebenjob in Sicht?
nein es ist kein Nebenjob in Sicht mir wurde gesagt es geht wenn ich mich als Härtefall anmelde dann würde das funktionieren irgendwie ich bekomme 140 € im Monat davon gehen 50 Euro Fahrkosten drauf 50 Euro für das Handy 20 für Training ich meine wie soll ich mir was zurück legen für nach die Ausbildung in der Zwischenzeit bis zum Job dann und für einen Führerschein wie soll das funktionieren ich versteh das irgendwie alles nicht
Die gesetzliche Regelung sieht folgendermaßen aus (ohne Gewähr):
ein Auszug aus der elterlichen Wohnung wird erst dann genehmigt, wenn
1. der Betroffene aus schwerwiegenden sozialen Gründen nicht in die Wohnung der Eltern verwiesen werden kann
2. der Bezug der Unterkunt zur Eingleiderung in den Arbeitsmarkt erforderlich ist
3. eine sonstiger, ähnlicher schwerwiegender Grund vorliegt
Wenn bei dir also alles - ich nenne es mal - normal ist, sieht das eher Mau aus für dich. Da wirst du dich schnell finanziell auf eigene Füße stellen müssen. Wie lange geht denn deine Ausbildung noch?
Aber nicht solange er noch bei der Mutter gemeldet ist,dazu muss er der Familienkasse dann zusätzlich eine Kopie seiner Meldeadresse zukommen lassen !
Die Mutter könnte hier nur eine Veränderungsmitteilung an die Familienkasse senden und darin gibt sie die Kontoverbindung des Kindes an,dann zahlt die Familienkasse auf dieses Konto,dass hat aber mit Abzweigung nichts zu tun.