18 Jahre --> kein Taschengeld + Abgaben zuhause?
Sorry… es wird mal wieder etwas länger :o)
Es geht darum, dass mein Mann darauf besteht, dass ab 18 Jahren kein Taschengeld mehr gezahlt wird und das jeweilige Kind sich sein Geld selbst verdienen soll / muss UND aber auch noch zuhause eine Beteiligung zu zahlen hat, falls man mit 18 noch bei uns wohnt.
Nun liegen wir mal wieder im Clinch, weil ich der Meinung bin, dass man das zwar prinzipiell machen kann, aber meine Meinung und Bitte wäre, das einzuführen, wenn die Kinder jeweils die normale Schullaufbahn beendet haben. Bestenfalls halt Abi, was ja nicht automatisch mit 18 Jahren der Fall sein muss, zumal manche meiner Kinder erst älter eingeschult wurden.
Ich persönlich kenne das gar nicht, weil meine Eltern das nicht verlangt haben. Ich bin zwar komischerweise auch mit 18 ausgezogen, aber auch von meinen Geschwistern haben sie kein Geld genommen, also ist mir das sowieso fremd. Aber so sei es und es ist ja auch allgemein nicht unüblich.
Logisch fände ich aber, dass das „Kind“ erstmal überhaupt die Voraussetzungen hat, auf eigenen Füßen zu stehen. Also muss ich als Mutter / Eltern ihnen doch erstmal den Rücken frei halten, solange sie noch zur Schule gehen (meine Einstellung). Mein Mann sagt, wenn man mit 18 noch zur Schule gehen „will“ (also quasi: statt Geld zu verdienen), sei das ja quasi „Privatvergnügen“…
Diese Äußerung ist mir komplett unverständlich! Schließlich ist es doch in MEINEM Sinne als Mutter / Eltern, dass mein Kind die bestmögliche Basis für’s spätere Berufsleben hat, also Abi und nicht Hauptschule und ne Maurerlehre anfangen…
Auf meinen „Kompromiss“ will mein Mann sich auf keinen Fall einlassen! Er besteht darauf: ab 18 kein Taschengeld, eigenes Geld verdienen und zuhause was abgeben.
Nun kommt aber auch noch meine andere Überlegung: Genau DAFÜR bekommt man doch Kindergeld, solange Kinder noch in der Ausbildung sind und zuhause leben! Oder verstehe ich das so falsch?
Wenn nun ein Kind mit 18 noch zur Schule geht, kein eigenes Einkommen hat und bei den Eltern wohnt, bekommen die Eltern doch das Kindergeld. Davon soll man das Kind ja „durchfüttern“. Wenn das Kind mit 18 zur Schule geht, kein eigenes Einkommen hat und aber nicht bei den Eltern wohnt, steht das Kindergeld doch dem Kind zu, oder? Oder eben demjenigen, auf dessen Kosten das Kind lebt.
ODER????
Wenn das aber so ist, hat mein Mann das nicht berücksichtigt und es wäre eigentlich DAS Argument schlechthin… aber mit meinem Mann zu diskutieren ist halt eh oft sehr aussichtslos… :o(
Grundsätzlich würde ich aber gerne wissen, was es hier so für Meinungen zu dem Thema gibt und ob ich überhaupt mit der Kindergeldfrage richtig liege.
21 Antworten
ich denke,wenn du warmmiete fürs kinderzimmer, essen und kosmetik, müllgebühren, versicherungen, kleidung für die kinder etc. rechnest, wirst du mit dem kindergeld nicht weit kommen. von daher würde ich an eurer stelle das kindergeld als miete nehmen. für klamotten, essen etc. seid ihr aber noch unterhaltspflichtig,solange die kids zur schule gehen. dass die kinder sich ihr taschengeld und geld für ihre extrawünsche selbst verdienen sollen, finde ich so weit ok, denn immerhin lernen sie so, was es heisst, zu arbeiten. aber von einem nebenjob auch noch was daheim abgeben finde ich nicht so ganz ok; das ist in meinen augen pure abzocke.
Bis 25 jahre bekommt man Kindereld. Wenn die Versorgung wirklich wie hier beschrieben wäre könnten sich etwaige kinder einen Unterhalt zusammenklagen und das kindergeld für sich umschreiben.
Ich stimme dir voll zu. Was dein Man von sich gibt halte ich für Blödsinn. Beim diskurtieren kein Recht bekommen ist eine Sache aber wie willst du das Recht und die Ansprüche deiner Kinder durchsetzen?
Man sollte seinen Kindern die bestmögliche Ausbildung ermöglichen. Eltern sind ihren Kindern bis zum Abschluß der 1. Ausbildung (abgeschlossenen) zum Unterhalt verpflichtet. Entweden indem sie Kost und Logis bieten oder finanzieren.
Wer ist bei euch eigentlich der Antragsteller des Kindergeldes? Auf wessen Konto geht es? Kindergeld steht dem zu der das Kind "unterhält". Solange ein Kind in Ausbildung (Schule/Studium/Berufsausbildung) ist, wird Kindergeld bis Ende 25. Lebensjahr gezahlt.
Wir haben von unseren Kinder kein Kostgeld verlangt. Taschengeld wurde mit Beginn der Ausbildung bzw. eigenem Einkommens nicht mehr gezahlt.
Ich will ja nicht einfach nur Recht bekommen, sondern, dass der meine Meinung erstmal überhaupt als solche gelten lässt und evtl. nachvollzieht… Aber das ist ein anderes Thema! :o)
Es kommt sicher auch noch etwas darauf an, wie die finanzielle Situation sonst bei euch ist. Ist es "wirklich" knapp und jeder Euro muss zweimal umgedreht werden, dann muss man neu überlegen. Jeder müßte dann eben "etwas" zum Haushalt beitragen. Aber es irgendwie grundsätzlich zu sagen, halte ich nicht für richtig.
Dieses Thema kommt grad ziemlich häufig hier vor :D
Also ich gebe Dir vollkommen recht...immerhin schafft man sich keine Kinder an, damit man irgendwann Geld von ihnen abzwacken kann.
Solange sie zur Schule gehen oder arbeitssuchend gemeldet sind, bekommt ihr Kindergeld. Wenn eure Kinder keine Arbeit finden, seid ihr verpflichtet bis 25+ ( ab da nur nur unter besonderen Bedingungen) die Kinder zu versorgen.
Ich finde es absolut verantwortungslos, wenn ein Vater will, dass seine Kinder mit 18 arbeiten sollen...immerhin leben wir in einer Zeit, in der man damit rechnen kann, dass man irgendwann selbst für den Beruf eines "Müllmannes" Abitur braucht - so traurig das auch klingt. Will er nicht, dass aus seinen Kindern was wird? Also wenn mein Vater so drauf gewesen wäre, könnte er damit rechnen, dass ICH ihn später ab 85/90 im Bedarfsfall nicht versorge...