17 Jahre ausziehen , Kindergeld?
Ich bin 17 Jajre und mach Fachabitur. Ich bin seit längerem mit meinem Freund zusammen und weil wir weit auseinander wohenen haben wir entschieden zusammen zu ziehen. Meine und seine Eltern sind einverstanden , und ich kriege mein Kindergeld. Aber wir haben jetzt gehört, dass wenn ich ausziehe kein Kindergeld kriege. Dazu muss ich wegen der zugeringen Ferne zum Praktikum/Schule die Fahrkosten über nehmen. Deswegen wäre das Geld Dafür gut. Wir kommen mit dem Geld gut hin und er ist auch ausgelernt. Also geht das. Das Kindergeld macht es einfacher.
Also krieg ich noch Geld?
2 Antworten
Wenn du noch in irgendeinerweise in Ausbildung bist (Schule/Beruf/Studium/FSJ) wird Kindergeld gezahlt. Antragsteller und Berechtigte sind im Allgemeinen die Eltern. Die Eltern können dir das Kindergeld überweisen oder mittels Änderungsmitteilung (Formulare sind im Internet mit "Kindergeldformulare" zu finden) direkt auf dein Konto überweisen lassen. Bis zu 18.Geb. wird Kindergeld ohne Wenn und Aber gezahlt. Ü18 sind die oben genannten Voraussetzungen u.a. verbindlich.
Nichtsdestotrotz sind dir die Eltern zum Unterhalt verpflichtet, alleine vom Kindergeld sind nicht alle Kosten (Wohnen/Essen/Hygiene u.a.) gedeckt.
Kind wohnt nicht mehr zu Hause - ist aber weiterhin kindergeldberechtigt
Wohnen Kinder nicht mehr zu Hause, befinden sich aber noch in einer (Erst-)Ausbildung oder sind arbeitsuchend, bleiben die Eltern weiterhin unterhaltspflichtig. Sie sind zu Barunterhalt verpflichtet. Wenn ihr Kind nicht selbst in der Lage ist, sich zu unterhalten, müssen die Eltern mit Geldleistungen einspringen. Auch dabei hilft ihnen das Kindergeld, das von staatlicher Seite in der Regel längstens gezahlt wird, bis das Kind 25 Jahre alt wird. Das Kindergeld selbst wird den Töchtern oder Söhnen dann zwar nicht ausgezahlt, ist aber quasi in dem Betrag, den das Kind von den Eltern als Unterhalt erhält, versteckt. Nun gibt es Eltern, die unterhaltspflichtig sind, aber ihrer Pflicht nicht nachkommen. Dann haben sie auch keinen Anspruch darauf, das Kindergeld weiterhin zu erhalten. Ein volljähriges Kind kann in einem solchen Fall einen sogenannten Abzweigungsantrag stellen. Darin heißt es: Hiermit beantrage ich die Auszahlung des (anteiligen) Kindergelds an mich selbst. Mit dem Antrag bekunden Kinder, dass sie weiterhin kindergeldberechtigt sind, ihr Vater oder ihre Mutter aber keinen oder nur in zu geringem Maße Unterhalt zahlt. Gestellt wird der Antrag bei der Familienkasse der Arbeitsagentur.
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