150-Tage-Frist Gründungszuschuss Arbeitsamt?

2 Antworten

Hallo!

Grundsätzlich solltest Du dich nicht auf deine eigene Berechnung verlassen. Ich habe von Seiten der Ämter schon die verrücktesten Dinge bzgl. der Berechnung gesehen. Daher ruf bei deinem Sachbearbeiter an und frag nach, wann die Frist abläüft.

Grundsätzlich solltest Du das Gründungsdatum gut planen und Dir überlegen, dass die Bearbeitung deiner Unterlagen von Seiten der Ämter schon mal 4 Wochen dauern kann..

Wenn Du jemanden brauchst der sich mal deinen BP anschaut... melde dich;)

Viel Erfolg

Beraterstudio

Die 150 Tage Restanspruch müssen vorhanden sein an dem Tag an dem das Gewerbe angemeldet wird (§93 SGB III). Wenn du einenAnspruch bis 30.9 hast komme ich auch auf den 30.4. Ganze Monate werden mit 30 Tagen gerechnet. Du kannst aber nochmal bei der Hotline der Agentur anrufen. Dann kann man nochmal auf deinen Restanspruch schauen.