14 Tage Rückgaberecht? ohne Grund?

13 Antworten

§ 312d Abs. IV Nr. 2 BGB

(4) Das Widerrufsrecht besteht, soweit nicht ein anderes bestimmt ist, nicht bei Fernabsatzverträgen

[...]

  1. zur Lieferung von Audio- oder Videoaufzeichnungen oder von Software, sofern die gelieferten Datenträger vom Verbraucher entsiegelt worden sind

Wenn du die Verpackung geöffnet hast und das hast du, kannst du es nur dann zurückgeben, wenn es defekt ist (oder es auf deinem System partout nicht läuft) - all das ist bei dir nicht der Fall.
Wenn der Händler kulant ist, nimmt er es zurück.
Wenn ich Händler wäre, nähme ich es nicht zurück, weil ich denken würde, daß du es einfach kopiert hast und nun zurückgibst um Geld und Spiel zu haben.
Du kannst es ja bei Hood.de oder anderen Autionshäusern verscherbeln.

Das wird nicht funktionieren. Bei solchen Dingen bestehen Händler meist darauf, dass die Verpackung nicht geöffnet wurde. Könnte ja sonst jeder machen, das Spiel durchzocken und sagen, kann ich nicht gebrauchen, weil nicht gefällt.

Vergiss es. Gekauft ist gekauft. Das Spiel muss der Hänsdler nicht zurück nehmen und auch nicht umtauschen, es sei denn er war so blöd und hat es dir schriftlich zugesagt.

Umtausch wegen Nichtgefallen gibt es außer bei ALDI nicht. Aber da ist das Teil ja wohl nicht her, oder?

Wenn Du noch den Bon parat hast,kannst Du das Video umtauschen gehen.In jeder Firma bekommst Du zwar das Geld nicht zurück,je nach dem,wie human diese Verkäufer sind,aber auf jeden Fall erhältst Du einen Gutschein bzw.ein anderes Video in dieser Preislage.

das ist nicht richtig

§ 312d Abs. IV Nr. 2 BGB

@wim50

Warum nicht?Ich hab mein Video umgetauscht bekommen mit meinem Bon.

@angie760

Reine Kulanz!