14-tägiges Widerrufsrecht in einem bestimmten Fall (Fahrlehrer-Ausbildung)?

5 Antworten

Nein. Natürlich nicht. Das Widerrufsrecht gilt gesetzlich zuerst mal nur für Fernabsatzgeschäfte und Haustürgeschäfte.

Dein Vertrag ist weder Fern, noch ist es ein Absatz (Kauf).

Wenn bei anderen Verträgen, wie dem deinen, ein Widerrufsrecht gilt, ist das ausdrücklich im Vertrag vereinbart. Sprich, du musst irgendwo eine Klausel haben, wie : Der Vertrag kann innerhalb 14 Tagen ohne Angabe von Gründen widerrufen werden."

Darüber hinaus muss in diesem Speziellen Fall, wo du für die Ausbildung zahlst, auch drinne stehen, wie das aussiehst, wenn du NACH den 14 Tagen kündigst.

Sämtliche möglichen Kosten müssen in den Vertrag, speziell die, die anfallen, wenn du vorzeitig aussteigst.

Guck rein. Wenn du keine Ahnung hast (Was ja wohl hier eindeutig der Fall ist!), frag wen, der Ahnung hHAT und da für dich rein gucken kann.

Du gehst in die Fahrschule und sagst, dass du es nicht finanziert bekommst und deshalb die Führerscheine nicht machen möchtest. Oder willst du dort nach der Ausbildung arbeiten? Dann kannst du natürlich den Vertag ohne großes Aufsehen kündigen.. 

Das 15-Tägige-Widerrufsrecht gibts bei Haustürverträgen und Onlineverträgen. Bei einem Ausbildungsvertrag wohl eher nicht. Aber schau doch mal im Kleingedruckten, wie es mit der Kündigung aussieht. Das hast Du nämlich auch mit unterschrieben...

Da steht nichts im Kleingedruckten bzgl. Kündigung.

@hurz4

In jedem Ausbildungsvertrag ist die Kündigungsmöglichkeit geregelt! Guck noch mal nach.

@miezepussi

Da steht aber nichts drin wie es sich verhält wenn der Auszubildende vor Beginn der Ausbildung kündigen will.

Das hättest du dir vorher überlegen müssen.

Ein Ausbildungs- oder Arbeitsvertrag ist nicht mit einem Kauf- oder Finanzierungsvertrag zu vergleichen.

Schau in die Konditionen, welche im Vertrag hinterlegt sind (v.a. Kündigungsfrist und Zahlungspflichten).

Da steht nichts drin bzgl. Kündigung. Wichtig ist für mich: Darf ich innerhalb von 14 Tagen zurück treten von diesem Vertrag? Darf ich mich anmelden für die Schule, und, falls erforderlich, innerhalb von 14 Tagen auch wieder abmelden?

Wenn du schon eine Ausbildung hattest, wird dir das Amt kein Cent zahlen.

Und allgemein: Rechne mit dem was du hast und nicht was du haben könntest. Kann sehr gut sein, das du jetzt in teufelsküche kommst.

Wieso in Teufelsküche? Wenn mir die Sache nicht finanziert wird kann ich die Ausbildung nicht beginnen. Das habe ich dem Chef der Fahschule auch gesagt.

@hurz4

Ach sorry verlesen.

Tut mir leid.

@hurz4

Es geht ja hier um den sog. Bildungsgutschein. Der kann von der ARGE ausgestellt werden für diese Ausbildung. Bei mir läuft Ende Januar 2018 auch die Zahlung von ALG1 aus. Im Idealfall wird die verlängert bis zum Ende der Ausbildung. Liegt natürlich in der Hand der Arbeitsagentur. Kann ich jetzt zurück treten vom Ausbildungsvertrag oder nicht?