14 Monate Elternzeit & danach Teilzeit?
Hallo Zusammen,
ich habe mal ein paar Fragen zu Elternzeit / Elterngeld. Hier unsere Ausgangssituation:
Elternzeit
Voraussichtlich am 26.07.2016 wird unser erster Sohn Leon zur Welt kommen. Was ich bereits verstanden habe ist, dass dann auch bereits die Elternzeit beginnt (obwohl ja eigentlich noch 8 Wochen Mutterschutz sind) bzw. der Mutterschutz auf die Elternzeit angerechnet wird. So wäre es ja so, dass – wenn ich nur 1 Jahr Elternzeit bei meinem AG anmelden würde – ich am 26.07.2017 wieder Vollzeit arbeiten gehen müsste, oder?
Meine Vorstellung sieht aber wie folgt aus, daher die Frage, wie ich das bei meinem Arbeitgeber am besten anmelde:
Leon kommt am 26.7.16. zur Welt. Am 1.8.2017 fängt das neue KiTa Jahr bei uns in Monheim an, dafür würde ich Leon dann anmelden. Da die Kindergärten immer eine Eingewöhnungszeit von ca. 2 Monaten empfehlen, würde ich gerne ab dem 1.10.2017 wieder arbeiten gehen (also bräuchte ich quasi etwas mehr als 14 Monate Elternzeit). Aber ab dem 1.10.17 möchte ich auch nicht wieder Vollzeit arbeiten gehen, sondern am liebsten 24 Std. / Woche (Mo – Do jeweils von 09:00 – 15:00 Uhr). Kann ich das genau so bei meinem Arbeitgeber anmelden und habe ich dann ein Recht auf eine Teilzeit Stelle mit o.g. Stundenanzahl? Oder muss ich 2 Jahre anmelden (da habe ich allerdings gehört, dass die gesetzliche Grundlage besagt, dass mein AG mich nicht früher wieder arbeiten lassen muss)? Was ist, wenn ich nur 1 Jahr anmelde? Kann ich dann zum 26.7.17 noch einmal weitere 2,5 Monate Elternzeit anmelden?
Hinzu kommt noch die Frage bzgl. dem Elterngeld:
Ich würde gerne 14 Monate Elternzeit nehmen und mein Mann 2 Monate (voraussichtlich zusammenhängend irgendwann im Frühjahr 2017). Wir wissen, dass es nur 12 Monate Elterngeld für mich gibt und für meinen Mann 2 Monate. Da das Mutterschaftsgeld auf das Elterngeld angerechnet wird, bekommt man aber doch eigentlich nur 10 Monate Elterngeld, oder kann man das irgendwie umgehen, indem man erst ab dem 3. Lebensmonat Elterngeld beantragt?
Wie melde ich das Elterngeld also am besten an? Kann ich 12 Monate Elterngeld beantragen (durchgängig z.B. von August – Juli) und mein Mann kann dann zu einem späteren auch noch einmal separat 2 Monate (z.B. Februar / März 2017) beantragen oder wie funktioniert das? Oder kann er nur zu Zeiten Elterngeld beantragen, wo ich kein Elterngeld bekomme? Also in dem Fall dann August / September 2017. Dann könnte man aber ja eigentlich nie gemeinsam in Elternzeit gehen, weil 1 Gehalt fehlt…
Danke schon mal und viele Grüße, Sarah
3 Antworten
kann man das irgendwie umgehen, indem man erst ab dem 3. Lebensmonat Elterngeld beantragt?
Nein.
Ihr könnt parallel Elterngeld beantragen, z.B. Monate 11 und 12 gemeinsam. Mehr als 12+2 Monate Elterngeldbezug geht nur, wenn ihr ElterngeldPlus beantragt, das bedeutet für diejenigen Monate aber auch nur max. halbes Elterngeld.
Bei der Elternzeit empfehle ich dir, 2 Jahre anzumelden und gleich mit rein zuschreiben, dass du ungefähr ab LM soundsoviel, soundsoviele Stunden wieder arbeiten möchtest und zwar als "Teilzeit in Elternzeit". Und dass du dich 3 Monate vorher bezüglich der näheren Ausgestaltung melden wirst, um mit dem AG eine Vereinbarung zu finden.
Wenn es dann soweit ist, solltest du dich mit realistischen Vorstellungen an den AG wenden.
Ansonsten kannst du die Elternzeit so nehmen wie du möchtest. Jedes Datum ist möglich. Allerdings gibt es Beschränkungen bei Verlängerung und Verkürzung. 2 Jahre sind da am flexibelsten.
Elterngeld gibts regulär nur bis zum 14. Lebensmonat. Bezüglich der Optionen "ElterngeldPlus" solltest du dich auf der Seite vom Familienministerium informieren. Dort auch gut der Elterngeldrechner.
Alternative:
Du beantragst 12 + 2 Monate Elterngeld (wobei es ja die ersten 2 Monate kein Elterngeld gibt, weil Mutterschutz. Ob dein Mann die zwei Monate anschließend zu deinen 12 oder gleichzeitig mit dir macht, ist erstmal irrelevant.
Du beantragst länger Elternzeit - also bspw. 2 oder 3 Jahre oder 15 Monate oder wie lange Du auch immer möchtest und gehst *während* dieser Elternzeit *Teilzeit* arbeiten.
Vorteil: Dein eigentlicher Vollzeitvertrag bleibt erstmal bestehen und ruht nur. Und Du kannst nach der Elternzeit entscheiden, ob Du Vollzeit weiterarbeiten willst. Denn wenn Du Deinen Arbeitsvertrag einmal in Teilzeit umwandelst (hast Du einen Anspruch drauf), hast du anschließend keinen Anspruch auf Vollzeit - deswegen heißt es auch "Teilzeitfalle"