14 Jähriger fährt mit dem Rad gegen ein parkendes Auto, Wer zahlt?

6 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Mit 14 könnte Dein Bruder für den Schaden haftbar sein. Vielleicht besteht für Euch ja eine Privathaftpflichtversicherung - die könnte sich mit dem Schaden befassen. Gibt es so eine Versicherung nicht, muss Dein Bruder selbst für den Schaden aufkommen (nicht etwa die Eltern!). Wenn sein Taschengeld dafür zu armselig ist, müssen die Geschädigten halt warten, bis Brüderchen wirtschaftlich leistungsfähig ist. Aber auch das ist kein Problem, der Anspruch würde erst nach 30 Jahren verjähren, wenn er denn einmal rechtskräftig festgestellt wurde.

ich weiss nicht genau ob sie eine privathaftpflicht haben aber sie zahlen ca. 70€ pro monat... Er bekommt 40€ im Monat. Bei einem Lackschaden in höhe von 1200€ braucht er eine ganze weile dafür... Wie kann denn der Anspruch rechtkräftig festgestellt werden?

@angelinne

Dass Dein Bruder für den Schaden aufkommen muss, beruht auf § 828 Abs. 2 BGB:

Wer das siebente, aber nicht das zehnte Lebensjahr vollendet hat, ist für den Schaden, den er bei einem Unfall mit einem Kraftfahrzeug, einer Schienenbahn oder einer Schwebebahn einem anderen zufügt, nicht verantwortlich. [...]

Ein beispielhaftes Urteil wäre BGH 30.11.2004 - VI ZR 335/03: Beschädigung eines im Verkehrsraum ordnungsgemäß geparkten Fahrzeugs mit dem Fahrrad. Einfach mal googeln!

Die Höhe des Anspruchs kann mittels Kostenvoranschlag einer Werkstatt oder Kfz-Gutachten festgestellt werden, wobei zweiteres exakter aber auch teuerer ist.

Ist er im Rahmen einer Familien-Privathaftpflichtversicherung mitversichert, sollte der Fall umgehend dort gemeldet werden, damit diese die Kosten für ihn trägt und sich um alles kümmert! Also umgehend mit den Eltern sprechen.

Haftpflicht zahlt sofern eine Familien privathaftpflicht besteht. Im Gegensatz zu anderen versicherungen zahlt die haftpflicht auch bei grober Fahrlässigkeit, in dem Fall Radfahren mit Handy.

Warum sollten es denn bitte die Eltern zahlen @vorredner? Aufsichtspflicht bei einem 14 jährigen beim Radfahren verletzt? Garantiert nicht.

ok. da kann man wohl nichts machen. aber wofür hat man denn eine haftpflichtversicherung wenn man ihn nicht für so etwas einsetzen kann? -_-'

Es kommt drauf an wer Schuld hat. Wenn der Autofahrer den Radweg versperrt hat dann muss ganz klar er zahlen. Falls das nicht der Fall sein sollte kommt es drauf an ob ihr versichert seit. Wenn Ja dann zahlt es die Versicherung, wenn nicht dann müssen es deine Eltern zahlen. MFG

Auf der Strasse ist kein genaue Radweg vorhanden. (Ist eine Einbahnstrasse mit rotem belag) Das Auto stand auf der Rechtenseite und mein Bruder fuhr auch auch auf der Rechtenseite. Der Strasse hat ein Fahrrad frei zeichen.

Blödsinn !

Also darf ich jedes auf dem Radweg abgestellte Auto einfach beschädigen?

Da bin ich mir sehr sicher das ihr selbst für den Schaden aufkommen müsst.