13 Jähriger Bruder hat Anzeige wegen Rufschädigung?

5 Antworten

Nichts. Erstens ist er nicht strafmündung und zweitens gibt es im StGB keinen Straftatbestand, der "Rufschädigung" heißt.

Es gibt nur Verleumdung oder üble Nachrede. Was steht bitte in der Anzeige? Schreib es doch anständig ab und komm nicht mit Mutmaßungen daher

Nichts. Er ist nicht sttrafmündig und "Rufschädigung" ist kein Straftatbestand, das wäre "üble Nachrede" oder "Verleumdung".

Den Tatbestand gibt es schon mal gar nicht! Insofern scheint da nur einer eine Behauptung aufgestellt zu haben.

Hi noch garnichts er ist minderjährig und damit strafunmündig. Er bekommt nur einen Klapps auf die Finger... Aber 14 wird das ganze dann heißer.... LG Florian

Gar nichts, weil er unter 14 nicht strafmündig ist

Muss er auch nichts bezahlen oder so

@Wasistda

Nein. Dazu müßte der Geschädigte in Euro sagen können, wie hoch sein Schaden ist. Daswird ervermutlich nicht hinkriegen. Um dazu mehr zu sagen, müßtest du den Fall schildern.

Oder unsere Eltern

@Wasistda

Eure Elter sowieso nicht, die haben ja nichts gemacht.