13 jährige hat mutwillig Glastür in der Schule eingetreten! Wer haftet?

7 Antworten

Ich glaube, dass die Eltern dafür haften, da sie die Erziehungsberechtigten sind. Dein Vorname stand wahrscheinlich nur da, weil du dafür haften musst. Ich glaube auch, dass die Versicherung nicht bezahlt, da es kein Unfall war, und deine Tochter das ja nicht hätte machen müssen, sie hätte ja nicht reagieren müssen (aus Sicht der Versicherung). Ich hoffe, dass das was ich geschrieben habe richtig war und ich dir damit helfen konnte. Viel Glück!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!

Eigentlich sollte sie ja nicht kaputt gehen :D Versicherung/Eltern müssen zahlen.

Wenn du eine Haftpflichtversicherung hast müßte die das begleichen.

Nein - Schäden durch "vorsätzliche Handlungen" sind von der Regulierung ausgeschlossen.

meine güte,wenn deine tochter sinnlos randaliert habt ihr die rechnung halt zu begleichen.

So ein Gewusel für so eine läppische Scheibe und warum bitte gibt es im Haushalt keine Haftpflichtversicherung, die so etwas streßfrei ordnet? Nun kann sie ja abstottern vom Taschengeld und beachte, die Zinsen kommen dann hinzu und ggf. der "Dank" an Mama, wegen fehlender Haftpflicht.

Eine Haftpflichtversicherung reguliert nicht, wenn der Schaden vorsätzlich herbeigeführt wurde. Und ein Tritt gegen die Tür ist Vorsatz oder zumindest grobe Fahrlässigkeit, da ja ein eventueller Schaden billigend in Kauf genommen wurde. Auch bei grober Fahrlässigkeit ist die Versicherung unter Umständen von ihrer Pflicht teilweise befreit.

Woher wissen Sie eigentlich, dass ich keine Haftpflicht habe???

Die läppische Scheibe kostet 180,- Euro und natürlich habe ich eine, bzw. mehrere Versicherungen, Haftpflicht und auch extra Glasversicherung!!! Die zahlt das aber nicht, da es mutwillig war! Streßfrei war mit denen gar nichts zu ordnen!

@jejbe

Also, das mag verstehen wer will. Laut Frage: Wer haftet? Und da verstehe ich überhaupt nicht die Frage hier, wenn denn die eigene Versicherung bereits ablehnt! Dann ist das Kind doch dran, oder? Wer denn sonst?