125er probezeit

5 Antworten

wenn man ja mit 18 der motorrad führerschein macht dann hat man ja 3jahre probezeit bis man halt mit mehr als 31ps fahren kann

Alles falsch. ;)

  1. gibt es, wie @Antitroll schon schrieb, nur einmalig eine Probezeit bei der ersten Fahrlaubnis (außer AM, L, und T), die beträgt in der Regel nur 2 Jahre und
  2. darfst du mit der Klasse A2 ab 18 bis 35 kW fahren - das sind 48 PS. Und
  3. läuft ab dem Erhalt der Klasse A1 deine Probezeit - erhälst du die zur Vollendung deines 16. Lebensjahres und fährst brav^^, dann ist deine Probezeit mit 18 vorbei und du benötigst zum Aufstieg auf die Klasse A2 nur noch eine praktische Prüfung und ggf. ein paar Fahrstunden vorab.

So läufts dann weiter:

  • Ab 18: Klasse A2: Krafträder bis max. 35 kW, Leistungsgewicht max. 0,2 kW/kg. Bei zweijährigem Vorbesitz der Klasse A1 ist nur noch eine praktische Prüfung erforderlich.
  • Ab 20 Klasse A (nur bei 2-jährigem Vorbesitz der Klasse A2 und ablegen einer praktischen Prüfung) oder ab 24 Direkteinstieg.

Kleine Ergänzung zu Punkt 3:

...dann ist deine Probezeit mit 18 vorbei und du benötigst zum Aufstieg auf die Klasse A2 nur noch eine praktische Prüfung ...

Den Aufstieg zur Klasse A2 kannste natürlich auch nach einer Probezeitverlängerung noch so machen. ;)

Alles falsch. ;)

Auch ne Kunst ;o)

Wie schon mehrfach erwähnt. 3 Jahre stimmt ned, 31PS stimmt ned. Und der Stufenführerschein und die Probezeit sind 2 völlig verschiedene Sachen.


Die Probezeit ist eine Zeit in der Verkehrsanfänger unter besonderer Beobachtung stehen. Anfänger bist du nur ein mal. Wenn du ein größeres Mopped oder Auto bekommst nimmst du ja immer noch am selben Straßenverkehr teil und deine bisherige Erfahrung verschwindet nicht ;o) .


Stufenführerschein is ne andere Sache. Du sollst dich eben stufenweise an stärkere Moppeds gewöhnen. Die verkürzte Aufstiegsprüfung kannst du immer nach 2 Jahren machen.

Also A1 (125er) -> 2 Jahre + Prüfung A2 (35kw(48PS) -> 2 Jahre + Prüfung A unbegrenzt

Unbegrenzt also frühestens mit 20. Eine Klasse überspringen geht nicht.

wenn man ja mit 18 der motorrad führerschein macht dann hat man ja 3jahre Probezeit

Probezeit beträgt 2 Jahre und beginnt mit Erwerb einer Fahrerlaubnis, ausgenommen von einer Probezeit sind die Klassen AM, L und T.
Ansonsten spielt es keine Rolle welche Fahrerlaubnis Du erwirbst, die Probezeit bekommst Du dann nur einmalig.

ja du hast 2 jahre probezeit und danach nie wieder. also egal welchen schein du machst danach

Probezeit fängt ab dem ersten Führerschein an